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Umzugskosten BKK VerbundPlus Deutschland
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten BKK VerbundPlus Deutschland

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Die demografische Entwicklung in Deutschland zeigt, dass die Anzahl pflegebedürftiger Menschen stetig steigt. Mit zunehmendem Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen wird die Anpassung des Wohnumfelds oft notwendig, um ein selbstständiges Leben zu ermöglichen oder die Pflege zu erleichtern. 

Die BKK VerbundPlus unterstützt Pflegebedürftige dabei durch finanzielle Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Umzugsförderungen. Dieser Text beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen, Antragsprozesse und praktischen Umsetzungen dieser Leistungen, einschließlich einer Kooperation mit der Butler Umzüge GmbH. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick zu bieten, der Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegepersonen die Beantragung und Nutzung dieser Unterstützung erleichtert. 

Die BKK VerbundPlus bietet Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro Person für Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern. Diese Leistungen sind im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert und richten sich an Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad. Neben baulichen Anpassungen wie Treppenliften oder Badumbauten können auch Umzugskosten in eine barrierefreie Wohnung bezuschusst werden. 

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Pflegegrad: Ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) ist erforderlich. 

Notwendigkeit der Maßnahme: Die Maßnahme muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: – Ermöglichung der häuslichen Pflege.

Erleichterung der häuslichen Pflege oder Entlastung der Pflegepersonen. – Wiederherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung.  

Antragstellung: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse eingereicht werden, idealerweise zusammen mit Kostenvoranschlägen und einer detaillierten Begründung der Notwendigkeit. 

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Ansprüche gegen andere Sozialleistungsträger, wie die gesetzliche Unfallversicherung, das Bundesversorgungsgesetz oder die Beamtenversorgung, haben Vorrang. Die BKK VerbundPlus prüft daher, ob andere Träger vorrangig zuständig sind, bevor ein Zuschuss gewährt wird. Dies stellt sicher, dass die Pflegeversicherung nicht für Leistungen aufkommt, die von anderen Stellen übernommen werden können. 

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen umfassen bauliche und technische Anpassungen, die das Wohnen für Pflegebedürftige sicherer und komfortabler machen. Typische Beispiele sind:

  1. Einbau von Treppenliften oder Rampen.
  2. Verbreiterung von Türen für Rollstuhlfahrer.
  3. Umbau des Badezimmers, z. B. durch bodengleiche Duschen oder Haltegriffe.
  1. Motorisierte Absenkung von Küchenschränken.
  2. Einbau von Fenstern mit rollstuhlgerechten Griffen.
  3. Installation von Notrufsystemen.

Kosten für den Umzug in eine barrierefreie Wohnung, z. B. von einer Wohnung im Obergeschoss in eine Erdgeschosswohnung. 

Die BKK VerbundPlus gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person und Maßnahme. Liegen die Kosten unter diesem Betrag, wird nur der tatsächliche Betrag erstattet. Überschreiten die Kosten 4.180 Euro, muss der Pflegebedürftige den Restbetrag selbst tragen. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt kann der Zuschuss bis zu 16.720 Euro betragen, verteilt auf bis zu vier Personen. Sollte sich die Pflegesituation ändern (z. B. durch Verschlechterung des Gesundheitszustands), können weitere Maßnahmen beantragt werden, sofern sie neue Anforderungen erfüllen. 

Die Pflegekasse prüft die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme, oft in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Dabei wird untersucht, ob einfachere Alternativen, wie der Einsatz von Pflegehilfsmitteln, die gleiche Wirkung erzielen könnten. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Maßnahme notwendig und kosteneffizient ist. 

Ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung kann als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt werden, wenn die bisherige Wohnung nicht mehr den Bedürfnissen der pflegebedürftigen Person entspricht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn: – Die Wohnung Treppen ohne Aufzug hat und ein Treppenlift nicht installiert werden kann. – Die Raumaufteilung (z. B. enge Türen oder hohe Schwellen) die Pflege erschwert. – Die neue Wohnung bereits barrierefrei ist oder durch Anpassungen barrierefrei gemacht werden kann. 

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Die BKK VerbundPlus bezuschusst Umzugskosten mit bis zu 4.180 Euro, sofern die Notwendigkeit nachgewiesen wird. Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden und sollte folgende Dokumente enthalten: 

  1. Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen
  2. Eine Begründung, warum die bisherige Wohnung ungeeignet ist. 
  3. Nachweise über die Barrierefreiheit der neuen Wohnung (z. B. Grundrisse, Fotos). 

