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Umzugskosten BKK B. Braun Aesculap 

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten BKK B. Braun Aesculap

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Die BKK B. Braun Aesculap bietet pflegebedürftigen Versicherten eine wertvolle finanzielle Unterstützung bei notwendigen Umzügen, die zur Erhaltung der Selbstständigkeit und zur Erleichterung der Pflege erforderlich sind. Mit einem maximalen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person stellt die Pflegekasse sicher, dass die finanziellen Belastungen überschaubar bleiben. Die Kooperation mit der Butler Umzüge GmbH sorgt für eine professionelle und sensible Umsetzung der Umzüge, die optimal auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt ist. 

Die Antragstellung ist transparent geregelt, erfordert jedoch eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse und die Vorlage entsprechender Nachweise. Neben der Pflegekasse stehen verschiedene weitere Stellen für Umzugszuschüsse zur Verfügung, die das Gesamtbild der Fördermöglichkeiten komplettieren. 

Das Angebot ist Teil eines ganzheitlichen Leistungsspektrums der BKK B. Braun Aesculap, das Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Beratung und innovative Pflegekurse umfasst und somit umfassend zur Lebensqualität der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen beiträgt. 

Jetzt Angebot sichern

Die BKK B. Braun Aesculap ist eine Betriebskrankenkasse, die hauptsächlich Mitarbeiter des B. Braun-Konzerns sowie deren Angehörige versichert. Sie bietet neben der klassischen Krankenversicherung auch eine Pflegekasse an, die speziell auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Mitglieder zugeschnitten ist.

  1. Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung je nach Pflegegrad zur Deckung häuslicher Pflegekosten. 
  2. Pflegesachleistungen: Kostenübernahme für professionelle Pflege- und Betreuungsleistungen. 
  3. Beratung und Unterstützung: Umfassende Hilfe bei der Antragstellung und Pflegeorganisation. 
  4. Online-Pflegekurse: Für pflegende Angehörige, die praxisorientierte Hilfen zur Bewältigung des Pflegealltags bieten. 

Der Leistungsumfang zielt darauf ab, pflegebedürftige Menschen bestmöglich zu unterstützen, besonders in der häuslichen Pflege, aber auch bei stationären und teilstationären Versorgungsformen. 

Die Pflegekasse der BKK B. Braun Aesculap kann einen Zuschuss zu den Umzugskosten gewähren, wenn folgende Kriterien erfüllt sind: 

  1. Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor (mindestens Pflegegrad 1). 
  2. Der Umzug ist notwendig, um die häusliche Pflege zu erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. 
  3. Der Umzug erfolgt in eine barrierefreiealtersgerechte oder betreute Wohnform, die den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen gerecht wird. 
  4. Der Antrag für den Zuschuss muss vor dem Umzug bei der Pflegekasse gestellt werden. 

Typische Umzugsszenarien sind zum Beispiel der Umzug in eine barrierefreie Wohnung, in eine Senioren-Wohngemeinschaft, oder näher zu pflegenden Angehörigen. 

Die Pflegekasse kann Umzugskosten bis zu einer Höhe von 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person übernehmen. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt kann sich der Betrag entsprechend erhöhen. Der Zuschuss umfasst nachweisbare Umzugskosten, wie z.B.: 

  1. Kosten für ein Umzugsunternehmen, 
  2. Miete von LKWs, 
  3. Materialkosten (Umzugskartons, Verpackungsmaterial), 
  4. Nachweisbare Eigenleistungen. 

Dieser Zuschuss ist gesetzlich im § 40 Absatz 4 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert. 

Die Beantragung erfolgt bei der Pflegekasse der BKK B. Braun Aesculap

  1. Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse: Versicherten steht eine kostenfreie Telefonnummer (z.B. 0800 2272830) sowie Kontaktformulare auf der Website der BKK B. Braun Aesculap zur Verfügung. 
  2. Prüfung der Umzugsnotwendigkeit: Der Umzug muss nachvollziehbar mit der Pflegesituation begründet werden. 
  3. Einreichen des Antrags: Dieser umfasst eine schriftliche Begründung, Kostenvoranschläge oder Rechnungen für die Umzugskosten. 
  4. Fristgerechte Antragstellung: Der Antrag ist zwingend vor dem Umzug einzureichen, da rückwirkende Anträge zumeist nicht berücksichtigt werden. 

