Die BKK VDN bietet betroffenen Menschen mit anerkanntem Pflegegrad einen effektiven Lösungsweg, wenn die eigene Wohnung nicht (mehr) oder nur unter extremen Mühen bewohnbar ist.
Die Fördermöglichkeiten sind transparent geregelt und mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme großzügig dimensioniert, sofern die Beantragung korrekt und rechtzeitig erfolgt.
Kooperationen mit Full-Service-Partnern wie Butler Umzüge erleichtern den gesamten Antrag– und Umzugsablauf: Das Risiko, an Fördernachweisen oder Formalien zu scheitern, sinkt deutlich.
Wer keinen Pflegegrad hat oder einen Umzug aus anderen Gründen finanzieren muss, kann ergänzende Leistungen beim Integrationsamt (für Berufstätige) oder beim Sozialamt (bei Hilfsbedürftigkeit) einholen – hier gelten teils abweichende Regelungen.
Der wesentliche Anspruchsgrund ist das Vorliegen eines Pflegegrads (mindestens Pflegegrad 1). Der Umzug muss zudem
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Keine Förderung gibt es für:
Menschen mit Schwerbehindertenausweis, aber ohne Pflegegrad, sind bei Umzugsförderung zunächst auf andere Sozialleistungsträger wie das Integrationsamt oder das Sozialamt verwiesen. Hier gelten jedoch häufig strengere Einkommens-/Vermögensgrenzen. Sobald ein Pflegegrad zuerkannt wurde, greift die Regelung der Pflegekasse.
Eine Seniorin mit Pflegegrad 2 zieht aus dem dritten Stock ohne Aufzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung. Mit Attest des Hausarztes und Nachweis der Behinderung werden Kosten für Butler Umzüge, Packservice und Möbelaufbau bis zur Förderungshöhe erstattet.
Ein pflegebedürftiges Ehepaar (beide Pflegegrad 1) beauftragt einen Umzug ins Servicewohnen. Da beide anspruchsberechtigt sind, kann der Zuschuss (bis zu 2 × 4.180 Euro) ausgeschöpft werden.
Ein Rollstuhlfahrer (Schwerbehinderung, aber kein Pflegegrad) beantragt einen Zuschuss. Der Antrag wird abgelehnt; es wird auf Möglichkeiten beim Sozialamt hingewiesen.
Rechtsgrundlage aller Maßnahmen ist § 40 Abs. 4 SGB XI „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen“ sowie die Satzung der BKK VDN. Der Gesetzgeber gibt die Rahmenbedingungen und Höchstbeträge vor, die Satzung der BKK VDN konkretisiert interne Abläufe und ggf. Eigenanteile.
Die BKK VDN empfiehlt, qualifizierte Full-Service-Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH zu beauftragen. Solche Dienstleister übernehmen nicht nur Transport, sondern bieten Beratung, Einpacken und Aufbau, Kooperation mit Handwerkern und Unterstützung bei der Antragstellung zur Förderung. Maßnahmen wie die Dokumentation für Kostennachweise, Schutz besonders empfindlicher Möbel und Hilfe bei bescheinigten Zusatzleistungen verbessern die Chancen auf vollständige Kostenübernahme maßgeblich.
Meist erfolgt die Auszahlung an die Versicherte Person, Vorleistung durch das Unternehmen ist möglich, wenn die Pflegekasse dies ausdrücklich gestattet.
Ja, etwa mit Zuschüssen des Sozialamts oder bei Selbstzahlerleistungen für Renovierung, sofern diese notwendig und anerkannt sind.
Die Kasse muss nach Gesetzesvorgabe binnen bis zu drei Wochen über den Antrag entscheiden.
Ja. Die Einreichung im Original wird bevorzugt. Digitalisierte Belege können nach Absprache oft akzeptiert werden, sollten aber nachgereicht werden, wenn dies verlangt wird.
Pflegeberater der BKK VDN, Sozialdienste, zertifizierte Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge sowie unabhängige Pflegestützpunkte.
Für ambulante Pflegewohngruppen zahlt die BKK VDN bis zu 2.613 Euro Gründungszuschuss pro Person (maximal 10.452 Euro pro Gruppe), monatlich weitere 224 Euro Zuschlag möglich.
Nicht pflegebedürftige Personen ohne Pflegegrad, Umzüge aus rein privaten, nicht-medizinischen Gründen, sowie Ferien- und Zweitwohnungen. Ausnahme: Sozialamt oder Integrationsamt können auf Einzelfallantrag andere Leistungen gewähren.