Die Umzugshilfe in betreutes Wohnen mittels Pflegekassenzuschüssen stellt eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige dar.
Die frühzeitige Antragstellung, korrekte Dokumentation und Nutzung erfahrener Umzugsfachfirmen sind essenziell für den Erfolg. Durch die Integration der ehemaligen BKK Airbus Leistungen in die Techniker Krankenkasse (TK) bleibt die Versorgung und Beratung für Betroffene nahtlos gewährleistet.
Neben emotionalen und organisatorischen Aspekten sind vor allem die finanziellen Fördermöglichkeiten durch Kostenträger wie Pflegekassen oder Betriebskrankenkassen von zentraler Bedeutung.
Die Betriebskrankenkasse BKK Airbus war eine betriebsbezogene Krankenkasse, die exklusiv Mitarbeitenden der Airbus-Werke und verwandter Luftfahrtunternehmen offenstand.
Mit etwa 45.000 Versicherten verfügte sie über neun Geschäftsstellen in Deutschland, darunter in Hamburg, Bremen und Dresden. 1995 entstand die Kasse zuletzt durch mehrere Fusionen betriebskrankenkasseninterner Werke.
Aufgrund eines verschärften Wettbewerbs und organisatorischer Restrukturierungen wurde die BKK Airbus 2004 aufgelöst. Die Mitglieder wurden auf die Techniker Krankenkasse (TK) übertragen, die seither als Rechtsnachfolger die Versorgung übernommen hat.
Nach § 40 Absatz 4 des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI) besteht Anspruch auf finanzielle Unterstützung bei Umzügen, die der Wohnumfeldverbesserung oder dem Einzug in ein barrierefreies oder betreutes Wohnen dienen.
Anspruchsvoraussetzungen:
Zuständigkeit der Krankenkassen und Pflegekassen
Nach Einstellung der BKK Airbus wurden die Versicherungsleistungen und Pflegeleistungen von der TK übernommen. Die TK prüft die Anträge, koordiniert die Zuschüsse und stellt die Fachkompetenz durch den Medizinischen Dienst (MDK) für Begutachtungen.
Umzugskosten Zuschuss
Wohnumfeldanpassungen
Voraussetzungen und Antragsprozess
Butler Umzüge GmbH ist spezialisiert auf barrierefreie Umzüge, insbesondere für Patienten mit Pflegegrad und besondere Anforderungen.
Leistungen im Überblick:
Dieses Zusammenspiel garantiert Antragstellern eine reibungslose Durchführung und maximale Zuschusshöhe.
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, deren Umzug der Verbesserung des Wohnumfeldes dient.
Ja, vorausgesetzt der Umzug ist medizinisch notwendig und dient der Barrierefreiheit oder Pflege.
Pflegegradbescheid, Kostenvoranschläge, Nachweis zum neuen Wohnumfeld, medizinische Empfehlungen.
Parteienwechsel zur TK erlaubt nahtlose Leistungsfortführung und Antragabwicklung.
Pflegekassen zahlen nur bei Pflegegrad. Alternativen sind Förderungen durch das Behinderten-Wohnumfeldprogramm oder Integrationsämter.

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