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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten BKK Melitta HMR

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Zuschüsse für Umzüge durch die BKK Melitta HMR in Deutschland

Der Umzug in eine neue Wohnung kann aus unterschiedlichen Gründen notwendig sein, insbesondere wenn gesundheitliche oder pflegerische Anforderungen dies erfordern. 

Für Menschen mit Pflegegrad oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen stellt ein barrierefreier Wohnraum einen entscheidenden Faktor für eine selbstständige und lebenswerte Wohnsituation dar. 

Die BKK Melitta HMR unterstützt ihre Versicherten im Rahmen ihres Leistungskatalogs unter bestimmten Voraussetzungen, auch wenn sie keine direkten Umzugskosten bezuschusst. 

Die Pflegekasse hingegen fördert Umzüge und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI

Diese ausführliche Darstellung erläutert, wie eine Zusammenarbeit mit Dienstleistern wie der Butler Umzüge GmbH hilfreich sein kann.

Rechtliche Grundlagen der Umzugsförderung

Die Förderung von Umzugskosten und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen wird insbesondere durch das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt. Im Gesetz heißt es in § 40 Abs. 4, dass Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person erhalten können, wenn der Umzug oder die Maßnahme der Verbesserung der häuslichen Pflege dient oder eine selbstständige Lebensführung erleichtert.

Jedoch umfasst die Krankenversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (SGB V) keine direkte Kostenübernahme für Umzüge, da diese nicht als medizinisch notwendige Leistungen gelten. Die BKK Melitta HMR als Krankenkasse bietet jedoch ergänzende Leistungen für bestimmte medizinisch notwendige Umzugsbegleitungen wie Reha-Maßnahmen an, die im Zusammenhang mit einem Umzug stehen können.

Voraussetzungen für eine Umzugsförderung durch die Pflegekasse

Die Beantragung der Umzugsförderung bei der Pflegekasse stellt einen wichtigen Schritt dar. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Anerkannter Pflegegrad: Mindestens Pflegegrad 1 muss vorliegen.
  2. Zweckgerichteter Umzug: Der Umzug oder die wohnumfeldverbessernde Maßnahme muss eine Verbesserung der häuslichen Pflege oder eine Erleichterung der selbstständigen Lebensführung ermöglichen.
  3. Antrag vor dem Umzug: Der Antrag muss vor Durchführung des Umzugs oder der Maßnahme gestellt werden, um eine Förderung zu gewährleisten.

Oft sind Umzüge in barrierefreie Wohnungen notwendig, um den Pflegealltag zu erleichtern oder besondere bauliche Anforderungen zu erfüllen.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Leistungen der BKK Melitta HMR und Zuschüsse für Umzüge, Umzugskosten und Wohnumfeldverbesserung

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Die BKK Melitta HMR zahlt keine direkten Umzugskosten, da diese nicht unter die medizinisch notwendigen Leistungen fallen. Dennoch können Versicherte prüfen, ob Umsiedelungen im Rahmen medizinischer Leistungen, etwa Rehabilitationsmaßnahmen, gefördert werden. Dies kann in Ausnahmefällen zu einer Kostenbeteiligung führen.

  1. Prüfung möglicher Leistungen: Auf der Webseite der BKK Melitta HMR sind die Leistungen transparent aufgelistet. Versicherte sollten gezielt nach Leistungen suchen, die mit einem Umzug verbunden sein könnten.
  2. Beantragung eines Zuschusses: Wird eine förderfähige Leistung gefunden, ist die Beantragung eines Zuschusses über das Krankenkassenportal möglich.
  3. Alternativen zur Kostenerstattung: Falls kein Leistungsanspruch über die Krankenkasse besteht, bleibt nur die Möglichkeit, den Umzug selbst zu finanzieren oder auf andere Kostenträger zurückzugreifen.

Pflegekasse und Pflegegradbezogene Förderung

Im Gegensatz zur BKK Melitta HMR kann die Pflegekasse Umzugskosten und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Zuschuss bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person.
  2. Förderung umfasst den Umzug in eine barrierefreie Wohnung und die Anpassung des Wohnumfeldes (z. B. Einbau von Rampen, Haltegriffen, bodengleichen Duschen).
  3. Beachtung des notwendigen Antragszeitpunkts vor Umzugsbeginn.
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Antragstellung bei der Pflegekasse

Die Antragstellung erfolgt schriftlich. Folgende Unterlagen sollten eingereicht werden:

  1. Ausgefüllter Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (z. B. Formular der BKK Melitta HMR).
  2. Detaillierte Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen oder Handwerksbetrieben.
  3. Begründung, warum der Umzug oder die Maßnahme die häusliche Pflege verbessert oder die Lebensqualität fördert.

