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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten BKK Sauerland

seal butler umzug
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Umzugskostenzuschuss der BKK Sauerland

Ein Umzugskostenzuschuss der BKK Sauerland kann für pflegebedürftige Menschen in Deutschland eine essentielle Unterstützung darstellen, insbesondere wenn der Umzug in eine barrierefreie oder pflegegerechte Umgebung erfolgt. 

Die BKK Sauerland bietet nach §40 SGB XI im Rahmen der Pflegeversicherung bis zu 4.180 Euro Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – dazu zählt ausdrücklich auch ein begründeter Umzug mit Pflegegrad.   

Der Umzugskostenzuschuss der BKK Sauerland ist ein bedeutendes Werkzeug im deutschen Pflegesystem.

Er ermöglicht älteren und pflegebedürftigen Menschen einen Umzug in eine pflegegerechte Umgebung, ohne dabei unter den immensen Kosten zu leiden. 

Die Leistung basiert auf einer klaren gesetzlichen Grundlage und ist an nachvollziehbare Bedingungen geknüpft. 

Eine rechtzeitige Beratung, stringente Antragstellung und die Inanspruchnahme erfahrener Dienstleister wie der Butler Umzüge GmbH erhöhen die Chancen auf eine reibungslose Kostenübernahme.

Die BKK Sauerland hat sich im Laufe der Zeit verändert und ist heute unter dem Namen Continentale BKK bekannt. Diese Entwicklung zeigt, wie sich Krankenkassen an neue Herausforderungen und Bedürfnisse anpassen, um ihren Versicherten weiterhin einen umfassenden und zuverlässigen Service zu bieten. 

Als Teil der Continentale Krankenversicherung steht die Continentale BKK für Qualität, Kundennähe und individuelle Betreuung. Sollten Sie Fragen zu den Leistungen oder zur Mitgliedschaft haben, zögern Sie nicht, sich direkt an die Continentale BKK zu wenden – das Team dort hilft Ihnen gerne weiter! 

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Wer erhält den Umzugskostenzuschuss?

Pflegebedürftige aller Pflegegrade (mindestens Pflegegrad 1) können einen Zuschuss beantragen, sofern der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder die Eigenständigkeit erhöht. Voraussetzung ist, dass die BKK Sauerland zur zuständigen Pflegekasse gehört und die Vorversicherungszeiten erfüllt sind: Zwei Jahre Versicherungszeit innerhalb der letzten zehn Jahre.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Anpassungen der Wohnung (z. B. Badumbau, Einbau eines Treppenlifts) und eben auch ein begründeter Umzug. Ziel ist, die Pflege zuhause zu ermöglichen oder zu erleichtern, das Sturzrisiko zu senken, Barrieren abzubauen oder die Selbstständigkeit zu wahren. Ein Umzug gilt dann als Maßnahme, wenn z. B. die bisherige Wohnsituation keine Pflege mehr zulässt – etwa wegen fehlender Barrierefreiheit.

Gesetzliche Grundlage: §40 SGB XI

Der Zuschuss ist in §40 Sozialgesetzbuch XI geregelt. Die Pflegekassen können hiernach Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds fördern, wenn sie die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Der Maximalbetrag beträgt 4.180 Euro pro Maßnahme und Pflegebedürftigen. Bei mehreren anspruchsberechtigten Personen in einer Wohngemeinschaft kann der Betrag auf maximal 16.720 Euro steigen.

Voraussetzungen im Überblick

  1. Pflegegrad: Mindestens Pflegegrad 1
  2. Zweck des Umzugs: Der Umzug muss in eine barrierefreie oder pflegegeeignete Wohnung führen, die den Alltag erleichtert oder die Pflege ermöglicht
  3. Antrag vor dem Umzug: Antragstellung bei der BKK Sauerland vor(!) Umzugsbeginn
  4. Nachweis: Die Maßnahme (Umzug) ist individuell zu begründen (z. B. ärztliches/sozialdienstliches Attest, Nachweise über Pflegeerschwernisse in der alten Wohnung oder neue Wohnadresse mit Barrierefreiheit)

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragstellung

  1. Beratung einholen: Vor Beantragung empfiehlt sich eine ausführliche Beratung bei der BKK Sauerland, ggf. auch im Pflegestützpunkt.
  2. Voraussetzungen klären: Prüfen, ob die Umzugsmaßnahme als wohnumfeldverbessernd gilt. Dazu zählen z. B. Umzüge in Parterrewohnungen, barrierefreie Wohnungen, betreutes Wohnen oder die Nähe zu pflegenden Angehörigen.
  3. Antrag stellen: Antrag förmlich vor dem Umzug bei der BKK Sauerland einreichen. Antragsformulare können über die Webseite oder auf Anfrage postalisch/digital angefordert werden.
  4. Begründung und Nachweise beilegen: Jede Maßnahme muss nachvollziehbar dargelegt und begründet werden — etwa durch ärztliches Gutachten, Sozialbericht, Nachweis der Barrierefreiheit der neuen Wohnung oder Bescheinigung der Notwendigkeit durch den Pflegedienst.
  5. Kostenvoranschläge beifügen: Oft werden Kostenvoranschläge von mehreren Umzugsunternehmen oder von spezialisierten Anbietern verlangt (z. B. von Butler Umzüge GmbH).
  6. Entscheidung abwarten: Die Pflegekasse prüft den Antrag. Die gesetzliche Frist beträgt in der Regel drei Wochen (bei MDK-Beteiligung fünf Wochen).
  7. Zusage und Durchführung: Nach schriftlicher Zusage Umzug durchführen (vorher keine Leistungen sichern!).
  8. Rechnungen einreichen: Nach dem Umzug sind die Originalrechnungen einzureichen, damit der Zuschuss ausgezahlt wird.

