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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten BKK Essanelle

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Umzugshilfe durch die BKK Essanelle Versicherung (heute Barmer) – Historie, Leistungen und Praxis

Mit der Umwandlung der BKK Essanelle zur Deutschen BKK und letztlich deren Fusion zur Barmer NRW steht allen ehemaligen Essanelle-Mitgliedern heute ein leistungsfähiger, bundesweiter Kranken- und Pflegesachbearbeiter gegenüber. Die Zuschussmöglichkeiten zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes sind im Laufe der Jahre erheblich ausgebaut worden. Besonders für pflegebedürftige und schwerbehinderte Menschen erleichtert der proaktive, vorausplanende Antragsprozess den (barrierefreien) Wohnungswechsel und die Anpassung neuer Wohnungen erheblich.

Erfahrungsgemäß ist eine frühzeitige Beratung bei der Barmer, die Hinzuziehung kompetenter Fachunternehmen sowie ein vollständiger, sauber dokumentierter Antrag der beste Weg zu einem erfolgreichen Zuschuss. Die Kooperation mit Spezialisten wie der Butler Umzüge GmbH sichert dabei nicht nur professionelle logistische, sondern auch administrative Unterstützung

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Historische Entwicklung der BKK Essanelle

Gründung und Profil

  1. Die BKK Essanelle wurde 2002 als Betriebskrankenkasse von Unternehmen wie Essanelle Hair Group, Bahlsen, Bayer Schering Pharma, Henkel und MAN ins Leben gerufen.

  2. Sitz war Augsburg, die Hauptverwaltung befand sich in Düsseldorf. Die Kasse war bundesweit geöffnet und betreute zeitweise über 430.000 Menschen.

  3. Als BKK war sie traditionell auf die Belange bestimmter Belegschaften ausgerichtet, öffnete sich aber zunehmend einem breiten Publikum, darunter verschiedenste Berufsgruppen.

Fusionen und Nachfolge

  1. 2004 bis 2015: Mehrere kleinere Betriebskrankenkassen gingen in die BKK Essanelle über, z. B. BKK MAN Augsburg, BKK Chemie-Partner, Bavaria BKK und andere.
  2. Am 1. Januar 2015 Fusion zur Deutschen BKK.
  3. Januar 2017: Zusammenschluss der Deutschen BKK und der Barmer GEK zur Barmer, die heute als Rechtsnachfolger alle Versicherungs- und Leistungsansprüche wahrnimmt.
  4. Information und Antragstellung läuft für ehemaligen BKK Essanelle-Versicherte heute exklusiv über die Barmer.
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Rechtliche Grundlagen der Umzugshilfe und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen

Das deutsche Sozialgesetzbuch (SGB XI) schafft die Basis, auf der Versicherte Anspruch auf Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfelds und zur Kostenübernahme bei Umzügen geltend machen können.

§ 40 Abs. 4 SGB XI – zentrales Leistungsrecht

  1. Versicherte mit anerkannter Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1–5) haben Anspruch auf Zuschüsse für Maßnahmen, die das persönliche Wohnumfeld verbessern und die Pflege zu Hause erleichtern oder ermöglichen.
  2. Maßnahmen schließen den Umzug in eine besser geeignete Wohnung ausdrücklich ein (z. B. senioren- oder behindertengerecht, Erdgeschosswohnung, Nähe zu Angehörigen) sowie bauliche Anpassungen wie Badumbau, Türverbreiterungen etc..
  3. Die Leistung ist grundsätzlich ein Zuschuss, keine vollständige Kostenerstattung.

Voraussetzungen

  1. Anerkannter Pflegegrad der pflegebedürftigen oder schwerbehinderten Person.
  2. Eine dauerhafte Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation ist nachzuweisen.
  3. Antragsteller müssen bereits im Leistungsbezug stehen (Pflegegradbescheid vorhanden) und den Bedarf detailliert begründen, z. B. durch Gutachten, ärztliche Bescheinigung oder Stellungnahme eines Pflegedienstes.

