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Umzugskosten R+V Betriebskrankenkasse
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten R+V Betriebskrankenkasse

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  • Krankenkasse hilft bei Umzug
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Wenn pflegebedürftige Menschen in Deutschland ihre Wohnsituation verändern müssen, ist dies oft nicht nur eine emotionale, sondern auch eine organisatorische und finanzielle Herausforderung. Gerade dann, wenn eine Wohnung aufgrund von Pflegebedarfen nicht mehr geeignet ist, kommen Hilfen aus der Pflegeversicherung ins Spiel.

Die R+V Betriebskrankenkasse bietet als Teil ihres gesetzlichen Pflegeversicherungsangebots pflegebedürftigen Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Zuschüsse zu Umzugskosten zu erhalten. Solche Umzüge werden in der Regel als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen eingestuft und können mit bis zu 4.180 € pro Person bezuschusst werden.

Ein professionelles Umzugsunternehmen wie die Butler Umzüge GmbH unterstützt pflegebedürftige Personen nicht nur praktisch beim Umzug, sondern auch organisatorisch bei der Antragstellung und Kommunikation mit der Pflegekasse.

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Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt. § 40 SGB XI sieht vor, dass pflegebedürftige Personen Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen können. Dazu zählen auch Umzugskosten, wenn der Umzug die Pflege erleichtert oder die Möglichkeit der selbständigen Lebensführung verbessert.

Pflegegrade als Voraussetzung

Ein wesentlicher Punkt: Um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vorliegen.

Abgrenzung: Krankenkasse vs. Pflegekasse

Wichtig ist die Zuständigkeit:

  1. Die Krankenkasse selbst übernimmt keine Umzugskosten.
  2. Zuständig ist die Pflegekasse, die organisatorisch Teil der Krankenkasse ist. Bei der R+V BKK also die R+V Pflegekasse.
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Struktur und Aufgaben

Die R+V Betriebskrankenkasse ist eine deutsche gesetzliche Krankenkasse mit angeschlossener Pflegekasse.

Leistungen für pflegebedürftige Menschen

Neben klassischen Pflegeleistungen umfasst das Angebot:

  1. Pflegegeld
  2. Pflegehilfsmittel
  3. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (inkl. Umzugskosten)

Besonderheiten bei der R+V

Die R+V legt Wert auf transparente Beratung und individuelle Prüfung von Einzelfällen.

Ein Umzug zählt nur dann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wenn er zwingend notwendig ist, um:

  1. den Pflegeaufwand zu reduzieren
  2. die Selbstständigkeit zu fördern
  3. die Versorgung im Alltag sicherzustellen

Welche Umzüge gefördert werden

Erstattungsfähig sind z. B.:

  1. Umzüge in eine barrierefreie Wohnung
  2. Umzüge in die Nähe von pflegenden Angehörigen
  3. Umzüge in seniorengerechte Wohnanlagen

Medizinisch begründete Umzüge

Dazu gehören Umzüge, bei denen Arzt oder Pflegekraft bescheinigen, dass die bisherige Wohnung nicht mehr geeignet ist.

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Die Liste umfasst:

  1. Umzugsunternehmen (Transport, Möbelabbau/-aufbau)
  2. Materialkosten (Kartons, Verpackung)
  3. Arbeitslöhne von Umzugshelfern
  4. Fahrtkosten von privaten Helfern
  5. Verdienstausfall für Familienangehörige
  6. Gebühren (z. B. Halteverbotszone)

Höhe der möglichen Zuschüsse

  1. Maximal 4.180 € pro pflegebedürftige Person
  2. Bei gemeinschaftlichen Umzügen mehrerer Pflegebedürftiger bis zu 16.000 € pro Haushalt

Kombination mehrerer Leistungen

Die Pflegekasse kann Zuschüsse ggf. mit Umbaukosten oder Pflegehilfsmitteln kombinieren.

Antragstellung

  1. Kontaktaufnahme mit der R+V Pflegekasse
  2. Antrag auf Zuschuss stellen
  3. Einreichen eines Kostenvoranschlags eines Umzugsunternehmens (z. B. Butler Umzüge GmbH)
  4. Ärztliche/pflegefachliche Begründung
  5. Prüfung durch die Pflegekasse
  6. Auszahlung nach Genehmigung

Benötigte Dokumente

  1. Persönlicher Antrag
  2. Nachweis des Pflegegrades
  3. Ärztliche Stellungnahme
  4. Kostenvoranschlag
  5. Ggf. Mietvertrag der neuen Wohnung

Kostenvoranschläge und Nachweise

Besonders wichtig: detaillierte Kostenvoranschläge, die alle Positionen transparent auflisten.

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  1. Keine medizinische Notwendigkeit
  2. Alternative Möglichkeiten (z. B. Umbau) vorhanden
  3. Unvollständige Unterlagen
  4. Kosten außerhalb des Rahmens

Tipp: Frühzeitig mit Umzugsunternehmen und Pflegekasse in Kontakt treten.

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Umzug in barrierefreie Neubauwohnung

Eine Seniorin mit Pflegegrad 3 zog aus einer Altbauwohnung mit steilen Stufen. Zuschuss: 3.800 €.

Nähe zu Angehörigen

Ein pflegebedürftiger Vater mit Pflegegrad 2 zog zu seiner Tochter, die Pflegedienste übernahm. Zuschuss: 4.000 €.

