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Pflegekasse Umzug

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AOK Nordost etc.

Umzugskosten bei der Pflegekasse beantragen und finanzielle Unterstützung erhalten

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihren Umzug in ein neues Zuhause anzugehen – sei es in eine Pflegeeinrichtung oder in eine barrierefreie Wohnung – steht Ihnen möglicherweise eine finanzielle Unterstützung zu. 

Das bedeutet laut §40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI, dass die Pflegekasse die Umzugskosten teilweise oder vollständig übernimmt.

Fördert der Umzug die Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen, kann der Zuschuss bis zu 4.000 Euro ausmachen. Diese Regelung gilt für Personen, die mindestens der Pflegestufe 1 zugeordnet sind.

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Zuschuss für Umzug von der Krankenkasse oder Pflegekasse AOK

Können keine wohnraumverbessernden Maßnahmen in Ihrem Domizil ergriffen werden, ist ein Umzug in eine barrierefreie Unterkunft eine mögliche Alternative.

Hierfür werden die Umzugskosten von der Pflegekasse AOK oder der Krankenkasse übernommen. Beide Institutionen arbeiten meist Hand in Hand zusammen. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich vor dem Wohnwechsel eine schriftliche Bestätigung einholen. Denn jeder Fall wird individuell geprüft.

Insbesondere wenn es um die Kostenübernahme für einen Umzug zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes geht, ist es essenziell, dass Sie zuvor einen Antrag auf Umzugskosten bei der Pflegekasse AOK gestellt haben. 

Pro pflegebedürftiger Person können Sie etwa bei einem Seniorenumzug einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro erhalten.

Wir von Butler Umzüge sind auf Seniorenumzüge in Berlin spezialisiert und unterstützen Sie gern bei Ihrem Vorhaben.

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Weil Umziehen Vertrauenssache ist

Zuschuss zur Wohnraumanpassung durch die Pflegekasse AOK

Um Leistungen von der AOK-Pflegekasse zu erhalten, muss eine Person voraussichtlich für mindestens 6 Monate in ihrer selbstständigen Lebensführung eingeschränkt sein oder enorme Beeinträchtigungen in ihren Fähigkeiten aufweisen, sodass sie auf pflegerische Unterstützung angewiesen ist. 

Zudem muss ein entsprechender Antrag gestellt und von der Pflegekasse bewilligt worden sein.

Verständlicherweise möchten die meisten Menschen so lange wie möglich in ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben. Doch oftmals ist die Wohnung nicht optimal auf eine Pflegesituation ausgerichtet.

In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wohnung oder Ihr Haus mit der Unterstützung der Pflegekasse als Träger entsprechend anzupassen und pflegegerecht umzubauen.

Die AOK-Pflegekasse gewährt Zuschüsse für notwendige Wohnraumanpassungen für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 1 bis 5. Diese Zuschüsse können bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme betragen und decken alle baulichen Veränderungen ab, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung zur Verbesserung des Wohnumfeldes erforderlich sind. 

Wenn mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung leben, kann jeder einzelne von ihnen den Zuschuss beantragen. Insgesamt kann eine Wohngruppe bis zu 16.000 Euro erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass der Umbau die häusliche Pflege erleichtert, die selbstständige Lebensführung wiederherstellt oder ermöglicht.

Die Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes umfassen auch Eingriffe in die Bausubstanz wie Türverbreiterungen oder den Ein- und Umbau von Mobiliar wie den Einbau einer Dusche anstelle einer Badewanne.
Um dafür einen Zuschuss zu erhalten, beantragen Sie diesen vor dem Umbau bei Ihrer AOK.

Voraussetzungen, damit der Umzug von der Pflegekasse bezuschusst wird

Umzugskosten können bei der Pflegekasse beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu zählen 

  • das Vorhandensein eines Pflegegrades.
  • ein Umzug in eine Wohnung, die die Selbstständigkeit des Betroffenen fördert oder erhält.
  • eine signifikante Reduzierung des Pflegeaufwandes oder eine erleichterte Pflegesituation.

Das heißt, dass Umzüge zu nahen Angehörigen oder Domizilwechsel in betreute Wohnformen, Demenz-Wohngemeinschaften oder barrierefreie Wohnungen im Allgemeinen förderfähig sind und dafür Umzugskostenbeihilfe beantragt werden kann.

Somit wird auch für einen Umzug ins Pflegeheim ein Zuschuss von der Pflegekasse gewährt.

Aufgrund der erheblichen Belastung und des zusätzlichen Aufwands, den ein Umzug mit sich bringt, raten wir Ihnen, sich von einem  Full-Service-Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge unterstützen zu lassen.

