Sprache wählen →

Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten BKK Scheufelen Deutschland

seal butler umzug
seal butler umzug

Umzugshilfe durch die BKK Scheufelen in Deutschland

Die BKK Scheufelen bietet mit ihrem Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige. Insbesondere der Umzugszuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person bietet große Entlastung. Er ist ein wichtiger Baustein, um Selbstständigkeit, Pflegequalität und Lebenszufriedenheit zu sichern.

In Kooperation mit erfahrenen Dienstleistern wie Butler Umzüge GmbH gelingt es, den Prozess für Versicherte reibungslos zu gestalten: vom Antrag über die Organisation bis zur erfolgreichen Abwicklung.

Für Pflegebedürftige und deren Angehörige ist der Zuschuss damit ein bedeutendes Instrument, um die Herausforderungen eines notwendigen Umzugs finanziell und organisatorisch zu bewältigen.

Bedeutung von Umzugszuschüssen für Pflegebedürftige

Viele ältere und pflegebedürftige Menschen leben lange Zeit in einer Wohnung, die den eigenen Bedürfnissen im Pflegefall nicht entspricht. Treppen, schmale Türen oder fehlende barrierefreie Badezimmer schränken Lebensqualität, Selbstständigkeit und Sicherheit erheblich ein.

Der Gesetzgeber hat diese Problematik erkannt. Deshalb gibt es über die Pflegeversicherung Zuschüsse für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern. Diese richten sich nicht nur auf bauliche Veränderungen (z. B. Einbau einer ebenerdigen Dusche), sondern auch auf Umzüge in geeignete Wohnungen.

Die Förderung entlastet pflegebedürftige Menschen und Angehörige finanziell erheblich. Sie ermöglicht, dass Betroffene ihr Leben selbstbestimmt und so lange wie möglich in einem pflegegerechten Umfeld verbringen können.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Pflegeversicherungsgesetz (§ 40 SGB XI)

Die zentrale Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Hier ist festgelegt, dass Pflegekassen Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren können, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird.

Dazu gehören:

  1. bauliche Anpassungen in der Wohnung
  2. technische Hilfen
  3. Umzüge, wenn die neue Wohnung besser geeignet ist

Maximaler Zuschuss

  1. Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person
  2. In Wohngruppen oder bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt: bis zu 16.720 Euro kumuliert

Anspruchsvoraussetzungen

  1. Bestehender Pflegegrad (1 bis 5)
  2. Nachweis, dass der Umzug pflegebedingt notwendig ist
  3. Antrag bei der Pflegekasse (in diesem Fall BKK Scheufelen)
  4. Vorlage von Kostenvoranschlägen und später Rechnungen

Anspruchsgruppen

  1. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5
  2. Rentner mit Pflegegrad, die in eine seniorengerechte Wohnung oder Wohnanlage umziehen
  3. Schwerbehinderte Menschen, deren Behinderung eine Anpassung oder einen Umzug erforderlich macht
  4. Pflegebedürftige in Wohngruppen, die gemeinsam barrierefrei wohnen wollen

Welche Umzugskosten übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt keine klassischen „Umzugskosten“ im Sinne eines Umzugsunternehmens (Transport, Möbelabbau, Kartons). Stattdessen fördert sie Umzüge als wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wenn der Wechsel in eine andere Wohnung den Pflegealltag erleichtert.

Gefördert werden z. B.:

  1. Umzug in eine barrierefreie Wohnung (ebenerdig, seniorengerecht, rollstuhlgerecht)
  2. Umzug in eine betreute Wohnform oder Senioren-WG
  3. Kosten für notwendige Anpassungen nach Umzug (Türverbreiterung, Badezimmerumbau)

Nicht gefördert werden:

  1. reine Ortswechsel ohne Bezug zur Pflegebedürftigkeit
  2. beruflich oder privat motivierte Umzüge
  3. Kosten eines Umzugs in ein Pflegeheim (nach SGB XI nicht vorgesehen)

Wohnraumanpassung vs. Umzug

Die Pflegekasse unterscheidet zwei Förderarten:

