Zuschuss für Umzugskosten bei der KKH Krankenkasse Erfurt
Ein Umzug stellt für jeden eine Herausforderung dar – ganz besonders jedoch für Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Ob aus gesundheitlichen Gründen, wegen des Alters oder aufgrund einer Pflegebedürftigkeit: Solche Umzüge sind oft medizinisch notwendig. In diesen Fällen kommt eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse infrage – bei der KKH Krankenkasse, auch in Standorten wie Erfurt oder bei einem Umzug von oder nach Erfurt.
Dieser Ratgeber erklärt ausführlich, wie die KKH Krankenkasse Umzugskosten für Personen mit Behinderungen fördert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, und wie Butler Umzüge GmbH als professioneller Partner zur Seite stehen kann.
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Rechtlicher Hintergrund zur Umzugskostenübernahme

Die gesetzliche Grundlage für die Umzugskostenübernahme im Rahmen der Pflegeversicherung ist im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) zu finden. Dort wird geregelt, dass pflegebedürftige Menschen unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten können – darunter auch notwendige Umzüge.
Zusammenfassend gilt:
- Die Maßnahme muss medizinisch notwendig oder durch die Pflegebedürftigkeit begründet sein.
- Der Antrag auf Umzugskostenübernahme wird bei der Pflegekasse gestellt – also z. B. bei der KKH Krankenkasse.
- Die Entscheidung erfolgt auf Basis eines individuellen Gutachtens (z. B. vom Medizinischen Dienst).












