Die BKK Scheufelen bietet mit ihrem Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige. Insbesondere der Umzugszuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person bietet große Entlastung. Er ist ein wichtiger Baustein, um Selbstständigkeit, Pflegequalität und Lebenszufriedenheit zu sichern.
In Kooperation mit erfahrenen Dienstleistern wie Butler Umzüge GmbH gelingt es, den Prozess für Versicherte reibungslos zu gestalten: vom Antrag über die Organisation bis zur erfolgreichen Abwicklung.
Für Pflegebedürftige und deren Angehörige ist der Zuschuss damit ein bedeutendes Instrument, um die Herausforderungen eines notwendigen Umzugs finanziell und organisatorisch zu bewältigen.
Viele ältere und pflegebedürftige Menschen leben lange Zeit in einer Wohnung, die den eigenen Bedürfnissen im Pflegefall nicht entspricht. Treppen, schmale Türen oder fehlende barrierefreie Badezimmer schränken Lebensqualität, Selbstständigkeit und Sicherheit erheblich ein.
Der Gesetzgeber hat diese Problematik erkannt. Deshalb gibt es über die Pflegeversicherung Zuschüsse für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern. Diese richten sich nicht nur auf bauliche Veränderungen (z. B. Einbau einer ebenerdigen Dusche), sondern auch auf Umzüge in geeignete Wohnungen.
Die Förderung entlastet pflegebedürftige Menschen und Angehörige finanziell erheblich. Sie ermöglicht, dass Betroffene ihr Leben selbstbestimmt und so lange wie möglich in einem pflegegerechten Umfeld verbringen können.
Die zentrale Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Hier ist festgelegt, dass Pflegekassen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren können, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird.
Dazu gehören:
Maximaler Zuschuss
Anspruchsvoraussetzungen
Die Pflegekasse übernimmt keine klassischen „Umzugskosten“ im Sinne eines Umzugsunternehmens (Transport, Möbelabbau, Kartons). Stattdessen fördert sie Umzüge als wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wenn der Wechsel in eine andere Wohnung den Pflegealltag erleichtert.
Gefördert werden z. B.:
Nicht gefördert werden:
Die Pflegekasse unterscheidet zwei Förderarten:
Beide Möglichkeiten werden gleichbehandelt und können mit bis zu 4.180 Euro bezuschusst werden.
lebte im 3. Stock ohne Aufzug. Mit Zuschuss von 3.800 € konnte er in eine Erdgeschosswohnung in derselben Stadt umziehen.
rollstuhlabhängig, lebte in Altbau mit Badewanne. Mit 4.180 € Zuschuss finanzierte sie den Umzug in eine Neubauwohnung mit barrierefreiem Bad.
erhielt zusammen 16.720 € Zuschuss, um eine Wohnung komplett barrierefrei umzubauen.
Die Butler Umzüge GmbH ist ein spezialisiertes Umzugsunternehmen, das sich auf Seniorenumzüge, barrierefreie Umzüge und Kooperation mit Pflegekassen wie der BKK Scheufelen fokussiert.
Besondere Leistungen:
Kooperationen wie diese erleichtern den kompletten Prozess: Von der Antragstellung über den Umzug bis zur Dokumentation gegenüber der BKK Scheufelen.
Falls die Pflegekasse die Förderung ablehnt:
Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, darunter auch Umzüge, wenn sie medizinisch notwendig sind.
Keine Transportleistungen, sondern Zuschüsse für den pflegegerechten Wohnungswechsel.
Ja, bis zu 4.180 €.
Nein, normalerweise nicht.
Pro Person bis 4.180 €, insgesamt bis 16.000 €.
Mögliche Alternativen: Sozialhilfe, Wohlfahrtsverbände, Stiftungen.