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Umzugskosten im Rentenalter
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten als Rentner

  • Umzugskosten im Rentenalter und deren Übernahme
  • Spezialfall: Pflegegrad 1 und barrierefreier Wohnungswechsel
seal butler umzug

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AOK Nordost etc.

Der Umzug im Rentenalter kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden: Berufliche Wiedereingliederung, altersgerechtes Wohnen, Pflegebedarf oder finanzielle Notlage. Wer die Kosten übernimmt, hängt vom individuellen Umzugsanlass ab:

  1. Deutsche Rentenversicherung: nur bei beruflicher (Wieder-)Eingliederung.
  2. Sozialamt/Jobcenter: bei finanzieller Bedürftigkeit und sozial begründetem Wohnungswechsel.
  3. Pflegekasse: bei Umzug aus gesundheitlichen/Versorgungsgründen.
  4. Unfallversicherung, Integrationsamt: bei Behinderung oder Gesundheitsfolgen im Beruf.
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Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
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Die Rentenversicherung kommt als Kostenträger für den Umzug zum Einsatz, wenn der Wechsel des Wohnortes unmittelbar der Aufnahme oder Sicherung einer beruflichen Tätigkeit dient. Dies kann bei beruflicher Rehabilitation, Arbeitsplatzwechsel oder Arbeitsaufnahme nach längerer Krankheit relevant sein.

  1. Keine Kostenübernahme für rein private Umzüge im Ruhestand.
  2. Hauptgrund: Unterstützung der beruflichen Eingliederung oder Arbeitsplatzsicherung (§ 16 SGB VI und § 49 SGB IX).
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Die Umzugskostenbeihilfe umfasst meist:

  1. Transportkosten für Umzugsgut (Wohnungseinrichtung etc.)
  2. Reisekosten für Versicherte und Familienmitglieder (bei notwendigem Wechsel der häuslichen Gemeinschaft)
  3. Kosten für den wirtschaftlichsten Transport gemäß Bundesumzugskostengesetz BUKG.

Richtwert: Transportkosten für den Hausrat bis ca. 5.000 EUR, individuell prüfbar bei höheren Kosten.

Anspruchsberechtigte

Anspruch haben Versicherte, deren Umzug arbeitsbedingt erforderlich ist, sowie mitziehende Familienangehörige (Ehepartner, Kinder, Pflegekinder).

Antragstellung

Der Antrag muss vor dem Umzug bei der Rentenversicherung gestellt werden. Nachträglich bewilligte Umzüge werden meist nicht erstattet.

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Sozialamt/Jobcenter

Bei Privatpersonen im Rentenalter, die aus wirtschaftlicher Not umziehen müssen, springt in aller Regel das Sozialamt oder das Jobcenter als Kostenträger ein. Voraussetzung ist die vorherige Zusicherung und die Notwendigkeit des Umzugs. 

Pflegekasse

Personen mit Pflegegrad, die in eine barrierefreie Wohnung umziehen oder in eine Pflegeeinrichtung wechseln, können Zuschüsse der Pflegekasse für Umzug und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 EUR beantragen. 

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Unfallversicherung und Integrationsamt

Umzugskosten können auch von der Unfallversicherung übernommen werden, wenn berufsbedingte Gesundheitsfolgen einen Wohnungswechsel erzwingen. Das Integrationsamt hilft Arbeitnehmern mit Behinderung bei berufsbedingten Standortwechseln.

Steuerliche Förderung

Kosten eines Umzugs können als Werbungskosten (beruflich bedingter Umzug), außergewohnliche Belastung (gesundheitsbedingter Umzug), oder als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung: Nachweis der Notsituation bzw. ärztliches Attest.

