Zuschuss für Umzugskosten bei der Knappschaft in Potsdam
Ein Umzug kann für pflegebedürftige Menschen, Senioren oder Menschen mit Behinderung eine enorme Herausforderung darstellen – sowohl organisatorisch als auch finanziell. Besonders dann, wenn der Umzug medizinisch notwendig ist, etwa zur Verbesserung der Pflegesituation oder zur Schaffung eines barrierefreien Wohnumfelds. In solchen Fällen bieten Kostenträger wie die Knappschaft in Potsdam finanzielle Unterstützung in Form von Umzugskostenzuschüssen.
Die Butler Umzüge GmbH in Potsdam hat sich auf solche sensiblen und anspruchsvollen Umzüge spezialisiert. Mit Erfahrung, Empathie und professionellem Service begleitet das Unternehmen seine Kundinnen und Kunden durch den gesamten Prozess – von der Planung bis zur Durchführung.
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Umzugskostenzuschuss bei medizinischer Notwendigkeit

Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Umzugskosten erhalten. Die Förderung ist als wohnumfeldverbessernde Maßnahme konzipiert und kann bis zu 4.180 Euro betragen.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Anerkannter Pflegegrad (ab Stufe 1)
- Medizinische Notwendigkeit des Umzugs
- Verbesserung der Pflegesituation durch den Umzug
- Antragstellung vor dem Umzug
- Nachweis der Kosten durch Kostenvoranschläge und Rechnungen
Nicht förderfähig sind rein privat motivierte Umzugskosten oder Ausgaben für neue Möbel und Dekoration.











