Umzugsförderung durch die BKK EWE in Deutschland
Die BKK EWE bietet mit ihrer wohnumfeldverbessernden Maßnahme eine existenzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Durch klare gesetzliche Vorgaben, praxisnahe Unterstützung und die Möglichkeit, Kooperationspartner wie Butler Umzüge GmbH zu wählen, wird der oft komplizierte Umzugsprozess deutlich erleichtert. Insbesondere bei rechtzeitiger Planung, umfassender Beratung und sorgfältigem Nachweis der Maßnahme ist die Chance auf einen maximalen Zuschuss hoch. Nicht nur Pflegebedürftige profitieren – auch Schwerbehinderte finden alternative Wege zur Förderung über Sozialamt und Integrationsamt. Die beispielhafte Zusammenarbeit mit spezialisierten Umzugsunternehmen zeigt, wie Digitalisierung, professionelle Beratung und „All-Inclusive“-Service für mehr Lebensqualität und Selbstständigkeit sorgen können.
Jetzt Angebot sichern
§ 40 SGB XI und das Pflegeversicherungsgesetz

Das Gesetz zur Pflegeversicherung (SGB XI) sieht unter § 40 die Möglichkeit von Zuschüssen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds vor. Ziel ist die Erleichterung der häuslichen Pflege, die Sicherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung und die Vermeidung einer Überforderung der Betroffenen und ihrer Angehörigen.
Grundsätzliche Anforderungen
- Zugrunde gelegt wird eine anerkannte Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad 1).
- Die Maßnahme muss entweder die Pflege sicherstellen, erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern.
- Die Leistung ist auf den Hauptwohnsitz beschränkt; ein Zweitwohnsitz ist ausgeschlossen.
Förderfähige Maßnahmen und Zuschusshöhe
Die BKK EWE gewährt pro Maßnahme einen Zuschuss bis zu 4.180 Euro – bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt lassen sich Beträge bis 16.720 Euro insgesamt erreichen.

Beispiele förderfähiger Maßnahmen
- Umzüge in barrierefreie Wohnungen
- Einbau von Treppenliften, Rampen oder bodengleichen Duschen
- Türverbreiterungen, spezielle Fenstergriffe, rollstuhlgerechte Anpassungen
- Technische Hilfen, Umbau von Mobiliar, z. B. motorisch betriebene Absenkung von Küchenschränken
- Beratung, Planung und Durchführungshandlungen durch Handwerker und Architekten
Ausschluss von Maßnahmen
Nicht bezuschusst werden allgemeine Modernisierungen, Komfortsteigerungen, oder Anschaffungen wie neue Waschmaschinen, Schönheitsreparaturen oder Maßnahmen außerhalb der Wohnung (z. B. Parkplatzschaffung).











