Die Umzugsförderung der BKK PFAFF bietet Pflegebedürftigen eine wertvolle finanzielle Unterstützung, um die Lebensqualität durch einen angepassten Wohnraum deutlich zu verbessern. Mit einem anerkannten Pflegegrad und der richtigen Vorbereitung kann ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme bei der Pflegekasse beantragt werden. Eine enge Zusammenarbeit mit erfahrenen Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH macht den Umzug sicher und organisiert. Die rechtlichen Rahmenbedingungen garantieren eine transparente Förderpraxis, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen hilft, den oft komplexen Umzugsprozess erfolgreich zu bewältigen.
Die Umzugsförderung durch die Pflegekasse der BKK PFAFF richtet sich an pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, die durch einen Umzug in eine geeignete Wohnung ihre Pflege erleichtern oder ihre selbstständige Lebensführung verbessern wollen. Der Zuschuss unterstützt bei den finanziellen Belastungen eines Umzugs und trägt dazu bei, die persönliche Lebenssituation nachhaltig zu verbessern.
Die Umzugsförderung ist Teil der sogenannten Wohnumfeldverbesserungen nach § 40 Absatz 4 SGB XI. Demnach übernimmt die Pflegekasse einmalige Maßnahmen zur Verbesserung der häuslichen Pflege, die entweder den Umzug in eine bessere Wohnumgebung ermöglichen oder bauliche Veränderungen zur Pflegeerleichterung darstellen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen notwendig, angemessen und zweckmäßig sind.
Damit ein Antrag auf Umzugsförderung bewilligt werden kann, müssen diverse Voraussetzungen erfüllt sein:
Die BKK PFAFF übernimmt Umzugskosten bis zu maximal 4.180 Euro pro Maßnahme und Person. Der Gesamtbetrag aller förderfähigen Wohnumfeldverbesserungen ist auf 16.720 Euro begrenzt (maximal vier Maßnahmen). Die Förderung umfasst:
Nicht gefördert werden meist Umzüge in Pflegeheime, da die Förderung auf die Verbesserung der häuslichen Pflege abzielt.
Frau Müller (Pflegegrad 2) lebt in einer nicht barrierefreien Wohnung mit drei Etagen, was die häusliche Pflege erschwert. Die Familie beantragt bei der BKK PFAFF einen Zuschuss für den Umzug in eine ebenerdige Wohnung mit Aufzug. Die Pflegekasse bewilligt die Umzugsförderung von 3.800 Euro für Umzugsunternehmen und Materialkosten, da dies die Pflege erheblich erleichtert.
Herr Schmidt (Pflegegrad 3) möchte näher zu seiner Familie ziehen, um mehr Unterstützung im Alltag zu erhalten und seine Selbstständigkeit zu fördern. Er beantragt einen Zuschuss für Umzug und einen kleinen barrierefreien Umbau in der neuen Wohnung. Die BKK PFAFF gewährt die Förderung in Höhe von 4.100 Euro, inklusive Umzugskosten und Umbaumaßnahmen.
Die BKK PFAFF arbeitet mit erfahrenen Umzugsdienstleistern wie der Butler Umzüge GmbH zusammen, die sich auf Umzüge von pflegebedürftigen Kunden spezialisiert haben. Butler Umzüge bietet:
Diese Kooperation erleichtert Pflegebedürftigen den Umzugsprozess erheblich und sorgt für eine reibungslose Umsetzung.
Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme bei einem Pflegegrad ab 1. Insgesamt sind bis zu 16.720 Euro für mehrere Maßnahmen möglich.
Umzüge in Pflegeheime werden in der Regel nicht bezuschusst.
Ja, notwendige Umbauten zur Pflegeerleichterung oder Barrierefreiheit sind förderfähig.
Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden, eine nachträgliche Förderung ist normalerweise nicht möglich.
Die Pflegekasse übernimmt bis zu dem genannten Höchstbetrag, Mehrkosten müssen gegebenenfalls selbst getragen werden.
Pflegegradbescheid, Kostenvoranschläge, eine ausführliche Begründung sowie ggf. ärztliche Atteste.
Kontaktieren Sie die BKK PFAFF telefonisch oder nutzen Sie ggf. das Online-Portal der Pflegekasse.