Umzugshilfe durch die VGH Krankenversicherung in Deutschland
Die VGH Krankenversicherung unterstützt im Bereich Umzugshilfe vor allem pflegebedürftige Versicherte durch Pflegezusatzversicherungen, Beratung und Vermittlung von passenden Dienstleistern. Die eigentliche Kostenübernahme für Umzüge obliegt hingegen primär den Pflegekassen gemäß SGB XI.
Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad sollten frühzeitig Umzugsbedarf und Zuschussmöglichkeiten prüfen, Kostenvoranschläge fachgerechter Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge einholen und die Antragstellung sorgfältig vorbereiten.
Individuelle Beratung durch die VGH sowie ein verlässlicher Partner bei der Umzugsdurchführung sorgen für stressfreie Abläufe und optimale Nutzung finanzieller Förderungen.
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Leistungen der VGH im Bereich Umzugshilfe

Die VGH bietet als private Krankenversicherung keine direkte Kostenübernahme für Umzüge an. Die Umzugskosten werden meist privat oder über die Pflegekasse erstattet. Allerdings kann die VGH im Rahmen bestimmter Zusatzversicherungen oder Pflegezusatzleistungen unterstützen, wenn ein anerkannter Pflegegrad vorliegt und der Umzug medizinisch notwendig ist.
Voraussetzungen für Umzugshilfen
Zur Anspruchsberechtigung gehören typischerweise:
- Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5
- Medizinische Notwendigkeit des Umzugs, z. B. aufgrund fehlender Barrierefreiheit
- Nachweis über Umzugsbedarf durch ärztliches Attest
- Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse mit Kostenvoranschlägen
Die VGH agiert oft unterstützend und vermittelt Beratung, die finanzielle Unterstützung erfolgt jedoch meist über die Pflegekasse.












