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Umzugskosten bKV der Allianz
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit


Umzugskosten bKV der Allianz

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Das Zusammenwirken von gesetzlicher Pflegeförderung über die KKH Pflegekasse und der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) der Allianz eröffnet Arbeitnehmern und Pflegebedürftigen erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten für einen barrierefreien Wohnwechsel. Während die Pflegekasse gezielt Umzugskosten bis 4.180 Euro für die Verbesserung des Wohnumfeldes übernimmt, kann die bKV für zusätzliche medizinisch notwendige oder komfortsteigernde Leistungen ergänzen.

Eine enge Verzahnung mit spezialisierten Dienstleistern wie Butler Umzüge GmbH erhöht die Erfolgsaussichten solcher Anträge, vermeidet formale Fehler und gewährleistet einen reibungslosen Übergang ins neue Zuhause.

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Von der BKK Allianz zur KKH

  1. Bis 2009: Die BKK Allianz fungierte als Betriebskrankenkasse des Allianz-Konzerns mit eigenem Leistungsportfolio.
  2. April 2009: Fusion mit der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) zur KKH-Allianz. Rund 100.000 Versicherte wurden übernommen.
  3. Ende 2012: Aufgabe des Namenszusatzes „Allianz“. Seither tritt die KKH ausschließlich unter ihrem eigenen Namen auf.
  4. Kooperation: Trotz der Fusion blieb die Zusammenarbeit der Allianz mit der privaten Krankenversicherungsebene (Allianz Private Krankenversicherung, APKV) bestehen.

Entstehung und Struktur der bKV der Allianz

Die betriebliche Krankenversicherung der Allianz ist ein privatwirtschaftliches Zusatzangebot für Unternehmen:

  1. Abschluss durch den Arbeitgeber für Mitarbeiter.
  2. Keine Altersbegrenzung oder Gesundheitsprüfung bei Eintritt.
  3. Flexible Bausteine je nach Unternehmensgröße und Bedarf, z.B. Zahnzusatz, Vorsorgeuntersuchungen, weltweiter Auslandsschutz.
  4. Ergänzt Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, tritt aber nicht als deren Ersatz auf.
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Gesetzliche Grundlage

Die Umzugsförderung für pflegebedürftige Personen ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt (§ 40 Abs. 4 SGB XI).
Zweck: Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes zur Unterstützung der Selbstständigkeit und Pflege.

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Leistungen der KKH Pflegekasse

  1. Zuschuss für Umzugskosten: Bis zu 4.180 Euro pro Person.
  2. Zweck: Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder betreute Wohneinheit.
  3. Voraussetzungen: Anerkannter Pflegegrad 1 bis 5, nachgewiesene Pflegebedürftigkeit, Antragstellung vor Umzug.
  4. Prüfung: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Butler Umzüge GmbH ist ein Berliner Umzugsunternehmen, spezialisiert auf barrierefreie und seniorengerechte Umzüge.
Leistungsmerkmale:

  1. Planung und Durchführung von Umzügen für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen.
  2. Umgang mit sensiblen Möbelstücken und medizinischem Gerät.
  3. Unterstützung bei der Dokumentation für Pflegekassenanträge, z.B. durch Fotodokumentationen der neuen Wohnumgebung.
  4. Kostenvoranschläge in prüffähigem Format für die Pflegekassen.

In der Zusammenarbeit mit Versicherungsleistungen wie der bKV der Allianz profitieren Kunden von:

  1. Transparenter Angebotserstellung zur Vorlage bei Pflegekassen.
  2. Erfahrung im Umgang mit Zuschussprüfungen des MDK.
  3. Möglichkeit, Leistungen wie MöbelmontageRenovierung oder Verpackungsservice als Teil des Gesamtkostenplans darzustellen.
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  1. Beratung in der KKH-Servicestelle oder via Telefon.
  2. Formloser Antrag mit folgenden Unterlagen:
    • – Aktueller Nachweis des Pflegegrades.
    • – Mindestens ein Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens.
    • – Beschreibung der neuen Wohnung und ihrer Barrierefreiheit.
    • – Nachweise zur Wohnumfeldverbesserung (Fotos, Baupläne, Vermieterbestätigungen).
  3. Prüfung durch MDK:
    • – Bewertung von Notwendigkeit, Angemessenheit und Angleichung an Pflegebedürfnisse.
  4. Bewilligung mit maximal 4.180 Euro Zuschuss pro Person.
  5. Auszahlung nach Vorlage der Originalrechnungen.

