Mit der Umwandlung der BKK Essanelle zur Deutschen BKK und letztlich deren Fusion zur Barmer NRW steht allen ehemaligen Essanelle-Mitgliedern heute ein leistungsfähiger, bundesweiter Kranken- und Pflegesachbearbeiter gegenüber. Die Zuschussmöglichkeiten zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sind im Laufe der Jahre erheblich ausgebaut worden. Besonders für pflegebedürftige und schwerbehinderte Menschen erleichtert der proaktive, vorausplanende Antragsprozess den (barrierefreien) Wohnungswechsel und die Anpassung neuer Wohnungen erheblich.
Erfahrungsgemäß ist eine frühzeitige Beratung bei der Barmer, die Hinzuziehung kompetenter Fachunternehmen sowie ein vollständiger, sauber dokumentierter Antrag der beste Weg zu einem erfolgreichen Zuschuss. Die Kooperation mit Spezialisten wie der Butler Umzüge GmbH sichert dabei nicht nur professionelle logistische, sondern auch administrative Unterstützung
Gründung und Profil
Die BKK Essanelle wurde 2002 als Betriebskrankenkasse von Unternehmen wie Essanelle Hair Group, Bahlsen, Bayer Schering Pharma, Henkel und MAN ins Leben gerufen.
Sitz war Augsburg, die Hauptverwaltung befand sich in Düsseldorf. Die Kasse war bundesweit geöffnet und betreute zeitweise über 430.000 Menschen.
Als BKK war sie traditionell auf die Belange bestimmter Belegschaften ausgerichtet, öffnete sich aber zunehmend einem breiten Publikum, darunter verschiedenste Berufsgruppen.
Fusionen und Nachfolge
Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB XI) schafft die Basis, auf der Versicherte Anspruch auf Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds und zur Kostenübernahme bei Umzügen geltend machen können.
§ 40 Abs. 4 SGB XI – zentrales Leistungsrecht
Voraussetzungen
Folgende Gruppen haben einen Anspruch auf Umzugshilfen und Zuschüsse durch die Barmer (damals BKK Essanelle):
Nicht berechtigt sind:
Zuschüsse können je nach Bedarf und Entwicklung der Pflegesituation erneut beantragt werden, insbesondere bei deutlicher Verschlechterung oder neuen, nicht absehbaren Lebensumständen.
Die maximale Zuschusshöhe bezieht sich immer auf eine Maßnahme, weitere Anträge müssen neu begründet sein.
Frau S. leidet unter Multipler Sklerose (MS) und benötigt nach Verschlechterung ihres Gesundheitszustands einen Umzug von einer Altbauwohnung im 2. Stock ohne Fahrstuhl in eine EG-Wohnung mit Aufzug und behindertengerechtem Bad. Ihre Tochter bearbeitet gemeinsam mit der Betroffenen den Antrag, sammelt Kostenvoranschläge und reicht einen formlosen Antrag inkl. Attest und Nachweis des neuen Mietvertrags bei der Barmer ein. Nach Prüfung erfolgt ein Zuschuss von 4.180 Euro; Materialkosten wie Umzugskartons und die Installation einer Rampe im Wohnblock werden anteilig mitgefördert.
Für Herrn K., Pflegegrad 1, wird in der neuen Wohnung ein bodengleicher Duschbereich benötigt. Der Zuschuss für diese Maßnahme wird nach Einreichung der Sanierungsangebote genehmigt, die Summe wird auf den Gesamtzuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen angerechnet. Somit stehen für weitere Anträge im laufenden Jahr nur noch differenzierte Restmittel zur Verfügung.
Ein Ehepaar, beide Pflegegrad 3, zieht gemeinsam in eine seniorengerechte, rollstuhlgerechte Wohnung. Die Kosten für den Umzug belaufen sich auf 5.600 Euro. Die Barmer gewährt für beide Personen je 4.180 Euro Förderung, sodass der Umzug inklusive kleiner Umbauten zu 100 % aus Zuschüssen finanziert werden kann.
Alle Personen mit anerkannter Pflegegrad (1–5) oder ärztlich bestätigten erheblichen Beeinträchtigungen, sofern der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht bzw. die Selbstständigkeit erhöht.
Mehrfach, wenn sich die Pflege- oder Lebenssituation wesentlich ändert. Es besteht jedoch kein „automatisches Abo“ – jeder Antrag muss im Bedarfsfall neu und individuell begründet werden.
Direkte Umzugskosten (Spedition, Transport, Material), bauliche Anpassungen, Installationskosten im Rahmen der Barrierefreiheit.
Ja – Maßnahmen sollten erst nach schriftlicher Genehmigung durchgeführt werden, da rückwirkende Bewilligungen oft abgelehnt werden.
Ja, auch Pflegegrad 1 löst den Leistungsanspruch für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und den Umzug aus.
Pflegeberatungsstellen der Barmer, Sozialdienste und erfahrene Umzugsfirmen bieten Unterstützung.
Hinweis: Für weitergehende Auskünfte, individuelle Antragsdurchsicht und Detailberatung zum laufenden Fall empfiehlt sich die Kontaktaufnahme bei der nächstgelegenen Barmer-Geschäftsstelle oder deren Online-Fachservices.