Welche Umzugshilfe gibt es aktuell (Barmer, Nachfolger der BKK Essanelle)?

Grundsätzliche Fördermöglichkeiten

  1. Zuschuss zu Umzugskosten oder baulichen Anpassungen zur Herstellung eines behindertengerechten, pflegegeeigneten Wohnraums.
  2. Barmer übernimmt als Nachfolger der BKK Essanelle die Bearbeitung und Bewilligung nach denselben Kriterien.

Maximale Zuschusshöhe

  1. Bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme im Jahr 2025 (Erhöhung gegenüber früheren Jahren, vormals 4.000 Euro).
  2. Diese Summe kann sich im Haushalt bei mehreren pflegebedürftigen Personen vervielfachen (z. B. Ehepartner mit je Pflegegrad).

Was wird gefördert?

  1. Umzug in barrierefreie, behindertengerechte oder näher zu Angehörigen gelegene Wohnungen.
  2. Kosten für Umzugsunternehmen, Anmietung des Transporters, Material (z. B. Kartons, Verpackung), ggf. Renovierung/Anpassung der Zielwohnung.
  3. Bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Umzug, besonders Badezimmerumbauten, Türverbreiterung, Rampen, Haltegriffe.

Was wird nicht gefördert?

  1. Reine Schönheitsreparaturen oder bevorzugte Wohnlage ohne medizinische/pflegerische Notwendigkeit werden abgelehnt.
  2. Umzug in stationäre Pflegeeinrichtungen ist meist ausgeschlossen (außer im Ausnahmefall, wenn häusliche Pflege nicht mehr leistbar ist).
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Anspruchsberechtigte Personengruppen

Folgende Gruppen haben einen Anspruch auf Umzugshilfen und Zuschüsse durch die Barmer (damals BKK Essanelle):

  1. Pflegebedürftige mit offiziellem Pflegegrad 1–5.
  2. Menschen mit einer Schwerbehinderung, sofern die Umgestaltung/der Umzug die Alltagsbewältigung nachweislich erleichtert.

Nicht berechtigt sind:

  1. Menschen ohne festgestellten Pflegegrad oder nach rein wirtschaftlichen Motiven.

Wie wird der Antrag gestellt?

  1. Anträge auf Zuschuss laufen bei der Barmer formlos oder per Standardformular (PDF), das über die Homepage heruntergeladen werden kann.
  2. Zentrale Unterlagen: Pflegegradbescheid, Kostenvoranschlag(e) vom Umzugsunternehmen, Nachweis über medizinische Notwendigkeit (z. B. ärztliches Attest, Bestätigung Pflegeberatungsdienst).
  3. Besonders wichtig: Antragstellung vor Durchführung des Umzugs bzw. der wohnumfeldverbessernden Maßnahme.
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Schrittweise Vorgehensweise

  1. Pflegegrad/Schwerbehindertenausweis und aktuelle Bewertung prüfen.
  2. Notwendigket und Zweck der Maßnahme schriftlich begründen.
  3. Einholung von Kostenvoranschlägen für den Umzug und ggf. Baumaßnahmen.
  4. Antrag mit Unterlagen an die Barmer übermitteln.
  5. Bescheid abwarten, ggf. Nachfragen der Kasse beantworten.
  6. Nach Bewilligung Umsetzung, danach Kostenbelege einreichen.
  7. Final Auszahlung des Zuschusses auf Nachweisbasis.

Fristen und Wiederholungen

  1. Zuschüsse können je nach Bedarf und Entwicklung der Pflegesituation erneut beantragt werden, insbesondere bei deutlicher Verschlechterung oder neuen, nicht absehbaren Lebensumständen.

