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Antrag auf Umzugskostenzuschuss bei der AOK NordWest
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Antrag Zuschuss Umzug Pflegekasse

  • Antrag auf Umzugskostenzuschuss bei der AOK NordWest
  • Spezialfall: Pflegegrad 1 und barrierefreier Wohnungswechsel
seal butler umzug

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AOK Nordost etc.

Der Umzug in eine barrierefreie Wohnung stellt für viele pflegebedürftige Menschen eine erhebliche Entlastung dar. 

Doch ein pflegebedürftiger Umzug bringt auch Kosten mit sich, die für viele Betroffene und Angehörige schwer zu tragen sind.

Hier greift die Möglichkeit eines Antrags auf Umzugskostenzuschuss – insbesondere bei der AOKNordWest

Die gesetzliche Pflegeversicherung kann in bestimmten Fällen die Umzugskostenübernahme oder eine Umzugskostenbeihilfe gewähren, wenn der Wohnungswechsel aus gesundheitlichen oder pflegebedingten Gründen notwendig ist.

Neben der Pflegekasse spielt auch die praktische Umsetzung eine Rolle. 

Mit der ButlerUmzügeGmbH steht Betroffenen ein erfahrener Spezialist zur Seite, der den gesamten Prozess von der Antragsstellung bis zur tatsächlichen Durchführung des barrierefreien Wohnungswechsels begleitet.

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Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Wenn ein Umzug „zur Sicherung oder Verbesserung der häuslichen Pflege“ dient, kann eine (Teil-)Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgen.
Dies gilt insbesondere für:

  1. den Umzug in eine barrierefreie Wohnung,
  2. den Wohnungswechsel wegen Pflegegrad-bedingter Anforderungen,
  3. den Einzug in betreutes Wohnen oder seniorengerechtes Wohnen.

Die demografische Entwicklung führt zu einer steigenden Zahl an Pflegebedürftigen in Deutschland. Viele Betroffene möchten trotz körperlicher Einschränkungen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Damit rückt das Thema barrierefreies Wohnen immer stärker in den Fokus.

Ein Wohnungswechsel mit ButlerUmzügeGmbH bietet pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit, strukturiert und sicher in eine neue, angepasste Umgebung zu ziehen. Besonders bei einem pflegebedürftigen Umzug ist professionelle Unterstützung unverzichtbar – nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch und rechtlich.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Schwerpunkte des Unternehmens

  1. Individuelle Umzugsplanung und detaillierte Kostenkalkulation
  2. Expertise in der Kostenoptimierung und Pflegekassenkommunikation
  3. Bundesweite Serviceabdeckung mit qualifiziertem Personal
  4. Unterstützung bei der Formulierung des Antrags auf Umzugskostenzuschuss
  5. Langjährige Erfahrung mit pflegebedingten Umzügen, barrierefreien Wohnungen und betreutem Wohnen
  1. Nachweis eines Pflegegrads (Bescheid der Pflegekasse)
  2. Begründeter Antrag auf Umzugskostenzuschuss (medizinisch-gesundheitlicher Anlass)
  3. Pflegegerechter Zielort (z. B. barrierefreie Wohnung, betreutes Wohnen)
  4. Kostenvoranschlag einer qualifizierten Umzugsfirma wie Butler Umzüge GmbH

Die AOKNordWest prüft die Anträge individuell. Eine pauschale Kostenübernahme gibt es nicht. Jedoch kann bei nachvollziehbarer medizinischer Notwendigkeit eine teilweise oder vollständige Umzugskostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgen.

Pflegebedürftige Umzüge erfordern besondere Aufmerksamkeit und Erfahrung. Jeder Schritt – vom Verpacken über den Transport bis zum Aufbau – muss auf gesundheitliche Einschränkungen abgestimmt sein.

  1. Sensorische und motorische Einschränkungen müssen berücksichtigt werden.
  2. Medizinische Geräte (Pflegebetten, Lifter, Sauerstoffgeräte) benötigen besonderen Schutz.
  3. Stressreduktion ist entscheidend, um gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
  4. Psychologische Begleitung kann sinnvoll sein, da ein Wohnungswechsel emotional belastend wirkt.

Butler Umzüge GmbH beschäftigt geschultes Personal, das den Umgang mit sensiblen Geräten, Medikamenten und Pflegehilfsmitteln beherrscht.

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Ein strukturierter Antrag ist entscheidend, damit die Pflegekasse den Zuschuss bewilligt.

Schritt1 – Informationsbeschaffung

Zunächst sollte der Antragsteller Kontakt mit der AOK NordWest aufnehmen und die Voraussetzungen für die Umzugskostenbeihilfe abklären. So wird sichergestellt, dass die Unterlagen vollständig sind.

Schritt2 – Zusammenstellung der Unterlagen

Folgende Dokumente sind notwendig:

  1. Aktueller Pflegegradbescheid
  2. Ärztliches Gutachten oder Pflegefachbericht, der die Umzugsnotwendigkeit erklärt
  3. Kostenvoranschlag einer anerkannten Umzugsfirma (z. B. Butler Umzüge GmbH)
  4. Formloser Antrag auf Umzugskostenzuschuss oder Nutzung des AOK-Formulars
  5. Begründungsschreiben mit Bezug zur häuslichen Pflegeverbesserung

Schritt3 – Antragsstellung

Der Antrag kann postalisch oder digital bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Wichtig: Vor Beginn des Umzugs sollte die AOK die Kostenübernahme bestätigen, da rückwirkend keine Leistungen garantiert werden.