Erkundigen Sie sich, ob es ein spezielles Formular für den Antrag auf Umzugskosten bei der Pflegekasse gibt. Andernfalls reichen Sie den Antrag formlos ein und fügen einen Kostenvoranschlag der Umzugsfirma bei.
Auch bei privat organisierten Umzügen durch Angehörige können die tatsächlichen Aufwendungen förderfähig sein. Im Zweifelsfall stellen Sie ebenfalls einen Antrag auf Zuschuss für den Umzug bei der Pflegekasse.

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FAQ

Ja, in bestimmten Fällen können Umzugskosten bei der Pflegekasse beantragt werden, insbesondere wenn der Umzug im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit steht, z. B. ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder in die Nähe von pflegenden Angehörigen.

Die Pflegekasse kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Umzugskosten gewähren. Dies gilt insbesondere bei einem Umzug, der die Pflege erleichtert oder die Lebensqualität des Pflegebedürftigen verbessert.

Anspruch auf eine Kostenübernahme haben in der Regel Personen mit anerkanntem Pflegegrad, deren Umzug notwendig ist, um eine adäquate Pflege zu gewährleisten oder die Wohnsituation zu verbessern.

Ein Antrag muss direkt bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. In der Regel sind Nachweise über die Notwendigkeit des Umzugs (z. B. ärztliche Bescheinigungen) sowie ein Kostenvoranschlag für den Umzug erforderlich.

Die Pflegekasse kann Kosten für ein Umzugsunternehmen, Transportkosten oder andere notwendige Ausgaben im Zusammenhang mit dem Umzug übernehmen. Es ist wichtig, vorab eine Klärung mit der Pflegekasse herbeizuführen.

Der Pflegegrad ist entscheidend, da er die Grundlage für viele Leistungen der Pflegekasse bildet. Je nach Pflegegrad können unterschiedliche Unterstützungen und Zuschüsse gewährt werden.

Ja, es gibt spezialisierte Umzugsunternehmen und -services, die sich auf Seniorenumzüge oder Umzüge für Pflegebedürftige spezialisiert haben. Diese bieten oft zusätzliche Unterstützung, wie das Ein- und Auspacken oder den Abbau und Aufbau von Möbeln.

Ein barrierefreier Umzug bezeichnet den Wechsel in eine Wohnung oder Einrichtung, die speziell an die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität angepasst ist. Dies kann z. B. eine Wohnung mit Aufzug, breiten Türen oder einem ebenerdigen Zugang sein.

In der Regel werden Umzugskosten nur innerhalb Deutschlands übernommen. Bei einem geplanten Auslandsumzug sollte dies individuell mit der Pflegekasse geklärt werden.

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören:

  1. Ein formloser Antrag auf Kostenübernahme
  2. Nachweise über die Notwendigkeit des Umzugs (z. B. ärztliche Bescheinigungen)
  3. Ein Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens
  4. Ggf. weitere Nachweise über die geplante neue Wohnsituation

Ja, auch bei einem privat organisierten Umzug können bestimmte Kosten übernommen werden, wie z. B. für Miettransporter oder Helfer. Die Details müssen jedoch vorab mit der Pflegekasse abgestimmt werden.

Umzugshilfen für Senioren umfassen Dienstleistungen wie das Packen und Transportieren von Habseligkeiten, das Einrichten der neuen Wohnung und manchmal auch psychologische Unterstützung, um den Übergang zu erleichtern.

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach individueller Situation und Notwendigkeit des Umzugs. Die Pflegekasse prüft jeden Antrag individuell.

Es gibt spezialisierte Umzugsunternehmen wie „Butler-Umzüge“, die sich auf Seniorenumzüge in Berlin und anderen Städten konzentrieren. Sie bieten oft maßgeschneiderte Dienstleistungen an.

Die Pflegeversicherung kann Leistungen erbringen, um pflegebedürftigen Personen den Umzug in eine geeignetere Wohnsituation zu erleichtern. Voraussetzung ist jedoch immer, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.

Die Unterstützung kann schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Es empfiehlt sich, vorab Kontakt aufzunehmen, um sich über die notwendigen Schritte und Unterlagen zu informieren.

Ein Seniorenumzug in Berlin kann den Zugang zu barrierefreien Wohnungen, besseren medizinischen Einrichtungen und einer größeren Nähe zu Familie oder Freunden ermöglichen.

Ja, die Pflegekasse kann Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes gewähren, z. B. für den Einbau eines Treppenlifts oder den Umbau des Badezimmers.

Die Pflegebedürftigkeit ist ein entscheidender Faktor für die Bewilligung von Leistungen durch die Pflegekasse, da viele Unterstützungsmaßnahmen an einen anerkannten Pflegegrad gekoppelt sind.

Falls ein Antrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen und zusätzliche Nachweise einreichen, um Ihre Situation genauer darzulegen.