Umzugskostenübernahme durch die R+V Betriebskrankenkasse bei pflegebedürftigen Personen in Deutschland
Wenn pflegebedürftige Menschen in Deutschland ihre Wohnsituation verändern müssen, ist dies oft nicht nur eine emotionale, sondern auch eine organisatorische und finanzielle Herausforderung. Gerade dann, wenn eine Wohnung aufgrund von Pflegebedarfen nicht mehr geeignet ist, kommen Hilfen aus der Pflegeversicherung ins Spiel.
Die R+V Betriebskrankenkasse bietet als Teil ihres gesetzlichen Pflegeversicherungsangebots pflegebedürftigen Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Zuschüsse zu Umzugskosten zu erhalten. Solche Umzüge werden in der Regel als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen eingestuft und können mit bis zu 4.180 € pro Person bezuschusst werden.
Ein professionelles Umzugsunternehmen wie die Butler Umzüge GmbH unterstützt pflegebedürftige Personen nicht nur praktisch beim Umzug, sondern auch organisatorisch bei der Antragstellung und Kommunikation mit der Pflegekasse.
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Rechtlicher Hintergrund: Pflegeversicherung und Umzugskosten

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt. § 40 SGB XI sieht vor, dass pflegebedürftige Personen Leistungen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen können. Dazu zählen auch Umzugskosten, wenn der Umzug die Pflege erleichtert oder die Möglichkeit der selbständigen Lebensführung verbessert.
Pflegegrade als Voraussetzung
Ein wesentlicher Punkt: Um Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) vorliegen.
Abgrenzung: Krankenkasse vs. Pflegekasse
Wichtig ist die Zuständigkeit:
- Die Krankenkasse selbst übernimmt keine Umzugskosten.
- Zuständig ist die Pflegekasse, die organisatorisch Teil der Krankenkasse ist. Bei der R+V BKK also die R+V Pflegekasse.












