Barrierefreies Wohnen ist für Menschen mit Schwerbehinderung oder Pflegebedarf von elementarer Bedeutung.
Neben der Verbesserung der Lebensqualität spielt die Anpassung der Wohnumgebung eine zentrale Rolle bei der Wahrung von Selbstständigkeit und sozialer Teilhabe.
Die BKK Landesverband Süd als gesetzliche Krankenkasse bietet im Rahmen der Pflegeversicherung Zuschüsse zur Wohnraumanpassung und zur Deckung bestimmter Umzugskosten an.
Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass Betroffene in einer für sie geeigneten Umgebung leben können und unnötige Barrieren im Alltag vermieden werden.
Barrierefreiheit bedeutet, dass Wohnungen und Gebäude frei von Hindernissen gestaltet werden, sodass sie für alle Menschen – unabhängig von körperlichen Einschränkungen – zugänglich und nutzbar sind. Für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (ab 50 GdB) oder einem Pflegegrad nach SGB XI ist eine barrierefreie Wohnung oft unumgänglich.
Wesentliche Merkmale einer barrierefreien Wohnung
Gesellschaftliche Relevanz
Demografische Daten zeigen, dass der Anteil der Menschen über 65 Jahren mit Mobilitätseinschränkungen kontinuierlich wächst. Zwischen 2010 und 2023 ist die Zahl der barrierefreien Bauprojekte stark gestiegen, vor allem durch staatliche Förderprogramme und gesteigerte Sensibilisierung.
Rechtsanspruch auf Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung ergibt sich primär aus:
Anspruchsvoraussetzungen
Die Pflegekasse kann Umzugskosten erstatten, wenn ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist, z. B.:
Förderhöhe: Bis zu 4.180 EUR pro Person, abhängig vom Pflegegrad und Umfang der Maßnahme.
Gefördert werden z. B.:
Die Butler Umzüge GmbH aus Berlin ist ein spezialisierter Dienstleister für barrierefreie und seniorengerechte Umzüge.
Ein 75-jähriger Kunde mit Pflegegrad 4 erhielt einen BKK-Zuschuss von 4.180 EUR für den Umzug und weitere 5.000 EUR für den Umbau seiner neuen Wohnung. Butler Umzüge übernahm:
BKK-Zuschüsse werden oft nicht abgerufen, weil:
Nach Bundesland (2023)
Nutzungsquoten
85% der Kunden mit Komplettservice sind sehr zufrieden, nur 5% empfinden die Unterstützung als unzureichend.
Smart-Home-Lösungen werden zunehmend gefördert:
Bis zu 4.180 EUR, wenn Umzug medizinisch notwendig ist.
Neben dem Pflegekassenzuschuss ggf. Leistungen der Renten- oder Unfallversicherung.
Transportkosten, Verpackungsmaterial, Möbelabbau- und Aufbau, wenn medizinische Notwendigkeit bestätigt.
Pflegebedürftige mit gültigem Pflegegrad, Schwerbehinderte mit medizinisch begründetem Umzugsbedarf.