  1. Wohnraumanpassung (Umbau): z. B. Treppenlift, ebenerdige Dusche, Türverbreiterungen
  2. Umzug in passendes Wohnumfeld: wenn Umbau nicht möglich oder wirtschaftlich ist

Beide Möglichkeiten werden gleichbehandelt und können mit bis zu 4.180 Euro bezuschusst werden.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Praxisbeispiele

Herr M. (Pflegegrad 3)

lebte im 3. Stock ohne Aufzug. Mit Zuschuss von 3.800 € konnte er in eine Erdgeschosswohnung in derselben Stadt umziehen.

Frau S. (Pflegegrad 4)

rollstuhlabhängig, lebte in Altbau mit Badewanne. Mit 4.180 € Zuschuss finanzierte sie den Umzug in eine Neubauwohnung mit barrierefreiem Bad.

Senioren-WG (vier Personen, jeweils Pflegegrad 2–4)

erhielt zusammen 16.720 € Zuschuss, um eine Wohnung komplett barrierefrei umzubauen.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Antragsprozess bei BKK Scheufelen

  1. Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen
    Telefonisch oder schriftlich erklären, warum ein Umzug notwendig ist.
  2. Nachweise einreichen
    • – ärztliches Attest oder Gutachten des MDK
    • – Kostenvoranschläge für den Umzug oder Umbau
    • – Begründung, warum Umzug Pflege erleichtert
  3. Prüfung durch Pflegekasse
    • – ggf. Hausbesuch
    • – Einschätzung durch Gutachter
  4. Bewilligungsbescheid
    • – Festlegung der Zuschusshöhe
    • – Auszahlung nach Vorlage der Rechnungen

Kooperation mit Butler Umzüge GmbH

Die Butler Umzüge GmbH ist ein spezialisiertes Umzugsunternehmen, das sich auf Seniorenumzüge, barrierefreie Umzüge und Kooperation mit Pflegekassen wie der BKK Scheufelen fokussiert.

Besondere Leistungen:

  • kostenlose Vor-Ort- oder Digitalbesichtigung
  • Erstellung von Kostenvoranschlägen für Pflegekassen
  • Erfahrung mit Pflegebedürftigen und deren Angehörigen
  • sichere Montage und Demontage von Hilfsmitteln
  • Organisation von barrieregerechtem Möbeltransport
  • direkte Abrechnungsmöglichkeiten in Abstimmung mit der Pflegekasse

Kooperationen wie diese erleichtern den kompletten Prozess: Von der Antragstellung über den Umzug bis zur Dokumentation gegenüber der BKK Scheufelen.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Praktische Tipps für den Antrag

  1. Antrag vor Umzugsbeginn stellen
  2. mehrere Kostenvoranschläge einreichen
  3. alle medizinischen Gutachten beifügen
  4. eigeninitiativ nach Beratungsgesprächen bei der BKK fragen
  5. Rechnungen im Original einreichen
  6. Widerspruch bei Ablehnung innerhalb von 4 Wochen einlegen

Wenn der Zuschuss abgelehnt wird

Falls die Pflegekasse die Förderung ablehnt:

  1. Widerspruch einlegen mit ärztlicher Begründung
  2. Unterstützung durch Sozialverbände (z. B. VdK, AWO) nutzen
  3. bei Härtefällen kommunale Sozialhilfe beantragen
  4. ggf. über Stiftungen oder Wohlfahrtsorganisationen ergänzende Hilfe suchen

FAQ

Für was bekommt man 4.180 € von der Pflegekasse?

Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, darunter auch Umzüge, wenn sie medizinisch notwendig sind.

Keine Transportleistungen, sondern Zuschüsse für den pflegegerechten Wohnungswechsel.

Ja, bis zu 4.180 €.

Nein, normalerweise nicht.

Pro Person bis 4.180 €, insgesamt bis 16.000 €.

Mögliche Alternativen: Sozialhilfe, Wohlfahrtsverbände, Stiftungen.

Mit Absenden des Formulars stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

Mit Absenden des Formulars stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.