Abwicklung und Kostenübernahme

  1. Die Pflegekasse kann die Bezuschussung direkt an Dienstleister abtreten, sodass der Versicherte keine direkten Vorauszahlungen leisten muss.
  2. Ein Eigenanteil fällt an, wenn Kosten entstehen, die den Zuschussbetrag übersteigen.
  3. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann sich der Zuschuss erhöhen, die Höchstgrenze von 4.180 Euro bleibt jedoch bestehen.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Umzug in eine barrierefreie Wohnung

Frau Müller hat Pflegegrad 3 und benötigt einen Umzug in eine barrierefreie Wohnung, um ihre Pflege zu erleichtern. Sie stellt einen Antrag bei ihrem Pflegedienstleister und der Pflegekasse. Mit Unterstützung der Pflegekasse erhält sie einen Zuschuss von 3.500 Euro für Umzugskosten und Anpassungen in der neuen Wohnung, wie den Einbau einer bodengleichen Dusche und Haltegriffen.

Beispiel 2: Ablehnung durch die BKK Melitta HMR

Herr Schmidt plant einen Umzug im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme, die von der BKK Melitta HMR begleitet wird. Er stellt einen Antrag, jedoch prüft die Krankenkasse,  dass der Umzug an sich keine medizinisch notwendige Leistung ist. Daher wird der Zuschuss abgelehnt, eine alternative Kostenerstattung über die Pflegekasse wird empfohlen.

Kooperation mit der Butler Umzüge GmbH

Die Butler Umzüge GmbH ist ein erfahrener Partner für privat und pflegebedürftige Personen, die einen Umzug planen. Das Unternehmen bietet:

  1. Planung und Organisation des Umzugs unter Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse.
  2. Unterstützung bei der Beantragung von Zuschüssen durch Zusammenarbeit mit Pflegekassen und Krankenkassen.
  3. Umzugsleistungen, die auf die Anforderungen pflegebedürftiger Menschen zugeschnitten sind, etwa barrierefreie Umzüge, schonende Möbeltransporte und individuelle Beratung.

Diese Kooperation erleichtert Versicherten die Abwicklung und minimiert organisatorische Hürden.

Wichtige Hinweise

  1. Die Pflegekasse bezuschusst Umzüge und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei anerkanntem Pflegegrad mit bis zu 4.180 Euro.
  2. Die BKK Melitta HMR übernimmt keine reinen Umzugskosten, sondern fördert nur medizinisch notwendige Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Umzug stehen können.
  3. Ein Antrag muss stets vor Umzug oder Maßnahme gestellt werden.
  4. Kostenvoranschläge und eine fundierte Begründung sind erforderlich.
  5. Der Zuschuss kann direkt an Dienstleister abgetreten werden.
  6. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann sich der Zuschuss erhöhen, ohne die Höchstgrenze zu überschreiten.
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FAQ

Wie viel Geld bekomme ich für Umzugskosten durch die Pflegekasse?

Bis zu 4.180 Euro pro Person und Maßnahme, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Personen mit anerkanntem Pflegegrad ab Stufe 1, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen umziehen.

Nein, die BKK Melitta HMR zahlt keine Umzugskosten, sondern nur medizinisch notwendige Leistungen, die im Zusammenhang stehen.

Ja, die Butler Umzüge GmbH unterstützt schwerpunktmäßig pflegebedürftige Kunden und kooperiert mit Pflege- und Krankenkassen.

Der Antrag erfolgt schriftlich vor dem Umzug bei der Pflegekasse mit entsprechenden Kostenvoranschlägen.

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Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Hilfe bei der Antragstellung wünschen, empfiehlt es sich, die offiziellen Webseiten der BKK Melitta HMR sowie der zuständigen Pflegekasse zu konsultieren oder direkten Kontakt mit der Butler Umzüge GmbH aufzunehmen.

Mit Absenden des Formulars stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

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