Nach Genehmigung des Antrags werden die Kosten nach Einreichung der Rechnungen erstattet. Wichtig ist, dass der Umzug die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert, was durch eine Beratung oder ein Gutachten des MDK bestätigt werden kann. 

Die maximale Fördersumme beträgt aktuell bis zu 4.180 Euro. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt kann der Zuschuss erhöht werden.

Der Leistungskatalog umfasst eine Kostenerstattung für Maßnahmen, die die häusliche Pflege erleichtern, und unterscheidet sich von anderen Umzugsbeihilfen, etwa vom Arbeitgeber oder Sozialamt.

Die Antragstellung ist ein zentraler Schritt, um Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder Umzüge zu erhalten. Die BKK VerbundPlus bietet Unterstützung durch Beratung und Formulare, die auf ihrer Website im Download-Center verfügbar sind.

  1. Anspruch prüfen: Klären Sie, ob ein Pflegegrad vorliegt. Falls nicht, muss dieser zunächst beantragt werden. 
  2. Maßnahmen identifizieren: Bestimmen Sie die notwendigen Anpassungen oder den Umzug und holen Sie Kostenvoranschläge ein.
  3. Antrag ausfüllen: Verwenden Sie das Antragsformular der BKK VerbundPlus oder stellen Sie einen formlosen Antrag mit folgenden Angaben: – Beschreibung der Maßnahme. – Begründung der Notwendigkeit. – Kostenvoranschläge und ggf. Fotos der aktuellen Wohnsituation. 
  4. Einreichung: Senden Sie den unterschriebenen Antrag per Post oder persönlich ein. Eine abfotografierte Unterschrift per E-Mail ist nicht ausreichend.
  5. Prüfung und Bewilligung: Die Pflegekasse prüft den Antrag innerhalb von drei bis fünf Wochen. Bei positivem Bescheid wird der Zuschuss nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Rechnungen ausgezahlt. 

Die BKK VerbundPlus bietet telefonische Beratung und ein Feedback-Formular auf ihrer Website, um Fragen zur Barrierefreiheit und Antragstellung zu klären. Pflegeberater können bei der Planung der Maßnahmen unterstützen und Empfehlungen für geeignete Umbaumaßnahmen geben.  

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Die BKK VerbundPlus arbeitet mit spezialisierten Dienstleistern wie der Butler Umzüge GmbH zusammen, um Pflegebedürftigen einen reibungslosen Umzug in eine barrierefreie Wohnung zu ermöglichen. Die Butler Umzüge GmbH ist auf Senioren– und Pflegeumzüge spezialisiert und bietet umfassende Dienstleistungen, die auf die Bedürfnisse pflegebedürftiger Personen abgestimmt sind. 

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Planung und Beratung: Individuelle Beratung zur Organisation des Umzugs, einschließlich der Abstimmung mit der Pflegekasse. 

Transport und Logistik: Fachgerechter Transport von Möbeln und persönlichen Gegenständen. 

Zusatzleistungen: Ein- und Auspackservice, Möbelmontage und Entsorgung nicht benötigter Gegenstände.

Barrierefreiheitsprüfung: Unterstützung bei der Auswahl einer geeigneten Wohnung und der Planung von Anpassungen. 

Fachkompetenz: Erfahrung im Umgang mit den Anforderungen der Pflegeversicherung. 

Zeitersparnis: Professionelle Abwicklung reduziert den organisatorischen Aufwand für Pflegebedürftige und Angehörige. 

Kostentransparenz: Die Butler Umzüge GmbH erstellt detaillierte Kostenvoranschläge, die für die Antragstellung bei der Pflegekasse erforderlich sind. 

Umzug mit Butler Umzüge GmbH Herr Müller, 78 Jahre alt, hat Pflegegrad 3 und lebt in einer Wohnung im zweiten Stock ohne Aufzug. Aufgrund seiner eingeschränkten Mobilität ist ein Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung notwendig. Die Butler Umzüge GmbH plant den Umzug, erstellt einen Kostenvoranschlag über 3.500 Euro und koordiniert die Antragstellung bei der BKK VerbundPlus. Nach Genehmigung des Antrags übernimmt die Pflegekasse die Kosten in voller Höhe, und Herr Müller zieht erfolgreich in seine neue Wohnung. 