Die bKV der Allianz selbst ist nicht für gesetzliche Pflegeleistungen zuständig, kann aber ergänzen:

  1. Finanzielle Unterstützung durch spezielle bKV-Bausteine für Reha, Vorsorge oder Zusatzleistungen.
  2. Arbeitgeber kann Zusatzleistungen vereinbaren, die etwa therapeutische Hilfsmittel oder ergänzende Pflegebegleitung mit abdecken.
  3. Kombination denkbar: Gesetzlicher Zuschuss der Pflegekasse für den Umzug + bKV-Leistung für zusätzliche Umbauarbeiten oder medizinische Ausstattung.

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FAQ

Die bKV (betriebliche Krankenversicherung) der Allianz ist eine Zusatzversicherung, die Unternehmen für ihre Mitarbeitenden abschließen können. Sie bietet unter anderem Leistungen zur Unterstützung bei einem barrierefreien Wohnwechsel.

Die bKV der Allianz kann Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit einem barrierefreien Umzug stehen, wie z. B. Transportkosten, Renovierungskosten oder Anpassungen an die neue Wohnsituation.

Mitarbeitende, deren Arbeitgeber eine betriebliche Krankenversicherung bei der Allianz abgeschlossen haben, können von den Leistungen profitieren, sofern die Bedingungen für den barrierefreien Umzug erfüllt sind.

Ein barrierefreier Wohnwechsel bezeichnet einen Umzug in eine Wohnung oder ein Haus, das an die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder anderen Behinderungen angepasst ist.

Die genauen Voraussetzungen hängen vom individuellen Versicherungsvertrag ab. In der Regel muss ein medizinischer Nachweis über die Notwendigkeit eines barrierefreien Wohnens vorliegen.

Der Antrag auf Umzugsförderung erfolgt über den Versicherungsnehmer, also den Arbeitgeber. Dieser setzt sich mit der Allianz in Verbindung, um die Fördermöglichkeiten zu prüfen.

Dazu gehören Maßnahmen wie der Einbau von Treppenliften, breitere Türrahmen, rutschfeste Böden, barrierefreie Badezimmer oder andere Umbauten, die das Wohnen für Menschen mit Einschränkungen erleichtern.

Ja, in vielen Fällen übernimmt die bKV der Allianz auch Kosten für professionelle Umzugsunternehmen, sofern diese im Zusammenhang mit einem barrierefreien Wohnwechsel stehen.

Die maximale Kostenübernahme hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Es empfiehlt sich, diese vorab mit der Allianz zu klären.

Die Förderung durch die bKV ist nicht an berufliche Umzüge gebunden und kann auch für private Wohnwechsel genutzt werden, wenn diese barrierefrei gestaltet werden müssen.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Komplexität des Antrags und der notwendigen Nachweise. In der Regel sollten Sie jedoch mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen rechnen.

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen und weitere Nachweise einreichen. Es ist ratsam, sich hierbei von Ihrem Arbeitgeber oder einem Ansprechpartner bei der Allianz unterstützen zu lassen.

Eine rückwirkende Beantragung ist in der Regel nicht möglich. Es ist daher wichtig, den Antrag vor Beginn des Umzugs oder der Anpassungsmaßnahmen einzureichen.

Einige Tarife der bKV bieten zusätzliche Services wie Beratung und Unterstützung bei der Suche nach einer passenden barrierefreien Unterkunft.

Die Altersgrenze kann je nach Versicherungsvertrag variieren. In den meisten Fällen sind jedoch keine strikten Altersbeschränkungen vorgesehen.

Falls Familienangehörige ebenfalls über die bKV des Arbeitgebers mitversichert sind und ein Bedarf an einem barrierefreien Wohnwechsel besteht, können sie unter Umständen ebenfalls Anspruch auf Unterstützung haben.

Üblicherweise werden ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit eines barrierefreien Wohnens, Kostenvoranschläge für den Umzug sowie Nachweise über die neuen Wohnverhältnisse benötigt.

Ja, in der Regel wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer der Umzug oder die Anpassungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Die genaue Frist ist im Bewilligungsbescheid angegeben.

Sollten die tatsächlichen Kosten höher ausfallen als ursprünglich veranschlagt, muss dies umgehend der Allianz gemeldet werden. Eine Nachbewilligung ist unter Umständen möglich, jedoch nicht garantiert.

Selbstständige und Freiberufler können nicht direkt von einer betrieblichen Krankenversicherung profitieren, es sei denn, sie sind über ein Unternehmen angestellt, das eine solche Versicherung anbietet.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrem Arbeitgeber oder auf der Website der Allianz unter Allianz Deutschland. Alternativ können Sie sich auch an einen Versicherungsberater wenden.