Die VGH Krankenversicherung unterstützt im Bereich Umzugshilfe vor allem pflegebedürftige Versicherte durch Pflegezusatzversicherungen, Beratung und Vermittlung von passenden Dienstleistern. Die eigentliche Kostenübernahme für Umzüge obliegt hingegen primär den Pflegekassen gemäß SGB XI.
Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad sollten frühzeitig Umzugsbedarf und Zuschussmöglichkeiten prüfen, Kostenvoranschläge fachgerechter Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge einholen und die Antragstellung sorgfältig vorbereiten.
Individuelle Beratung durch die VGH sowie ein verlässlicher Partner bei der Umzugsdurchführung sorgen für stressfreie Abläufe und optimale Nutzung finanzieller Förderungen.
Die VGH bietet als private Krankenversicherung keine direkte KostenĂĽbernahme fĂĽr UmzĂĽge an. Die Umzugskosten werden meist privat oder ĂĽber die Pflegekasse erstattet. Allerdings kann die VGH im Rahmen bestimmter Zusatzversicherungen oder Pflegezusatzleistungen unterstĂĽtzen, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und der Umzug medizinisch notwendig ist.
Voraussetzungen fĂĽr Umzugshilfen
Zur Anspruchsberechtigung gehören typischerweise:
Die VGH agiert oft unterstĂĽtzend und vermittelt Beratung, die finanzielle UnterstĂĽtzung erfolgt jedoch meist ĂĽber die Pflegekasse.
Die Leistungen zur Wohnumfeldverbesserung und Umzugskosten werden grundsätzlich nach den Vorschriften des SGB XI über die Pflegekassen erbracht. Die VGH-Privatversicherung ergänzt diese Leistungen im Rahmen der Pflegezusatzversicherung, übernimmt aber nicht die primäre Finanzierung.
Die VGH bietet verschiedene Kranken- und Pflegezusatzversicherungen mit Leistungsbausteinen, in denen Zusatzleistungen wie Pflegehilfsmittel oder Zuschüsse für Wohnraumanpassungen enthalten sein können. Umzugshilfen sind jedoch selten direkt Bestandteil der Tarife.
 Die zuständigen Pflegekassen gewähren einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und versicherte Person. Typische Maßnahmen umfassen:
Wohnumfeldanpassungen zur Erleichterung der häuslichen Pflege
ZuschĂĽsse fĂĽr den Badezimmerumbau bei Pflegegrad 1
Auch bei niedrigem Pflegegrad 1 können Zuschüsse beantragt werden, wenn die Maßnahme medizinisch notwendig ist und der Umbau die Pflege erleichtert oder ermöglicht.
Häufigkeit der Zuschüsse
Meist kann pro Maßnahme (bzw. Umbaumaßnahme) eine Förderung beantragt werden. Mehrere Maßnahmen innerhalb eines Pflegestufenzeitraums sind möglich, deren Summen jedoch auf das Maximum pro Person begrenzt sind.
Anspruch auf Umzugskosten-ZuschĂĽsse
Ablauf der Antragstellung
Höhe der Zuschüsse
Zuschüsse können je nach Pflegegrad und Einzelfall bis zu mehreren tausend Euro betragen, typischerweise bis zu 4.180 Euro für Umzüge und notwendige Anpassungen.
Ein Versicherter benötigt wegen eingeschränkter Mobilität einen barrierefreien Wohnungswechsel. Die VGH berät und unterstützt die Antragstellung bei der Pflegekasse. Die Umzugsfirma Butler Umzüge übernimmt alle Dienstleistungen einschließlich digitaler Dokumentation. Die Pflegekasse bewilligt einen Zuschuss von 4.000 Euro.
Eine Versicherte mit Pflegegrad 1 beantragt Zuschüsse für den Umbau ihres Badezimmers und Umzug in eine geeignete Wohnung. Die VGH übernimmt ergänzende Pflegezusatzleistungen, die Pflegekasse bezuschusst Umbaukosten.
Leistungsspektrum von Butler UmzĂĽge
Vorteile fĂĽr VGH-Kunden
Direkt nein, Umzugskosten werden bei PflegebedĂĽrftigkeit meist ĂĽber die Pflegekasse bezuschusst.
Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 bei entsprechender Notwendigkeit.
Antrag mit Kostenvoranschlägen bei Pflegekasse einreichen, Bewilligung abwarten.
Professionelle Umzugspartner, spezialisiert auf pflegegerechte und barrierefreie UmzĂĽge.
Ja, insbesondere zur Antragstellung und Versicherungsschutzoptimierung.