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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten BKK Voralb

seal butler umzug
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Zuschuss für Umzugskosten bei Pflegebedürftigkei durch die BKK Voralb

Die Kostenübernahme für Umzüge im Pflegekontext durch die BKK Voralb stellt eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dar. Die Zuschüsse ermöglichen nicht nur die Bewältigung finanzieller Belastungen, sondern verbessern maßgeblich die Lebensqualität und Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen.

Wesentlich ist die richtige Antragstellung mit medizinischer Begründung, Kostenvoranschlägen und frühzeitiger Beratung. Durch Kooperationen mit spezialisierten Partnern wie Butler Umzüge GmbH können Antragswege effizient gestaltet und praktische Umzüge professionell durchgeführt werden.

Die Förderung nach § 40 SGB XI bietet mit bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person einen relevanten finanziellen Beitrag, der besonders im Zusammenspiel mit weiteren Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung Pflegebedürftige nachhaltig unterstützt.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Wohnumfeld und Pflegebedürftigkeit

Die häusliche Pflege ist in Deutschland der Regelfall. Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden in ihrer eigenen Wohnung oder im Haushalt pflegender Angehöriger versorgt. Damit dieses Umfeld langfristig sicher und praktikabel bleibt, sind häufig Anpassungen notwendig.

Zu den besonderen Herausforderungen zählen:

  1. Barrieren in Altbauwohnungen (z. B. schmale Türen, hohe Badewannen)
  2. Mehrstöckige Wohnsituationen ohne Aufzug
  3. Fehlende pflegerische Infrastruktur wie bodentiefe Duschen oder Haltegriffe
  4. Belastungen für Angehörige durch ungeeignete Wohnverhältnisse

Ein Umzug in eine pflegegerechte Wohnung oder in ein barrierefreies Umfeld kann in diesen Situationen eine alternative Form der Wohnumfeldverbesserung darstellen.

Durch die BKK Voralb besteht die Möglichkeit, diese Umzüge finanziell fördern zu lassen, wenn die Maßnahme nachweislich die häusliche Versorgung verbessert, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person erhält oder Unfall– und Sturzrisiken reduziert.

Rechtliche Grundlagen der Kostenübernahme

Die zentrale Rechtsnorm ist § 40 Abs. 4 SGB XI:

Dort heißt es, dass Pflegekassen Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gewähren können, wenn diese Maßnahmen die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen.

Förderhöhe

  1. Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme pro pflegebedürftiger Person
  2. Bei mehreren Pflegebedürftigen in derselben Wohnung: maximal 16.720 Euro für die Maßnahme insgesamt

Voraussetzungen

  1. Pflegegrad 1 bis 5 muss vorliegen
  2. Der Umbau oder Umzug muss nachweislich die Pflege verbessern oder Selbstständigkeit erhalten
  3. Antragstellung vor Beginn der Maßnahme

Ausschlüsse

  1. Reparaturkosten nach erfolgtem Umbau sind nicht förderfähig
  2. Komfortverbesserungen ohne Pflegebezug (z. B. reine Schönheitsrenovierungen) werden nicht gefördert
  3. Einfacher Wohnungswechsel ohne unmittelbare pflegebedingte Notwendigkeit ist nicht von der Leistung umfasst

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die BKK Voralb

Damit ein Antrag erfolgreich bewilligt wird, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  1. Anerkannte Pflegebedürftigkeit

    Mindestens Pflegegrad 1 ist erforderlich.

  2. Pflegebezogene Notwendigkeit
    • – Der Umzug oder eine bauliche Maßnahme im Rahmen des Umzugs muss den Pflegealltag erleichtern.
    • – Typisch sind Umzüge in barrierefreie Wohnungen oder in ein Umfeld mit geringeren Sturzgefahren.
  3. Nachweise und Gutachten
    • – Ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit
    • – Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (MD), der die Situation prüft
  4. Kostenvoranschläge

    Ein oder mehrere Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen oder Handwerksbetrieben sind erforderlich.

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Antragstellung bei der BKK Voralb

  1. Antragsformular

    Das Formular „Antrag auf Zuschuss zu einer Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ muss ausgefüllt werden.

  2. Begründung
    Die pflegebedürftige Person oder deren Angehörige legen dar, warum der Wohnungswechsel oder Umbau notwendig ist.
  3. Kostenaufstellung
    • – Kostenvoranschlag des Umzugsunternehmens
    • – Kostenvoranschlag für erforderliche Umbauten in der neuen Wohnung
  4. Prüfung durch die BKK Voralb
    • – Einschaltung des Medizinischen Dienstes zur individuellen Prüfung
    • – Entscheidung über Höhe und Umfang des Zuschusses

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Umzug in eine barrierefreie Wohnung

Herr M., 79, Pflegegrad 2, lebt im 3. Stock ohne Aufzug. Treppensteigen ist nicht mehr möglich. Ein Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung wird notwendig.

  • BKK Voralb übernimmt im Rahmen wohnumfeldverbessernder Maßnahmen bis zu 4.180 Euro Umzugskosten.

Beispiel 2: Mehrere Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft

Eine Senioren-WG mit vier Bewohnern, alle mit Pflegegrad, zieht gemeinsam in eine barrierefreie Anlage.

  • Zuschuss: Maximal 16.720 Euro für den gesamten Umzug.

Beispiel 3: Kombination von Umzug und Umbau

Frau M., Pflegegrad 3, zieht in eine neue Wohnung. Dort wird zusätzlich ein barrierefreies Bad eingebaut.

  • Zuschuss Umzug: bis 4.180 Euro
  • Zuschuss Badumbau: zusätzlich bis 4.180 Euro

Typische geförderte Maßnahmen im Pflegekontext

  1. Einbau bodengleicher Duschen
  2. Installation von Haltegriffen und Stützen
  3. Türverbreiterungen für Rollstühle
  4. Rampe bei Treppenstufen am Eingang
  5. Rutschfeste Bodenbeläge
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Kooperation mit der Butler Umzüge GmbH

Die Butler Umzüge GmbH in Berlin gilt als spezialisierter Partner für Pflegeumzüge.

Leistungen

  • Fachberatung für pflegebedingte Umzüge
  • Erstellung detaillierter Kostenvoranschläge für die BKK Voralb
  • Komplette Organisation von Packen, Transport und Aufbau
  • Besonderes Augenmerk auf Sicherheit, Barrierefreiheit und pflegespezifische Bedürfnisse

Vorteil für Versicherte der BKK Voralb

  1. Einfache Kommunikation zwischen Kasse, Umzugsunternehmen und Angehörigen
  2. Transparente Kostenermittlung für den Förderantrag
  3. Reibungslose Durchführung mit Erfahrung im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen

FAQ

Wann übernimmt die BKK Voralb Umzugskosten?

Wenn ein Umzug nachweislich die Pflege erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung sicherstellt.

  1. Antragsformular
  2. Kostenvoranschläge
  3. Ärztliche Bescheinigung
  4. Gutachten des Medizinischen Dienstes

Bis zu 4.180 Euro je Pflegebedürftigen, maximal 16.720 Euro bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung.

Nein. Nur pflegebedingte Maßnahmen sind förderfähig.

Ja, das Unternehmen erstellt anerkannte Kostenvoranschläge und unterstützt den gesamten Prozess.

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