Die Umzugsförderung der BKK Technoform Pflegekasse ist eine konkrete, praxisnahe Leistung zur Sicherstellung von Lebensqualität im Alter und bei Pflegebedürftigkeit. Mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro kann die finanzielle Hürde für einen Umzug in eine geeignete, barrierearme und pflegegerechte Wohnumgebung deutlich gesenkt werden.
Die Maßnahme basiert auf klaren gesetzlichen Grundlagen (SGB XI) und wird durch spezialisierte Partner wie Butler Umzüge GmbH optimal unterstützt. Wer den Ablauf kennt, die Fristen einhält und den Antrag korrekt stellt, kann erheblich profitieren.
Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist es wichtig zu wissen:
Damit wird der Schritt in eine sichere, barrierefreie Zukunft wesentlich erleichtert.
Unter Wohnumfeldverbesserung versteht man alle Maßnahmen, die dazu dienen, die häusliche Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen zu erhöhen. Neben Umbauten ist auch ein Umzug in eine geeignete Wohnung Teil dieser Maßnahmen.
Ziel ist es, Betroffene so lange wie möglich im häuslichen Umfeld zu belassen und Pflegeheimeintritte zu verhindern oder hinauszuzögern. Dies reduziert sowohl Pflegebelastungen für Angehörige als auch gesellschaftliche Kosten.
Die BKK Technoform als Betriebskrankenkasse mit eigener Pflegekasse bietet ihren Versicherten Unterstützung gemäß den Regelungen des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Der Zuschuss ist zweckgebunden einzusetzen und dient allein der Verbesserung der Pflegesituation.
Ein Antragsteller muss mindestens Pflegegrad 1 besitzen. Ohne anerkannten Pflegegrad ist eine Bezuschussung ausgeschlossen.
Der Umzug muss erforderlich sein, um die Pflege zu erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Beispiele sind:
Der Antrag muss vor dem Umzug gestellt werden. Nachträgliche Anträge haben geringe Erfolgschancen.
Wenn mehrere pflegebedürftige Personen in einen gemeinsamen Haushalt ziehen, kann der Zuschuss mehrfach für dieselbe Maßnahme gewährt werden – jeweils bis zu 4.180 Euro.
Unterlagen und Nachweise
Prüfung durch den MDK
Die Pflegekasse kann den Antrag durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüfen lassen. Hierbei werden Machbarkeit und Zweckmäßigkeit begutachtet.
Bewilligung und Auszahlung
Nach positiver Prüfung erfolgt die Auszahlung des Zuschusses direkt an den Versicherten. Eine nachträgliche Endabrechnung mit Rechnungsbelegen kann erforderlich sein.
Höhe der Leistungen
Typische förderfähige Kosten
Einschränkungen
Nicht förderfähig sind Kosten für Luxusausstattungen oder rein private Komfortwünsche.
zieht vom dritten Stock in eine Erdgeschosswohnung ohne Barrieren. Der Zuschuss von 3.600 Euro deckt fast die gesamten Umzugskosten.
verlegt seinen Wohnort zu seiner Tochter, die ihn pflegt. Die Kosten für Transport und Einrichtung werden mit 4.180 Euro bezuschusst.
Sozialgesetzbuch XI
Rechtsquelle ist das SGB XI, § 40 Absatz 4, das Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes regelt.
Abgrenzung zur Krankenversicherung
Die Krankenversicherung (§ 33 SGB V) übernimmt keine Umzugskosten. Es handelt sich explizit um eine Leistung der Pflegekassen.
Kombination mit anderen Leistungsträgern
In manchen Fällen fördern auch das Sozialamt, die Rentenversicherung (Wohnungsanpassung für Erwerbsgeminderte) oder die Berufsgenossenschaften bei Arbeitsunfällen einen Umzug. Doppelleistungen sind allerdings abzustimmen.
Die Butler Umzüge GmbH ist spezialisiert auf seniorengerechte und barrierefreie Umzüge.
Kunden der BKK Technoform profitieren von einer klar strukturierten Antragstellung, wenn Butler Umzüge GmbH die Voranschläge erstellt und den Ablauf dokumentiert.
Gefördert werden ausschließlich Kosten zur Ermöglichung der häuslichen Pflege: Umzugsdienstleistungen, Transporte, notwendige Renovierungen.
Nie. Es ist ausschließlich Aufgabe der Pflegekasse.
Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, sofern der Umzug die häusliche Pflege erleichtert.
Ein formloser Antrag mit Begründung, ärztlicher Bescheinigung und Kostenvoranschlägen ist bei der BKK Technoform einzureichen.
Ja, sofern ein Pflegegrad vorliegt.
Pro Maßnahme. Ein erneuter Antrag ist bei einer später notwendigen weiteren Maßnahme möglich.
Ja, Schwerbehinderte mit Pflegegrad haben Anspruch auf den gleichen Zuschuss.
Neben der Pflegekasse können Jobcenter, Sozialamt oder Stiftungsgelder als ergänzende Finanziers auftreten