Höhe und Umfang des Zuschusses

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro Anspruchsberechtigten und Maßnahme; bei gemeinsamen Umzügen mehrerer Pflegebedürftiger kann er sich entsprechend summieren (z. B. in ambulant betreuten Wohngruppen). Bereits bewilligte (Teil-)Zuschüsse für frühere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden angerechnet.

Je nach Einzelfall kann die Pflegekasse auch nur einen Teil der Kosten übernehmen, insbesondere wenn einzelne Posten nicht anerkannt werden (z. B. Luxusleistungen, Möbelanschaffungen, Schönheitsreparaturen).

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Was gehört zu den förderfähigen Kosten?

  1. Kosten für professionelle Umzugsunternehmen (z. B. Butler Umzüge GmbH), einschließlich Packservice und Möbelmontage, soweit sie zur tatsächlichen Maßnahme gehören
  2. Transport von Pflegehilfsmitteln und medizinischer Ausstattung
  3. Notwendige Kosten für Demontage und Wiedermontage von Pflegebetten, Treppenliften etc.
  4. Gegebenenfalls Umbaumaßnahmen in der neuen Wohnung direkt beim Umzug (z.B. Haltegriffe, Türverbreiterungen, Rampen)
  5. Bei pflegebedürftigen Ehe-/Lebenspartnern oder Wohngemeinschaften kann der Zuschuss mehrfach gezahlt werden.
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Was wird nicht gefördert?

  1. Anschaffung neuer Möbel ohne Pflegebezug
  2. Umzüge ohne Pflegegrad oder ohne erkennbare Verbesserungsmaßnahme
  3. Reparaturen und „Schönheitsreparaturen“ (wie Malern, Tapezieren), Modernisierungen ohne Bezug zur Pflege
  4. Umzüge aus rein privaten Motiven ohne Pflegebezug
  5. Dienstleistungen, die nicht direkt der Umzugskostenrechnung angehören (z.B. Nachsendeaufträge, Routine-Entrümpelung ohne Pflegehintergrund).

Die Kooperation mit Butler Umzüge GmbH

Butler Umzüge GmbH ist auf senioren- und pflegegerechte Umzüge spezialisiert. Bei Umzügen im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen übernimmt Butler sämtliche Schritte: Erstellung von Kostenvoranschlägen für die Antragstellung, Organisation und Durchführung des Umzugs, spezielle Verpackung und Transport von Pflegehilfsmitteln, Aufbau in barrierefreier Umgebung. Für Continentale-BKK-Versicherte bedeutet dies nicht nur einen professionell organisierten, sondern auch einen abrechnungsfähigen und transparent dokumentierten Umzug.

Wichtig ist, dass der Anbieter Erfahrung mit den Anforderungen der Pflegekassen hat und auf Wunsch mit den notwendigen Kostenvoranschlägen und ausführlichen Leistungsbeschreibungen für eine reibungslose Antragstellung dient. Butler Umzüge unterstützt auch bei Kommunikation und Nachweisführung gegenüber Versicherungen und Sozialdienststellen.

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FAQ

Wer stellt einen Antrag?

Der Antrag kann vom Pflegebedürftigen selbst oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden.

Immer vor dem Umzug! Kontaktaufnahme telefonisch, postalisch, über Online-Formulare oder Beratungstermin möglich; erforderliche Nachweise und Kostenvoranschläge nicht vergessen.

Die Bearbeitungsfrist beträgt regulär drei Wochen, bei Einschaltung des MDK fünf Wochen.

Rückwirkende Zuschüsse sind nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Grundsätzlich werden Maßnahmen nur bei rechtzeitiger Antragstellung bezahlt.

Nein, aber Angebote von spezialisierten Unternehmen (wie Butler Umzüge) erleichtern die Bewilligung, da sie gezielt die Anforderungen der Pflegekassen umsetzen können.

Nach Vorlage und Prüfung der Rechnungen, direkt an den Antragsteller oder in Einzelfällen auch an das Umzugsunternehmen.

Im Regelfall ja. Bei elektronischer Antragstellung sind vorab Scans/Digitalfotos möglich, das Original kann aber nachgefordert werden.

Im Fall einer Ablehnung sollte Widerspruch fristgerecht eingelegt werden. Dazu können ergänzende Atteste und Begründungen nachgereicht werden.

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