Ein Umzugskostenzuschuss der BKK Sauerland kann für pflegebedürftige Menschen in Deutschland eine essentielle Unterstützung darstellen, insbesondere wenn der Umzug in eine barrierefreie oder pflegegerechte Umgebung erfolgt.
Die BKK Sauerland bietet nach §40 SGB XI im Rahmen der Pflegeversicherung bis zu 4.180 Euro Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – dazu zählt ausdrücklich auch ein begründeter Umzug mit Pflegegrad.
Der Umzugskostenzuschuss der BKK Sauerland ist ein bedeutendes Werkzeug im deutschen Pflegesystem.
Er ermöglicht älteren und pflegebedürftigen Menschen einen Umzug in eine pflegegerechte Umgebung, ohne dabei unter den immensen Kosten zu leiden.
Die Leistung basiert auf einer klaren gesetzlichen Grundlage und ist an nachvollziehbare Bedingungen geknüpft.
Eine rechtzeitige Beratung, stringente Antragstellung und die Inanspruchnahme erfahrener Dienstleister wie der Butler Umzüge GmbH erhöhen die Chancen auf eine reibungslose Kostenübernahme.
Die BKK Sauerland hat sich im Laufe der Zeit verändert und ist heute unter dem Namen Continentale BKK bekannt. Diese Entwicklung zeigt, wie sich Krankenkassen an neue Herausforderungen und Bedürfnisse anpassen, um ihren Versicherten weiterhin einen umfassenden und zuverlässigen Service zu bieten.
Als Teil der Continentale Krankenversicherung steht die Continentale BKK für Qualität, Kundennähe und individuelle Betreuung. Sollten Sie Fragen zu den Leistungen oder zur Mitgliedschaft haben, zögern Sie nicht, sich direkt an die Continentale BKK zu wenden – das Team dort hilft Ihnen gerne weiter!
Pflegebedürftige aller Pflegegrade (mindestens Pflegegrad 1) können einen Zuschuss beantragen, sofern der Umzug die häusliche Pflege ermöglicht, erleichtert oder die Eigenständigkeit erhöht. Voraussetzung ist, dass die BKK Sauerland zur zuständigen Pflegekasse gehört und die Vorversicherungszeiten erfüllt sind: Zwei Jahre Versicherungszeit innerhalb der letzten zehn Jahre.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Anpassungen der Wohnung (z. B. Badumbau, Einbau eines Treppenlifts) und eben auch ein begründeter Umzug. Ziel ist, die Pflege zuhause zu ermöglichen oder zu erleichtern, das Sturzrisiko zu senken, Barrieren abzubauen oder die Selbstständigkeit zu wahren. Ein Umzug gilt dann als Maßnahme, wenn z. B. die bisherige Wohnsituation keine Pflege mehr zulässt – etwa wegen fehlender Barrierefreiheit.
Der Zuschuss ist in §40 Sozialgesetzbuch XI geregelt. Die Pflegekassen können hiernach Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds fördern, wenn sie die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Der Maximalbetrag beträgt 4.180 Euro pro Maßnahme und Pflegebedürftigen. Bei mehreren anspruchsberechtigten Personen in einer Wohngemeinschaft kann der Betrag auf maximal 16.720 Euro steigen.
Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro Anspruchsberechtigten und Maßnahme; bei gemeinsamen Umzügen mehrerer Pflegebedürftiger kann er sich entsprechend summieren (z. B. in ambulant betreuten Wohngruppen). Bereits bewilligte (Teil-)Zuschüsse für frühere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen werden angerechnet.
Je nach Einzelfall kann die Pflegekasse auch nur einen Teil der Kosten übernehmen, insbesondere wenn einzelne Posten nicht anerkannt werden (z. B. Luxusleistungen, Möbelanschaffungen, Schönheitsreparaturen).
Butler Umzüge GmbH ist auf senioren- und pflegegerechte Umzüge spezialisiert. Bei Umzügen im Rahmen der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen übernimmt Butler sämtliche Schritte: Erstellung von Kostenvoranschlägen für die Antragstellung, Organisation und Durchführung des Umzugs, spezielle Verpackung und Transport von Pflegehilfsmitteln, Aufbau in barrierefreier Umgebung. Für Continentale-BKK-Versicherte bedeutet dies nicht nur einen professionell organisierten, sondern auch einen abrechnungsfähigen und transparent dokumentierten Umzug.
Wichtig ist, dass der Anbieter Erfahrung mit den Anforderungen der Pflegekassen hat und auf Wunsch mit den notwendigen Kostenvoranschlägen und ausführlichen Leistungsbeschreibungen für eine reibungslose Antragstellung dient. Butler Umzüge unterstützt auch bei Kommunikation und Nachweisführung gegenüber Versicherungen und Sozialdienststellen.
Der Antrag kann vom Pflegebedürftigen selbst oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden.
Immer vor dem Umzug! Kontaktaufnahme telefonisch, postalisch, über Online-Formulare oder Beratungstermin möglich; erforderliche Nachweise und Kostenvoranschläge nicht vergessen.
Die Bearbeitungsfrist beträgt regulär drei Wochen, bei Einschaltung des MDK fünf Wochen.
Rückwirkende Zuschüsse sind nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Grundsätzlich werden Maßnahmen nur bei rechtzeitiger Antragstellung bezahlt.
Nein, aber Angebote von spezialisierten Unternehmen (wie Butler Umzüge) erleichtern die Bewilligung, da sie gezielt die Anforderungen der Pflegekassen umsetzen können.
Nach Vorlage und Prüfung der Rechnungen, direkt an den Antragsteller oder in Einzelfällen auch an das Umzugsunternehmen.
Im Regelfall ja. Bei elektronischer Antragstellung sind vorab Scans/Digitalfotos möglich, das Original kann aber nachgefordert werden.
Im Fall einer Ablehnung sollte Widerspruch fristgerecht eingelegt werden. Dazu können ergänzende Atteste und Begründungen nachgereicht werden.

