Umzugskosten, Gesundheit und Unterstützung durch die AOK Nordost in Berlin
Ein Umzug ist für viele Menschen ein großer Einschnitt – organisatorisch, körperlich und finanziell. Gerade in Berlin, wo Wohnraummangel, hohe Mieten und enge Zeitpläne die Suche nach einer geeigneten Wohnung erschweren, kann ein Wohnungswechsel schnell zur Belastung werden. Besonders deutlich zeigt sich dies bei Senioren, Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderungen, deren bisherige Wohnung nicht mehr barrierefrei oder pflegegerecht ist. Hier greifen die Leistungen der AOK Nordost Pflegekasse, die Umzüge in bestimmten Konstellationen als „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ nach § 40 Abs. 4 SGB XI finanziell fördern kann.
Jetzt Angebot sichern
Krankenkasse versus Pflegekasse

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der AOK als Krankenkasse und der AOK‑Pflegekasse. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel keine „normalen“ Umzugskosten, etwa bei einem beruflich bedingten Wohnungswechsel oder einem freiwilligen Umzug ohne gesundheitlichen Hintergrund. Die relevanten Ansprüche entstehen vielmehr gegenüber der Pflegekasse der AOK Nordost, sobald ein Pflegegrad vorliegt und der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt werden kann. In Berlin ist hierfür die AOK Nordost Pflegekasse zuständig, die im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes handelt.













