Umzugsförderung durch die Bergische Krankenkasse in Deutschland

Ein Umzug ist eine Herausforderung – und noch mehr, wenn er alters- oder krankheitsbedingt erfolgt. Menschen mit Pflegebedarf stehen vor besonderen Hürden: Barrieren in der Wohnung, eingeschränkte Mobilität und die Notwendigkeit, das Wohnumfeld an den Pflegegrad anzupassen. Genau hier unterstützt die Bergische Krankenkasse mit ihrer Umzugsförderung nach § 40 SGB XI.
Diese Förderung trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige durch Umzüge in barrierefreie Wohnungen oder durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen weiterhin selbstbestimmt leben können. Gleichzeitig wird die Pflege erleichtert.
Der folgende Text gibt Ihnen eine fundierte Übersicht über die Umzugsförderung durch die Bergische Krankenkasse, erklärt die rechtlichen und praktischen Aspekte, zeigt konkrete Praxisbeispiele und informiert, wie die Zusammenarbeit mit der Butler Umzüge GmbH verläuft, einem spezialisierten Partner für pflegegerechte Umzüge.
Jetzt Angebot sichernVoraussetzungen für die Förderung
- Pflegegrad 1 oder höher: Nur Versicherte mit einem anerkannten Pflegegrad können einen Antrag stellen.
- Nachweis der Notwendigkeit: Die Maßnahme (Umzug oder Umbau) muss notwendig sein, um die Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu fördern.
- Verbesserung des Wohnumfelds: Das neue Zuhause oder die Anpassungen müssen eine klare Erleichterung für den Alltag bieten — Tankstellen im Gebäude, barrierefreie Zugänge, technische Hilfen etc.
- Antrag vor Maßnahmebeginn: Die Antragstellung bei der Bergischen Krankenkasse muss vor Beginn des Umzugs oder der Umbaumaßnahme erfolgen.













