Die Umzugsförderung durch die BKK Faber-Castell & Partner stellt eine wertvolle Hilfestellung für Pflegebedürftige und ihre Familien dar.
Sie ermöglicht finanzielle Unterstützung bei notwendigen Wohnortswechseln, um die Pflege zu verbessern und die Selbstständigkeit zu erhalten.
Die Kooperation mit erfahrenen Umzugsfirmen wie Butler Umzüge GmbH garantiert professionelle und bedarfsgerechte Umzüge.
Insgesamt erleichtert diese Förderung einen oft komplexen und belastenden Prozess und stellt sicher, dass die Betroffenen in einer geeigneten Umgebung leben können.
Die Umzugsförderung durch die BKK Faber–Castell & Partner unterstützt Versicherte im Fall eines Wohnortwechsels, wenn dieser notwendig ist, um die pflegerische Versorgung oder die Lebensqualität zu verbessern. Besonders bei Pflegebedürftigkeit lässt sich durch einen Wechsel in eine barrierefreie Wohnung die selbstständige Lebensführung erhalten sowie die häusliche Pflege erleichtern.
Die Förderung basiert in Deutschland auf den gesetzlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuches (SGB XI) – insbesondere im Bereich der Pflegeversicherung. § 40 SGB XI regelt den Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, zu denen auch Umzüge bei Pflegebedürftigkeit zählen.
Wichtige Rahmenpunkte sind:
Die Umzugsförderung wird nur gewährt, wenn mindestens Pflegegrad 1 vorliegt. Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5, wobei die Eingruppierung den Unterstützungsbedarf objektiv erfasst.
Der Umzug muss der Verbesserung der Lebensqualität und der Pflegeerleichterung dienen. Beispiele sind:
Die neue Wohnung muss den Anforderungen der Pflegebedürftigkeit genügen. Dazu zählen:
Der Zuschuss muss vor dem Umzug bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Der Antrag sollte folgende Unterlagen enthalten:
Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro. Dieser Betrag kann unter bestimmten Umständen erhöht werden, insbesondere wenn mehrere Pflegebedürftige desselben Haushalts umziehen.
Gefördert werden ausschließlich nachweisbare und unmittelbar mit dem Umzug verbundene Kosten wie:
Nicht gefördert werden gewöhnliche Lebenshaltungskosten, Maklergebühren oder Schönheitsreparaturen.
Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 3 möchte aus familiären Gründen in ein anderes Bundesland umziehen, um näher bei seinen Kindern und Betreuungspersonen zu leben. Die BKK Faber–Castell & Partner bewilligt den Zuschuss, nachdem eine barrierefreie Wohnung gefunden und der Umzug beantragt wurde. Die Umzugskosten werden teilweise von der Pflegekasse übernommen, was die Finanzlast deutlich verringert.
Beim Umzug in ein Pflegeheim übernimmt die Pflegekasse in der Regel keine Umzugsförderung. Hier sind die Kosten für die Wohnungsauflösung häufig durch die Betroffenen oder deren Angehörige zu tragen. Die BKK Faber–Castell & Partner berät jedoch zur möglichen Unterstützung durch andere Sozialleistungen.
Die BKK Faber–Castell & Partner koordiniert mit der Krankenkasse und Pflegekasse den Umzug, sodass die Kosten für notwendige Hilfsmittel oder Mietwagen direkt abgerechnet werden können. Diese enge Abstimmung erleichtert folgende Abläufe: Antragstellung, Kostenerstattung und Nachweisführung.
Barrierefreiheit ist entscheidend für Pflegebedürftige, die selbstständig bleiben wollen. Die BKK Faber–Castell & Partner unterstützt den Umzug in barrierefreie Wohnungen und hilft, die Wohnung mit Pflegebett, Haltegriffen und weiteren Hilfsmitteln auszustatten.
Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln können neben dem Zuschuss der Pflegekasse weitere Förderungen beantragen, z.B. Wohngeld oder Sozialhilfeträger wie das Sozialamt. Die BKK berät in Einzelfällen und verweist auf ergänzende Unterstützungsmöglichkeiten.
Umzüge mit demenzkranken Personen erfordern besondere Planung und Rücksichtnahme. Die BKK Faber–Castell & Partner bietet zusätzliche Beratung zur mentalen Entlastung und begleitet die Umzugsphase durch Empfehlungen für geeignete Dienstleister wie Butler Umzüge GmbH, die Erfahrung mit dieser Situation haben.
Ein wichtiger Bestandteil der Umzugsförderung ist die sichere Integration von Pflegebetten und anderen medizinischen Geräten in die neue Wohnsituation. Die BKK Faber–Castell & Partner kooperiert eng mit Dienstleistern, um den Transport und Aufbau zu gewährleisten.
Der Wechsel in eine Seniorenresidenz wird nicht immer von der Pflegekasse gefördert, da hier meist die vollstationäre Pflege greift. Dennoch kann in einigen Fällen eine anteilige Unterstützung möglich sein. Die BKK berät individuell und lässt Wohn- und Pflegebedürfnisse genau prüfen.
Die BKK Faber-Castell & Partner arbeitet im Bereich Umzugsförderung mit der Butler Umzüge GmbH zusammen. Das Unternehmen ist spezialisiert auf Umzüge im Pflegebereich mit umfassendem Service:
Diese Kooperation sorgt für reibungslose und stressfreie Umzüge, die optimal auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen abgestimmt sind.
Der Antrag auf Umzugsförderung bei der BKK Faber-Castell & Partner muss vor dem Umzug eingereicht werden. Wichtige Punkte:
Die BKK unterstützt bei der Antragstellung und vermittelt bei Bedarf juristischen Beistand.
Versicherte mit mindestens Pflegegrad 1, deren Umzug eine Verbesserung des Wohnumfeldes bewirken soll.
Bis zu 4.180 Euro, unter bestimmten Umständen auch mehr, z. B. bei mehreren Pflegebedürftigen in einem Haushalt.
Ja, eine nachträgliche Förderung ist nur in Ausnahmefällen möglich und erfordert eine umfangreiche Begründung.
Kosten für Umzugsunternehmen, Transportfahrzeuge, Umzugsmaterialien und bei Zustimmung ggf. auch Mietkautionen.
In der Regel keine Umzugsförderung durch die Pflegekasse; Unterstützung kann über andere Sozialleistungen geprüft werden.
Die Firma übernimmt auf Wunsch Planung, Transport und fachgerechten Umgang mit Pflegehilfsmitteln, abgestimmt auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen.