Einleitung
Der Umzug in eine barrierefreie Wohnung stellt für viele pflegebedürftige Menschen eine erhebliche Entlastung dar.
Doch ein pflegebedürftiger Umzug bringt auch Kosten mit sich, die für viele Betroffene und Angehörige schwer zu tragen sind.
Hier greift die Möglichkeit eines Antrags auf Umzugskostenzuschuss – insbesondere bei der AOK NordWest.
Die gesetzliche Pflegeversicherung kann in bestimmten Fällen die Umzugskostenübernahme oder eine Umzugskostenbeihilfe gewähren, wenn der Wohnungswechsel aus gesundheitlichen oder pflegebedingten Gründen notwendig ist.
Neben der Pflegekasse spielt auch die praktische Umsetzung eine Rolle.
Mit der Butler Umzüge GmbH steht Betroffenen ein erfahrener Spezialist zur Seite, der den gesamten Prozess von der Antragsstellung bis zur tatsächlichen Durchführung des barrierefreien Wohnungswechsels begleitet.
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Umzugskostenübernahme bei Pflegegrad

Wenn ein Umzug „zur Sicherung oder Verbesserung der häuslichen Pflege“ dient, kann eine (Teil-)Kostenübernahme durch die Pflegekasse erfolgen.
Dies gilt insbesondere für:
- den Umzug in eine barrierefreie Wohnung,
- den Wohnungswechsel wegen Pflegegrad-bedingter Anforderungen,
- den Einzug in betreutes Wohnen oder seniorengerechtes Wohnen.












