Zuschuss für Umzugskosten bei der Heimat Krankenkasse in Deutschland
Die BKK Gildemeister Seidensticker bietet pflegebedürftigen Versicherten umfangreiche finanzielle Unterstützung für Umzugskosten im Rahmen wohnumfeldverbessernder Maßnahmen, insbesondere bei Umzügen zur Verbesserung der individuellen Wohnsituation und der häuslichen Pflege. Durch die enge Kooperation mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH werden Prozesse vereinfacht und die Antragstellung deutlich erleichtert.
Der demografische Wandel und die steigende Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland machen barrierefreie, seniorengerechte und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen immer wichtiger. Die BKK Gildemeister Seidensticker unterstützt Versicherte, die einen Pflegegrad besitzen, mit Zuschüssen für Umzugskosten bis zu 4.180 € pro Maßnahme und Person ab 2025.
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Bedeutung des Umzugskostenzuschusses

Der Zuschuss für Umzugskosten dient der Verbesserung der Lebensqualität durch passende Wohnsituation für pflegebedürftige Personen. Medizinisch nötige Umzüge – beispielsweise der Wechsel in eine barrierefreie Wohnung oder die Nähe zu Angehörigen/Pflegeeinrichtungen – fördern selbstständiges Leben und erleichtern die häusliche Pflege.

Rechtliche Grundlagen und Förderrahmen
§ 40 SGB XI: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Der Anspruch ergibt sich aus § 40 SGB XI: Die Pflegekassen übernehmen Kosten wohnumfeldverbessernder Maßnahmen, die die Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit sichern. Der Zuschuss beträgt ab 2025 maximal 4.180 € pro Maßnahme und Person, auch Umzüge zählen dazu.
Förderfähig sind:
- Umzug in eine barrierefreie Wohnung/parterre
- Umzug ins betreute Wohnen/Senioren-WG
- Wechsel zu pflegeunterstützenden Wohnformen
- Umzüge, die medizinisch notwendig sind (z.B. nach Verschlechterung des Gesundheitszustands oder nach Reha)
- Umzüge in Nähe zu pflegenden Angehörigen
Ausschlüsse:
- Umzüge aus rein persönlichen Gründen
- Maßnahmen ohne Bezug zur Pflegebedürftigkeit











