Umzugskosten , Krankenkasse und Knappschaft in Berlin
Ein Umzug in Berlin ist für viele Menschen nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell eine große Herausforderung – insbesondere für Senioren, Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftige Versicherte mit Pflegegrad. Gerade dann, wenn der Wohnungswechsel medizinisch notwendig ist, etwa für einen Umzug in eine barrierefreie, pflegegerechte oder kleinere Wohnung, kommen die Leistungen der Pflegekassen und der Knappschaft ins Spiel.
Die Knappschaft als Teil der sozialen Sicherung in Deutschland kann im Rahmen der Pflegeversicherung Zuschüsse zu Umzugskosten gewähren, wenn der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme zur Verbesserung der häuslichen Pflege dient. In Berlin profitieren Versicherte dabei von der Zusammenarbeit mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH, die auf medizinisch notwendige Umzüge und Kostenträger wie Knappschaft, andere Krankenkassen oder auch Jobcenter ausgerichtet ist.
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Die Knappschaft und Krankenkassen als Kostenträger für Umzugskosten

Die Knappschaft ist ein Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und bietet – wie andere gesetzliche Kassen – Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI für Pflegebedürftige. Ein zentraler Baustein sind Zuschüsse für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI, zu denen unter bestimmten Voraussetzungen auch Umzüge gehören, etwa in eine barrierefreie oder pflegegerechte Wohnung.
Diese Zuschüsse stehen Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad ab Stufe 1 zur Verfügung und sind ausdrücklich darauf ausgerichtet, die häusliche Pflege zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen. Rein privat motivierte Umzüge ohne pflegerische oder gesundheitliche Notwendigkeit werden hingegen nicht gefördert.