Ehepartner

Zwei pflegebedürftige Eheleute zogen gemeinsam – verdoppelter Zuschuss: 8.360 €.

Umzüge für Pflegebedürftige erfordern Erfahrung, Diskretion und Transparenz. Besonders wichtig: verständliche Angebote und enge Abstimmung mit den Pflegekassen.

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Ein Berliner Umzugsunternehmen, spezialisiert auf nationale und internationale Umzüge mit Schwerpunkt auf pflegegerechten Lösungen.

Leistungen

  1. Detaillierte Kostenvoranschläge für Pflegekassen
  2. Transport, Montage, Verpackung
  3. Keine Anfahrtskosten
  4. Unterstützung bei Antragstellung

Kooperation

Butler Umzüge arbeitet auch mit großen Kassen wie BARMER, TK oder mhplus – und kann auch bei der R+V BKK entsprechende Nachweise liefern.

Ein Umzug aus medizinischen oder pflegerischen Gründen stellt für Betroffene und Angehörige eine erhebliche Erleichterung dar. Die R+V Betriebskrankenkasse ermöglicht über ihre Pflegekasse die Finanzierung solcher Umzüge bis zu 4.180 € pro pflegebedürftige Person.

Empfehlung:

  1. Frühzeitig Beratung bei der Pflegekasse einholen.
  2. Detaillierten Kostenvoranschlag bei einem professionellen Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH erstellen lassen.
  3. Antrag schriftlich und vollständig mit allen Nachweisen einreichen.

So lassen sich finanzielle Hürden erheblich reduzieren und gleichzeitig die Lebensqualität Betroffener steigern.

FAQ

  1. Pflegebedürftige Versicherte können bis zu 4.180 € Zuschuss pro Person erhalten, wenn der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt wird.
  2. Bei medizinisch notwendigen Umzügen kann die Pflegekasse weitere Zuschüsse gewähren.
  3. Ab 2024 können Umzugskosten steuerlich abgesetzt werden: Bis zu 964 € für Alleinstehende und 643 € für jede weitere Person.
  1. Pflegebedürftige Versicherte, deren Umzug die Lebensqualität verbessert (z. B. barrierefreies Wohnen).
  2. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen einen Umzug durchführen müssen.
  3. Alle, die beruflich oder privat umziehen und die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit erfüllen.

Ein Umzug gilt als wohnumfeldverbessernd, wenn er die Lebensqualität von Pflegebedürftigen erhöht, z. B. durch barrierefreie Wohnräume oder eine verbesserte Zugänglichkeit.

  1. Nachweis der Pflegebedürftigkeit.
  2. Einreichung eines Antrags bei der R+V Betriebskrankenkasse.
  3. Begründung des Umzugs als Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfelds.
  4. Bei medizinischen Gründen: Vorlage eines ärztlichen Attests.
  1. Kontaktieren Sie die R+V Betriebskrankenkasse.
  2. Füllen Sie das entsprechende Formular aus.
  3. Reichen Sie den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen ein und warten Sie auf die Genehmigung.
  1. Transportkosten, z. B. für ein Umzugsunternehmen.
  2. Kosten für Renovierungen und Reparaturen im neuen Zuhause.

Ab dem Jahr 2024 können Umzugskosten bis zu einem bestimmten Betrag in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

  1. Bis zu 964 € für Alleinstehende.
  2. Bis zu 643 € für jede weitere Person im Haushalt.
  1. Wenn ein barrierefreier Zugang erforderlich ist.
  2. Wenn die Nähe zu medizinischen Einrichtungen notwendig wird.
  1. Lassen Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen, das die Notwendigkeit des Umzugs bestätigt.
  2. Reichen Sie den Antrag bei der Pflegekasse ein.

Nutzen Sie das Kundenportal „Meine R+V“, um Ihre Versicherungsdaten schnell und unkompliziert online zu aktualisieren.

  1. Schnelle Bearbeitung Ihrer Daten.
  2. Übersicht über alle Ihre Versicherungen.
  3. Keine Wartezeiten durch digitale Bearbeitung.

Ja, stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig, um Verzögerungen zu vermeiden und rechtzeitig Unterstützung zu erhalten.

  1. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen.
  2. Formulieren Sie eine klare und nachvollziehbare Begründung für Ihren Antrag.
  3. Halten Sie Rücksprache mit der R+V Betriebskrankenkasse bei Unklarheiten.

Ja, neben den Zuschüssen der R+V Betriebskrankenkasse können auch staatliche Förderprogramme in Anspruch genommen werden. Informieren Sie sich über regionale Fördermöglichkeiten.

  1. Bis zu 4.180 € Zuschuss für Pflegebedürftige möglich.
  2. Steuerliche Absetzbarkeit von Umzugskosten ab 2024.
  3. Finanzielle Unterstützung bei medizinisch notwendigen Umzügen.
  4. Einfache Anpassung Ihrer Versicherungen im Kundenportal „Meine R+V“.
  1. Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen vollständig sind.
  2. Begründen Sie Ihren Antrag klar und präzise.
  3. Kontaktieren Sie rechtzeitig die R+V Betriebskrankenkasse für weitere Informationen.

Ja, viele Versicherte berichten von positiven Erfahrungen, z. B.: „Dank der R+V Betriebskrankenkasse konnte ich meinen Umzug stressfrei finanzieren!“

Prüfen Sie Ihre Ansprüche und stellen Sie Ihren Antrag noch heute!