Umzugskostenzuschuss bei der Bosch BKK in Deutschland
Die Umzugsförderung durch die BKK Akzo Nobel Bayern bietet pflegebedürftigen Versicherten erhebliche finanzielle Entlastungen bei Wohnumfeldwechseln, die der Pflegeerleichterung dienen.
Die Förderung ist gesetzlich klar geregelt, richtet sich an Pflegegrade ab 1 und unterstützt Umzüge in barrierefreie, seniorengerechte oder betreute Wohnformen mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro.
Die Kooperation mit der Butler Umzüge GmbH ermöglicht eine professionelle, auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen abgestimmte Umzugsorganisation. Insgesamt tragen diese Maßnahmen dazu bei, die Pflege im häuslichen Umfeld zu sichern und die Lebensqualität der Betroffenen deutlich zu verbessern.
Die Umzugsförderung durch die BKK Akzo Nobel Bayern richtet sich insbesondere an pflegebedürftige Mitglieder der Krankenkasse, die aus medizinischer oder pflegefachlicher Notwendigkeit ihre Wohnung wechseln müssen.
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Leistungen der Pflegekasse für Umzüge

Die Pflegekassen, auch die der BKK Akzo Nobel Bayern, unterstützen pflegebedürftige Menschen mit einem Zuschuss für Umzugskosten, wenn der Wohnungswechsel zur Verbesserung des Wohnumfeldes dient. Gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI (Sozialgesetzbuch Elftes Buch) kann ein Zuschuss bis zu 4.180 Euro beansprucht werden, um die Kosten eines Umzugs zu decken, sowie Kosten für notwendige Anpassungen am neuen Wohnort.
- Ist die bisherige Wohnung nicht barrierefrei und ein Umbau nicht möglich, kann die Pflegekasse die Kosten für einen Umzug in eine geeignete Wohnung bezuschussen.
- Voraussetzung ist aber stets, dass durch den Umzug die Pflege erleichtert und die Selbstständigkeit der betroffenen Person verlängert wird.

Voraussetzungen für die Umzugsförderung
Um die finanzielle Unterstützung durch die BKK Akzo Nobel Pflegekasse in Anspruch nehmen zu
können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Antragsteller besitzt mindestens Pflegegrad 1.
- Der Umzug dient der Verbesserung des Wohnumfeldes zugunsten einer besseren Pflege oder
Wohnsituation. - Die neue Wohnung ist beispielsweise barrierefrei oder seniorengerecht ausgestattet.
- Der Umzug erleichtert die Pflege (etwa der Umzug ins Erdgeschoss oder Nähe zu pflegenden
Angehörigen).