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FAQ

Die Umzugsförderung der BKK VerbundPlus ist eine finanzielle Unterstützung für Versicherte, die aus gesundheitlichen oder besonderen persönlichen Gründen einen Umzug durchführen müssen. Ziel ist es, die finanzielle Belastung zu reduzieren.

Versicherte der BKK VerbundPlus, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen, Behinderungen oder anderen außergewöhnlichen Umständen einen Umzug durchführen müssen, können einen Antrag auf Umzugsförderung stellen.

Die BKK VerbundPlus kann unter anderem folgende Kosten übernehmen:

  1. Transportkosten für Möbel und persönliche Gegenstände,
  2. Kosten für ein Umzugsunternehmen,
  3. Renovierungs- oder Anpassungskosten der neuen Wohnung,
  4. Kosten für notwendige behördliche Ummeldungen.

Um eine Kostenübernahme oder einen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie vor dem Umzug einen Antrag bei der BKK VerbundPlus stellen. Dabei sind Nachweise wie ärztliche Bescheinigungen oder Kostenvoranschläge erforderlich.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen oder Anpassungen im Wohnbereich, die es Versicherten mit gesundheitlichen Einschränkungen ermöglichen, ein barrierefreies und sicheres Leben zu führen.

Zu den häufigsten Maßnahmen gehören:

  1. Der Einbau von Treppenliften,
  2. Barrierefreie Anpassungen von Badezimmern (z. B. bodengleiche Duschen oder Haltegriffe),
  3. Installation von Rampen oder Verbreiterung von Türrahmen,
  4. Verbesserung der Beleuchtung zur Erhöhung der Sicherheit.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können beantragt werden, wenn ein medizinischer Bedarf besteht und dieser durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird.

Zu den erforderlichen Unterlagen gehören in der Regel:

  1. Ein ärztliches Attest, das den Bedarf belegt,
  2. Kostenvoranschläge für die geplanten Maßnahmen,
  3. Gegebenenfalls Nachweise zur finanziellen Situation.

Die BKK VerbundPlus prüft jeden Antrag individuell. Entscheidend sind die medizinische Notwendigkeit, die Angemessenheit der beantragten Kosten sowie die finanzielle Situation des Versicherten.

Nein, alle Maßnahmen müssen vorab bei der BKK VerbundPlus beantragt und genehmigt werden. Ohne Genehmigung ist eine nachträgliche Kostenübernahme nicht möglich.

Die Höhe der Förderung hängt vom individuellen Fall ab. Die BKK VerbundPlus prüft die Angemessenheit der beantragten Kosten und entscheidet darauf basierend über die Höhe der Unterstützung.

Die Leistungen stehen ausschließlich Versicherten der BKK VerbundPlus zur Verfügung. Es wird vorausgesetzt, dass Sie zum Zeitpunkt des Antrags und während der Durchführung versichert sind.

In der Regel werden keine Kosten für neue Möbel oder Einrichtungsgegenstände übernommen. Die Förderung bezieht sich primär auf Umzugskosten und bauliche Anpassungen, die aus gesundheitlichen Gründen notwendig sind.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann die BKK VerbundPlus auch bei einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung Unterstützung leisten, insbesondere wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Die BKK wird Ihren Fall dann erneut prüfen.

Ja, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können auch für Ihre bestehende Wohnung beantragt werden, sofern ein medizinischer Bedarf besteht und dieser nachgewiesen wird.

Die finanzielle Situation des Antragstellers wird bei der Prüfung berücksichtigt. In einigen Fällen kann eine Eigenbeteiligung erforderlich sein.

Die Bearbeitungszeit kann variieren. Es wird empfohlen, den Antrag frühzeitig zu stellen und alle erforderlichen Unterlagen vollständig einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Ja, die Mitarbeiter der BKK VerbundPlus stehen Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie bei der Klärung Ihrer Fragen sowie bei der Einreichung Ihres Antrags.

Die BKK VerbundPlus möchte ihren Versicherten helfen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen und gesundheitliche Einschränkungen durch gezielte Unterstützung zu kompensieren. Dies trägt auch zur langfristigen Reduzierung von Gesundheitskosten bei.

Für weitere Informationen können Sie sich direkt an die BKK VerbundPlus wenden oder deren Website besuchen. Dort finden Sie alle relevanten Hinweise zu den Unterstützungsleistungen sowie Kontaktmöglichkeiten für persönliche Beratungsgespräche.