Pflegegerechter Umzug durch die BKK ZF & Partner in Deutschland
Ein pflegegerechter Umzug ist kein Luxus, sondern in vielen Fällen eine Notwendigkeit.
Die BKK ZF & Partner zeigt sich wie andere Pflegekassen offen, notwendige Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro Zuschuss zu unterstützen. Wichtig ist eine frühzeitige Antragstellung mit nachvollziehbarer Begründung.
Die Kooperation mit spezialisierten Unternehmen wie Butler Umzüge GmbH erleichtert nicht nur die logistische Abwicklung, sondern sorgt auch für professionelle Antragsunterstützung.
So wird der Übergang in eine pflegegerechtere Wohnung stressfrei, sicher und finanziell entlastet.
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Pflegekasse und Umzugszuschüsse

Die Pflegekasse ist Teil der jeweiligen Krankenkasse – bei der BKK ZF & Partner also organisatorisch angegliedert. Während die Krankenkasse die klassische Krankenversicherung abbildet, übernimmt die Pflegekasse Leistungen, die mit Pflegebedürftigkeit im Zusammenhang stehen. Dazu zählen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, vollstationäre Pflege – und unter bestimmten Bedingungen auch Zuschüsse für Umzüge.
Gesetzliche Basis
Die zentrale Rechtsgrundlage bildet § 40 SGB XI (Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes). Dort ist festgelegt, dass Pflegebedürftige Anspruch auf Zuschüsse haben können, wenn durch bestimmte Maßnahmen die Pflege ermöglicht, erleichtert oder die Selbstständigkeit gefördert wird. Klassischerweise umfasst man unter diesen Maßnahmen:
- Umbauten im Badezimmer (z. B. Installation einer bodengleichen Dusche)
- Verbreiterung von Türen für Rollstuhlrampen
- Treppenlifte oder Handläufe
Aber: Auch ein Umzug in eine bereits pflegegerechte Wohnung zählt, wenn dadurch dasselbe Ziel erreicht wird.












