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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten WMF BKK

seal butler umzug
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Umzugshilfe durch die WMF BKK in Deutschland

Die Umzugsförderung der WMF BKK erleichtert Menschen mit Pflege– oder Unterstützungsbedarf den Zugang zu barrierefreien Wohnungen durch finanzielle Hilfen und professionelle Unterstützung. Frühzeitige Antragstellung und sorgfältige Planung sind entscheidend für einen erfolgreichen Umzug.

Die WMF BKK kooperiert mit Butler Umzüge GmbH, einem Spezialisten für barrierefreie und pflegegerechte Umzüge. Dies unterstützt eine reibungslose, fachgerechte Durchführung sowie oft eine Direktabrechnung.

Rechtliche Grundlagen der Umzugsförderung für Schwerbehinderte

Die gesetzlichen Grundlagen für Umzugsförderungen bei Pflegebedürftigkeit und Schwerbehinderung finden sich vor allem im Sozialgesetzbuch XI (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Dieses regelt Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, wozu auch ein Umzug in eine besser geeignete Wohnung zählt. Die Pflegekasse ist die zuständige Stelle für solche Fördermittel.

Ziel der Förderung ist es, Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf ein barrierefreies, selbstständiges Leben im vertrauten Umfeld zu ermöglichen und die Pflege zu Hause zu erleichtern. Voraussetzung hierfür ist in der Regel, dass die neue Wohnung tatsächliche Vorteile gegenüber der bisherigen Wohnsituation bietet – etwa durch Barrierefreiheit oder ergonomische Anpassungen.

Schwerbehinderte Menschen können zudem bestimmte Steuervergünstigungen und weitere Unterstützungsmöglichkeiten nutzen, etwa durch die Anerkennung von Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen im Einkommensteuerrecht, sofern ein entsprechendes ärztliches Attest oder der Schwerbehindertenausweis vorhanden ist.

Zuschüsse für Schwerbehinderte beim Umzug

Anspruchsvoraussetzungen

Um einen Zuschuss für den Umzug als Schwerbehinderter zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es liegt ein Schwerbehindertenausweis vor.
  2. Ein Pflegegrad ist hilfreich, mindestens Pflegegrad 1 wird oft vorausgesetzt, um die Umzugsförderung der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen.
  3. Der Umzug erfolgt in eine barrierefreie, behindertengerechte Wohnung, die den Alltag und die Selbstständigkeit erleichtert.
  4. Die Umzugsmaßnahme trägt dazu bei, eine häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu verbessern.
  5. Die bisherige Wohnung ist für die Pflege oder Nutzung nicht mehr geeignet.
  6. Der Umzug wird meist über ein professionelles Umzugsunternehmen abgewickelt.
  7. Umzüge in vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
  8. Einkommensverhältnisse können Einfluss auf die Bewilligung haben.

Höhe der Zuschüsse

Die Pflegekasse kann einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für den Umzug in ein barrierefreies Wohnumfeld gewähren. In Pflege-Wohngemeinschaften sind bis zu 16.720 Euro möglich. Steuerlich können die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, was sich je nach persönlichem Steuersatz steuermindernd auswirkt.

Abgrenzung zu Pflegegradabhängigkeit

Auch wenn ein Pflegegrad 1 ausreicht, beginnen die höchsten Zuschüsse meist ab Pflegegrad 3. Pflegegrad 1 berechtigt zur Förderung für grundlegende Umzüge, während bei höheren Pflegegraden die Förderbeträge und die Anspruchsvoraussetzungen erweitert werden.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Umzugskostenförderung durch die Pflegekasse

Welche Kosten werden übernommen?

Die Pflegekasse übernimmt unterschiedliche Kosten rund um den Umzug, darunter:

  1. Transportkosten durch professionelle Umzugsunternehmen
  2. Renovierungs– und Anpassungskosten in der neuen Wohnung
  3. Kosten für passende Möbel und Hilfsmittel, die zur Wohnumfeldverbesserung notwendig sind
  4. Einmalige Umzugskosten, die unmittelbar mit der Wohnungsänderung zusammenhängen
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Voraussetzungen und Antragstellung

  1. Umzug muss aufgrund der Pflegebedürftigkeit notwendig sein.
  2. Nachweis des Pflegegrads und der medizinischen Notwendigkeit.
  3. Ein detaillierter Kostenvoranschlag vom Umzugsunternehmen.
  4. Antragstellung vor dem Umzug bei der zuständigen Pflegekasse.
  5. Bei Bewilligung erfolgt meist eine Direktabrechnung mit dem Umzugsunternehmen oder die Erstattung auf Rechnungseinreichung.

FAQ

Was ist die Umzugsförderung der WMF BKK?

Die Umzugsförderung der WMF BKK unterstützt Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf beim Umzug in eine barrierefreie und bedarfsgerechte Wohnung. Sie umfasst finanzielle Zuschüsse und weitere Hilfen durch die Pflegekasse.

Förderberechtigt sind Menschen mit Schwerbehinderung und/oder Pflegebedarf, in der Regel mit einem Schwerbehindertenausweis und mindestens Pflegegrad 1. Der Umzug muss notwendig sein, um in ein barrierefreies Wohnumfeld zu ziehen.

Grundlage ist § 40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), der Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes und somit auch für Umzüge in barrierefreie Wohnungen definiert.

Sie soll ein selbstständiges Leben ermöglichen und die Pflege zu Hause erleichtern, indem sie den Umzug in eine geeignete, barrierefreie Umgebung fördert.

  • Schwerbehindertenausweis vorlegen
  • Pflegegrad mindestens 1 (bessere Zuschüsse ab Pflegegrad 3)
  • Umzug muss in eine barrierefreie Wohnung erfolgen
  • Verbesserung der Wohnsituation nachweisbar
  • Umzug trägt zur Erleichterung häuslicher Pflege bei

Bis zu 4.180 Euro für Umzüge in barrierefreies Wohnumfeld, bei Pflege-Wohngemeinschaften bis zu 16.720 Euro.

Ja, Umzugskosten werden als außergewöhnliche Belastungen anerkannt, wenn Schwerbehindertenausweis oder ärztliches Attest vorliegen.

  1. Umzugstransportkosten durch Fachfirma
  2. Renovierung und Anpassungen der neuen Wohnung
  3. Möbel und Hilfsmittel zur Wohnumfeldverbesserung
  4. Sonstige Umzugskosten direkt im Zusammenhang mit der Wohnungsänderung
  1. Antrag vor Umzug bei WMF BKK einreichen
  2. Pflegegrad und medizinische Notwendigkeit nachweisen
  3. Detaillierter Kostenvoranschlag beilegen

Entweder Direktabrechnung mit Umzugsunternehmen oder Erstattung auf Rechnungseinreichung.

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