Umzugsförderung und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durch die BKK VerbundPlus in Deutschland
Die demografische Entwicklung in Deutschland zeigt, dass die Anzahl pflegebedürftiger Menschen stetig steigt. Mit zunehmendem Alter oder bei gesundheitlichen Einschränkungen wird die Anpassung des Wohnumfelds oft notwendig, um ein selbstständiges Leben zu ermöglichen oder die Pflege zu erleichtern.
Die BKK VerbundPlus unterstützt Pflegebedürftige dabei durch finanzielle Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Umzugsförderungen. Dieser Text beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen, Antragsprozesse und praktischen Umsetzungen dieser Leistungen, einschließlich einer Kooperation mit der Butler Umzüge GmbH. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick zu bieten, der Pflegebedürftigen, Angehörigen und Pflegepersonen die Beantragung und Nutzung dieser Unterstützung erleichtert.
Die BKK VerbundPlus bietet Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro Person für Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern. Diese Leistungen sind im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) verankert und richten sich an Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad. Neben baulichen Anpassungen wie Treppenliften oder Badumbauten können auch Umzugskosten in eine barrierefreie Wohnung bezuschusst werden.
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Voraussetzungen für die Förderung

Pflegegrad: Ein anerkannter Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) ist erforderlich.
Notwendigkeit der Maßnahme: Die Maßnahme muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: – Ermöglichung der häuslichen Pflege.
Erleichterung der häuslichen Pflege oder Entlastung der Pflegepersonen. – Wiederherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung.
Antragstellung: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse eingereicht werden, idealerweise zusammen mit Kostenvoranschlägen und einer detaillierten Begründung der Notwendigkeit.

Abgrenzung zu anderen Leistungsträgern
Ansprüche gegen andere Sozialleistungsträger, wie die gesetzliche Unfallversicherung, das Bundesversorgungsgesetz oder die Beamtenversorgung, haben Vorrang. Die BKK VerbundPlus prüft daher, ob andere Träger vorrangig zuständig sind, bevor ein Zuschuss gewährt wird. Dies stellt sicher, dass die Pflegeversicherung nicht für Leistungen aufkommt, die von anderen Stellen übernommen werden können.