Die Pflegekasse prüft den Antrag und entscheidet über die Übernahme der Kosten. 

Die Umzugsförderung bei Pflegebedürftigkeit ist Teil der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland, geregelt durch das SGB XI

  1. Gesetzliche Basis§40 Abs. 4 SGB XI regelt die Übernahme von Umzugskosten, soweit der Umzug dazu dient, die Pflege zu erleichtern oder Selbstständigkeit zu erhalten. 
  2. Pflegegrad als Voraussetzung: Ab Pflegegrad 1 besteht Anspruch, unabhängig von der fachlichen Einschätzung der Pflegebedürftigkeit. 
  3. Zuschusshöhe: Der Gesetzgeber definiert eine Obergrenze von ca. 4.180 Euro, die durch die Pflegekassen überwiegend genutzt wird. 

Diese rechtlichen Vorgaben sichern die finanzielle Unterstützung für Umzüge im Rahmen der Pflegebedürftigkeit ab und stellen gleichzeitig hohe Transparenz und Fairness im Verfahren sicher. 

Die BKK B. Braun Aesculap arbeitet im Bereich Umzugsdienstleistungen eng mit der Butler Umzüge GmbH zusammen, einem erfahrenen Umzugsunternehmen mit Sitz in Berlin. 

  • Full-Service-Umzüge: Von der Beratung, Planung und Verpackung bis hin zum Transport und der Montage der Möbel. 
  • Hilfestellungen bei speziellen Bedürfnissen: Sensibler Umgang mit pflegebedürftigen Kunden, diskrete und einfühlsame Durchführung, besonders bei Seniorenumzügen. 
  • Flexible Angebote: Ergänzende Dienstleistungen wie Entrümpelung, Renovierung, Reinigung und Möbellagerung. 
  • Professionelles Verpackungsmaterial: Bereitstellung spezieller Umzugskartons für verschiedene Gegenstände. 
  • Versicherungsschutz: Vollumfängliche Absicherung gegen Transportschäden. 
  • Logistikdienste: Auch für Langstrecken- und europaweite Umzüge oder Umzüge ins Ausland. 

Durch die Zusammenarbeit profitieren Versicherte der BKK B. Braun Aesculap von spezieller Beratung und einem maßgeschneiderten Umzugsservice, der besonders auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Personen und deren Angehörige eingeht. Die Vermittlung über die Krankenkasse erleichtert zudem formalrechtliche Abläufe, insbesondere bei der Beantragung der Kostenzuschüsse.

Durch die Zusammenarbeit profitieren Versicherte der BKK B. Braun Aesculap von spezieller Beratung und einem maßgeschneiderten Umzugsservice, der besonders auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Personen und deren Angehörige eingeht. Die Vermittlung über die Krankenkasse erleichtert zudem formalrechtliche Abläufe, insbesondere bei der Beantragung der Kostenzuschüsse.

Durch die Zusammenarbeit profitieren Versicherte der BKK B. Braun Aesculap von spezieller Beratung und einem maßgeschneiderten Umzugsservice, der besonders auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Personen und deren Angehörige eingeht. Die Vermittlung über die Krankenkasse erleichtert zudem formalrechtliche Abläufe, insbesondere bei der Beantragung der Kostenzuschüsse.

Durch die Zusammenarbeit profitieren Versicherte der BKK B. Braun Aesculap von spezieller Beratung und einem maßgeschneiderten Umzugsservice, der besonders auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Personen und deren Angehörige eingeht. Die Vermittlung über die Krankenkasse erleichtert zudem formalrechtliche Abläufe, insbesondere bei der Beantragung der Kostenzuschüsse.

Neben der Umzugsförderung durch die Pflegekassen gibt es weitere Möglichkeiten, Umzugskosten zu bezuschussen oder steuerlich geltend zu machen. 

Arbeitsuchende können bei einem notwendigen Umzug für eine Arbeitsaufnahme oder zur Wohnraumbeschaffung finanzielle Unterstützung erhalten. Die Leistungen und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Einzelfall und sind bei der örtlichen Agentur zu erfragen. 