Schritt4 – Prüfung durch die AOK

Die Pflegekasse prüft:

  1. die medizinische Begründung,
  2. die Angemessenheit der Kosten,
  3. Alternativen (z. B. Wohnraumanpassung statt Umzug).

Schritt5 – Bewilligung und Auszahlung

Nach positiver Entscheidung erfolgt die Auszahlung der genehmigten Summe entweder:

  1. direkt an den Versicherten oder
  2. auf Wunsch direkt an den Umzugsdienstleister (Rechnungsübernahme).

Butler Umzüge GmbH bietet Rundum-Service für pflegebedürftige Umzüge an – ideal für Personen, die im Rahmen des Pflegegrad 1 bis 5 einen Zuschuss der Pflegekasse anstreben.

Leistungsbereiche

  • Kostenlose Beratung zu Fördermöglichkeiten und Zuschüssen
  • Erstellung von Kostenvoranschlägen, die anerkannt bei Pflegekassen sind
  • Transport, Montage, Demontage, Entrümpelung und Endreinigung
  • Unterstützung bei Umzug in betreutes oder barrierefreies Wohnen
  • Direkte Abrechnungsvorbereitung für Pflegekassenanträge
  • Auf Wunsch: Nachbetreuung inkl. Aufbau medizinischer Geräte
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Zusatzangebote

  1. Wohnungsübergabe an den Vermieter
  2. Verwertung oder Spendenvermittlung alter Möbel
  3. Koordination mit Angehörigen, Hausärzten und Pflegediensten

Für Pflegebedürftige mit klarer Zielrichtung „barrierefreies Wohnen“ bietet der Dienstleister praktische Komplettlösungen, die über reine Transportleistungen hinausgehen.

Neben der Pflegekasse existieren weitere Hilfsquellen:

  1. Rentenversicherung: bei beruflich bedingtem Umzug (Rehabilitation)
  2. Krankenkasse: ggf. Zuschüsse bei medizinischer Notwendigkeit
  3. Sozialamt (§ 74 SGB XII): bei nachgewiesener Bedürftigkeit
  4. Kommunale Wohnförderprogramme
  5. KfW-Förderungen (Programm 455-B: „Altersgerecht Umbauen“)

Ein kombinierter barrierefreier Wohnungswechsel kann somit anteilig durch mehrere Stellen gefördert werden.

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  1. Schnellere Bearbeitungszeit durch vollständige Unterlagen
  2. Höhere Bewilligungschancen durch transparente Begründung
  3. Vermeidung von Doppelausgaben (z. B. doppelte Miete)
  4. Möglichkeit zur direkten Kommunikation mit ButlerUmzüge für Kostennachweise

Tipp: Frühzeitig (mind. 4 Wochen vor Umzug) Antrag stellen, um Freigabe und Terminplanung reibungslos zu koordinieren.

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Zwar besteht keine formelle Partnerschaft, doch Butler Umzüge GmbH arbeitet regelmäßig mit Versicherten der AOK NordWest zusammen. Dank Erfahrung mit Formularen der Pflegekasse kennt das Unternehmen die typischen Anforderungen und Dos-and-Don’ts.

Die Firma unterstützt:

  1. beim Ausfüllen des Pflegekassen-Antrags,
  2. bei der Begründung „pflegebedingter Umzug“,
  3. bei der Abrechnung nach Zuschussbewilligung.

Die enge Abstimmung erleichtert es Antragstellern, alle notwendigen Nachweise korrekt einzureichen.

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  1. Immer vor Durchführung des Umzugs Antrag stellen.
  2. Klare pflegefachliche Begründung einreichen („Wohnung ungeeignet wegen Treppen, Badestielfalt, Mobilitätseinschränkung“).
  3. Pflegedienst oder Arzt als fachliche Quelle angeben.
  4. Kostenvoranschlag von Butler Umzüge mitsenden – wird häufig als prüffähig anerkannt.
  5. Fotos oder Grundrisse zur Veranschaulichung der Problemlage helfen.
  6. Nach Genehmigung: Rechnungskopie zur Erstattung einreichen.

Ein Umzug im Alter bedeutet oft, sich von langjährigen Erinnerungen zu trennen. Umso wichtiger ist eine sensible Begleitung.
Butler Umzüge GmbH bietet nicht nur körperliche Hilfe, sondern auch emotionale Unterstützung. Die Mitarbeiter sind für den Umgang mit Senioren geschult und achten auf Ruhe, Geduld und Transparenz beim Ablauf.

FAQ

Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit in eine barrierefreie oder pflegegerechte Wohnung umzieht.

Wenn der Umzug nachweislich zur Verbesserung der häuslichen Pflegebedingungen dient (§ 40 SGB XI).

Ja, sofern der Umzug medizinisch oder pflegerisch begründet und die Kosten angemessen sind.

Das Unternehmen erstellt prüffähige Kostenvoranschläge, unterstützt bei der Antragsformulierung und übernimmt auf Wunsch die gesamte Organisation.

Eine Widerspruchsmöglichkeit besteht innerhalb eines Monats. Ein ergänzendes ärztliches Attest kann hilfreich sein.

Ja. Häufig ist eine Kombination aus Pflegekassenzuschuss, KfW-Förderung und ggf. kommunaler Unterstützung möglich.