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  1. § 16 SGB VI: Teilhabeleistungen an beruflicher Eingliederung, darunter Mobilitätshilfe und Umzugskostenbeihilfe durch Rentenversicherung
  2. § 49 SGB IX: Hilfen zur Erlangung und Erhaltung eines Arbeitsplatzes (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
  3. Bundesumzugskostengesetz (BUKG): Regelung von erstattungsfähigen Transport- und Reisekosten für Umzug
  4. Pflegeversicherungsgesetz (§ 40 SGB XI): Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Pflegegrad
  5. SGB XII: Sozialhilfe, auch für Umzugskosten bei Bedürftigkeit
  6. Steuerrecht: Werbungskostenabzug, außergewöhnliche Belastung, haushaltsnahe Dienstleistungen
  1. Rentenversicherung: Mobilitätshilfe und Umzugskostenbeihilfe bei beruflich bedingten Umzügen (Antrag vorab!)
  2. Pflegekasse: Zuschüsse (bis 4.000 EUR) für Umzug im Pflegefall/barrierefreies Wohnen[7]
  3. Sozialamt/Jobcenter: Umzugskosten für Bedürftige, vorherige Zusicherung erforderlich[5][3][4]
  4. Unfallversicherung: Umzugskosten bei berufsbedingtem Unfall
  5. Integrationsamt: Für behinderte Menschen, bei notwendigem berufsbedingtem Standortwechsel
  6. Steuerliche Förderung: Abzug als Werbungskosten (bei Arbeitsplatzwechsel) oder außergewöhnliche Belastung (bei gesundheitlichen Gründen); Voraussetzung: Nachweis/Attest
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Butler Umzüge GmbH ist ein erfahrener Dienstleister in der Organisation von Seniorenumzügen und Umzügen aus gesundheitlichen sowie sozialen Gründen. Das Unternehmen berät individuell zu den Möglichkeiten der Kostenübernahme, unterstützt bei der Erarbeitung aller nötigen Unterlagen und übernimmt auch die Kommunikation mit Kostenträgern, wie Rentenversicherung, Pflegekasse oder Sozialamt. Besonderheiten:

  • Individuelle Beratung zu Kostenträgern, Antragstellung und Fördermöglichkeiten
  • Detaillierte Kostenvoranschläge nach BUKG und SGB
  • Komplettservice inklusive Verpackung, Transport, Montage und Entrümpelung
  • Einbindung aller erforderlichen Nachweise, Atteste und Behördenkommunikation
  • Spezialisiert auf Seniorenumzüge und Umzüge bei Mobilitätseinschränkung
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Herr M. muss nach längerer beruflicher Rehabilitation für einen neuen Arbeitsplatz umziehen. Seine Rentenversicherung prüft den Transportaufwand und gewährt eine Umzugskostenbeihilfe für Hausrat und Reisekosten. Die Antragstellung und die Vorlage eines Arbeitsvertrags sind entscheidend.

Frau S., Rentnerin mit Pflegegrad 3, zieht aus ihrer nicht-barrierefreien Wohnung in ein betreutes Wohnheim. Die Pflegekasse übernimmt 4.180 EUR für den Umzug und zusätzliche Anpassungen wie Rampe und Haltegriffe. Ein Attest und ein Kostenvoranschlag wurden im Voraus eingereicht.

Herr T. bezieht Grundsicherung und muss aus finanzieller Not in eine günstigere Wohnung umziehen. Das Sozialamt bestätigt die Notwendigkeit, bewilligt die Kosten für das Umzugsunternehmen und Verpackungsmaterial vorab.

FAQ

Nur Altersrentner und Versicherte, deren Umzug arbeitsbedingt erforderlich ist (z.B. Wiedereingliederung, Arbeitsplatzwechsel).

Wenn der Umzug zur Aufnahme oder Sicherung einer beruflichen Tätigkeit nötig ist – nicht bei privaten Wohnortwechseln.

Transport des Umzugsguts, Fahrtkosten zum neuen Wohnort, ggf. Reisekosten der Familie. 

Die Kosten werden meist individuell nach Aufwand geprüft; als Richtwert gelten Transportkosten bis 5.000 EUR.

Das Sozialamt oder das Jobcenter bei Bedürftigkeit; Pflegekassen bei Umzug wegen Pflegebedarf; Unfallversicherung oder Integrationsamt bei Behinderung.

Vor dem Umzug und mit allen Nachweisen beim zuständigen Träger (Rentenversicherung, Sozialamt usw.) einreichen.

Nur bei Umzügen mit Bezug auf berufliche Eingliederung/Sicherung. Für private Umzüge genügt die Basis-Adressänderung für die Rentenzahlung.

Ja, gesundheitlich oder beruflich bedingte Umzüge können steuerlich abgesetzt werden (Werbungskosten, außergewöhnliche Belastung); Nachweis erforderlich.

Innerstädtische Umzüge meist 1.000–3.000 EUR, größere Umzüge oder umfangreiche Leistungen bis 5.000 EUR und mehr.

Nachträgliche Bewilligung ist schwierig bis unmöglich; alle Anträge sollten vor dem Umzug eingereicht werden.

Arbeitsvertrag, Attest, Kostenvoranschlag, Nachweis der Notwendigkeit, personenbezogene Daten/Familienstand.

Beratung zu Kostenträgern, komplette Abwicklung, Erstellung verlässlicher Angebote und Unterstützung bei Anträgen für eine sorgenfreie Organisation des Umzugs.