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann unter bestimmten Bedingungen die Umzugskostenpauschale steuerlich geltend machen. Die Pauschale deckt verschiedene Kostenpositionen ab, beispielsweise Transport, Renovierung oder doppelte Mietzahlungen. 

Manche Arbeitgeber übernehmen die Kosten für einen notwendigen Umzug oder zahlen eine Umzugssonderzahlung, wenn der Umzug für die Arbeitsaufnahme erforderlich ist. Dies ist individuell geregelt und sollte mit dem Arbeitgeber frühzeitig besprochen werden. 

Diese weiteren Zuschüsse ergänzen die Möglichkeiten der Pflegekassen und können je nach persönlicher Situation eine erhebliche finanzielle Entlastung bieten. 

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FAQ

Die BKK B. Braun Aesculap bietet finanzielle und organisatorische Unterstützung für Versicherte, die aus bestimmten Gründen umziehen müssen. Ziel ist es, die Belastungen eines Umzugs zu reduzieren.

Die Unterstützung umfasst unter anderem die Kostenübernahme für Umzüge, Umzugszuschüsse und organisatorische Hilfen wie die Vermittlung von Umzugsdiensten.

Anspruch haben Versicherte, deren Umzug aus gesundheitlichen, beruflichen oder pflegebedingten Gründen erforderlich ist. Die genauen Voraussetzungen hängen von Ihrer individuellen Situation ab.

In der Regel übernimmt die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten, abhängig von der Notwendigkeit des Umzugs und den eingereichten Nachweisen.

Wenn Ihr aktueller Wohnort Ihre Gesundheit beeinträchtigt oder Sie eine barrierefreie Wohnung benötigen, könnte dies ein berechtigter Grund sein.

Ein beruflich bedingter Umzug, beispielsweise durch den Wechsel zu einem neuen Arbeitsplatz, kann ebenfalls ein Grund für eine Umzugshilfe sein.

Zu den möglichen Kosten gehören Transportkosten für Möbel, Kosten für ein Umzugsunternehmen und eventuell Renovierungskosten der alten oder neuen Wohnung.

Ja, die BKK B. Braun Aesculap kann Ihnen bei der Organisation des Umzugs helfen, etwa durch Empfehlungen für professionelle Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge.

Sie können die Unterstützung in wenigen Schritten beantragen: Kontaktieren Sie die Krankenkasse, reichen Sie erforderliche Unterlagen ein und stellen Sie den Antrag.

Mögliche Unterlagen sind ärztliche Atteste, Bescheinigungen des Arbeitgebers oder Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen.

Die Bearbeitungszeit hängt von den individuellen Umständen ab. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen.

In der Regel muss der Antrag vor dem Umzug gestellt werden. Klären Sie dies jedoch direkt mit der Krankenkasse.

Nein, die Unterstützung richtet sich nicht nach dem Alter, sondern nach der individuellen Situation und den Bedürfnissen des Versicherten.

Ja, unter bestimmten Umständen können Renovierungskosten der alten oder neuen Wohnung übernommen werden.

Sie können ein Unternehmen Ihrer Wahl beauftragen, sofern die Kosten im Rahmen bleiben und vorher mit der Krankenkasse abgestimmt wurden.

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Fall und wird individuell geprüft. Kontaktieren Sie die BKK B. Braun Aesculap für Details.

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen oder sich erneut beraten lassen, um mögliche Alternativen zu prüfen.

In der Regel bezieht sich die Unterstützung auf Umzüge innerhalb Deutschlands. Für Auslandsumzüge sollten Sie direkt bei der Krankenkasse nachfragen.

Die Vorteile umfassen finanzielle Entlastung, Zeitersparnis durch organisatorische Hilfe und individuelle Lösungen für Ihre Situation.

Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an die Krankenkasse wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website der BKK B. Braun Aesculap.

Ein Umzug ist oft stressig und teuer. Mit der Unterstützung der BKK B. Braun Aesculap können Sie finanzielle und organisatorische Entlastung erhalten und Ihren Umzug stressfreier gestalten.