  2. Die maximale Zuschusshöhe bezieht sich immer auf eine Maßnahme, weitere Anträge müssen neu begründet sein.

Praxisnahe Beispiele und Sonderfälle

Beispiel 1: Umzug in eine barrierefreie Wohnung

Frau S. leidet unter Multipler Sklerose (MS) und benötigt nach Verschlechterung ihres Gesundheitszustands einen Umzug von einer Altbauwohnung im 2. Stock ohne Fahrstuhl in eine EG-Wohnung mit Aufzug und behindertengerechtem Bad. Ihre Tochter bearbeitet gemeinsam mit der Betroffenen den Antrag, sammelt Kostenvoranschläge und reicht einen formlosen Antrag inkl. Attest und Nachweis des neuen Mietvertrags bei der Barmer ein. Nach Prüfung erfolgt ein Zuschuss von 4.180 Euro; Materialkosten wie Umzugskartons und die Installation einer Rampe im Wohnblock werden anteilig mitgefördert.

Beispiel 2: Badezimmerumbau bei Pflegegrad 1

Für Herrn K., Pflegegrad 1, wird in der neuen Wohnung ein bodengleicher Duschbereich benötigt. Der Zuschuss für diese Maßnahme wird nach Einreichung der Sanierungsangebote genehmigt, die Summe wird auf den Gesamtzuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen angerechnet. Somit stehen für weitere Anträge im laufenden Jahr nur noch differenzierte Restmittel zur Verfügung.

Beispiel 3: Gemeinschaftsantrag im Haushalt

Ein Ehepaar, beide Pflegegrad 3, zieht gemeinsam in eine seniorengerechte, rollstuhlgerechte Wohnung. Die Kosten für den Umzug belaufen sich auf 5.600 Euro. Die Barmer gewährt für beide Personen je 4.180 Euro Förderung, sodass der Umzug inklusive kleiner Umbauten zu 100 % aus Zuschüssen finanziert werden kann.

Kooperation mit spezialisierten Umzugsunternehmen: Beispiel Butler Umzüge GmbH

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  1. Die Barmer (Rechtsnachfolger der BKK Essanelle) arbeitet häufig mit ausgewiesenen, auf Senioren und Pflegebedürftige spezialisierten Umzugsunternehmen zusammen, beispielsweise Butler Umzüge GmbH mit Sitz in Berlin.
  2. Vorteile: Butler Umzüge bietet für anspruchsvolle, barrierefreie oder schwierige Umzüge Rundumbetreuung, holt auf Wunsch Angebote, unterstützt bei der Antragstellung und übernimmt die direkte Abrechnung mit den Sozialleistungsträgern (soweit genehmigt).
  3. Hilfreich ist die langjährige Erfahrung dieser Unternehmen bei Antragsprozessen und bei der Erfüllung der strengen Dokumentationspflichten gegenüber den Krankenkassen.

FAQ

Wer hat Anspruch auf Umzugskosten-Zuschuss?

Alle Personen mit anerkannter Pflegegrad (1–5) oder ärztlich bestätigten erheblichen Beeinträchtigungen, sofern der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht bzw. die Selbstständigkeit erhöht.

Mehrfach, wenn sich die Pflege- oder Lebenssituation wesentlich ändert. Es besteht jedoch kein „automatisches Abo“ – jeder Antrag muss im Bedarfsfall neu und individuell begründet werden.

Direkte Umzugskosten (Spedition, Transport, Material), bauliche Anpassungen, Installationskosten im Rahmen der Barrierefreiheit.

JaMaßnahmen sollten erst nach schriftlicher Genehmigung durchgeführt werden, da rückwirkende Bewilligungen oft abgelehnt werden.

Ja, auch Pflegegrad 1 löst den Leistungsanspruch für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und den Umzug aus.

Pflegeberatungsstellen der Barmer, Sozialdienste und erfahrene Umzugsfirmen bieten Unterstützung.

Hinweis: Für weitergehende Auskünfte, individuelle Antragsdurchsicht und Detailberatung zum laufenden Fall empfiehlt sich die Kontaktaufnahme bei der nächstgelegenen Barmer-Geschäftsstelle oder deren Online-Fachservices.

Mit Absenden des Formulars stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

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