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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten BKK Diakonie Deutschland

seal butler umzug
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Umzugskostenzuschuss bei der BKK Diakonie in Deutschland

Ein Umzug ist in der Regel eine große Herausforderung – sowohl organisatorisch als auch finanziell. Vor allem, wenn er aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Pflegebedürftigkeit notwendig wird, kann er schnell zur Belastungsprobe werden. Genau hier setzt die BKK Diakonie an: Sie bietet Unterstützung, um betroffenen Versicherten den Wohnungswechsel oder die Anpassung des Wohnumfelds zu erleichtern. Dabei steht vor allem die Verbesserung der Lebensqualität und Selbstständigkeit im Fokus – etwa durch barrierefreie Wohnraumanpassungen oder den Umzug in eine geeignete Immobilie. 

Die Umzugsförderung der BKK Diakonie ist ein wertvolles Instrument, um pflegebedürftigen Menschen die Möglichkeit zu bieten, in einer möglichst barrierefreien und pflegegerechten Umgebung zu leben. Wichtig ist, zu verstehen, dass die Förderung nicht für jeden Umzug gilt, sondern präzise an die individuellen Pflegebedürfnisse gekoppelt ist. 

Durch die richtige Antragsstellung und die Zusammenarbeit mit Partnern wie der Butler Umzüge GmbH kann der Prozess deutlich erleichtert werden. So wird aus einer potenziell belastenden Situation eine Chance, die Lebensqualität erheblich zu verbessern. 

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Was genau fördert die BKK Diakonie?

Die BKK Diakonie selbst fördert keine pauschalen Umzugskosten. Ihre Umzugsförderung beschränkt sich auf Fälle, in denen der Wohnungswechsel oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen aus pflegebedingten Gründen notwendig sind. Diese Leistungen werden über Leistungen der Pflegekasse gewährt, die als Teil der BKK Diakonie die Kranken– und Pflegeversicherten betreut. 

Mögliche Förderungen im Überblick

Die Pflegekasse der BKK Diakonie kann folgende Kosten ganz oder teilweise übernehmen: 

Wohnraumanpassungen und Barrierefreiheit:

  1. Entfernung von Schwellen oder Stufen
  2. Verbreiterung von Türen für Rollstuhlfahrer
  3. Einbau von Haltegriffen, Rampen und anderen Hilfsmitteln
  4. Umbau von Badezimmern, z.B. bodengleiche Duschen 

Pflegebedingte Umzüge:

  1. Unterstützung bei Umzügen in barrierefreie Wohnungen oder Pflegeeinrichtungen
  2. Kostenübernahme von Transport und ggf. der notwendigen Renovierung am neuen Wohnort
  3. Hilfsmittel und Anpassungen im neuen Zuhause, die die Pflege erleichtern und den Alltag erleichtern. 

Voraussetzungen für die Umzugsförderung

Die Förderung ist an bestimmte Kriterien gebunden: 

  1. Pflegegrad: Die zu fördernde Person muss einen anerkannten Pflegegrad haben (1 bis 5).
  2. Pflegebedingter Bedarf: Der Umzug oder die Wohnraumanpassung muss aus gesundheitlichen Gründen notwendig sein. Beispiel: Ein barrierefreier Zugang, der das Leben trotz körperlicher Einschränkungen möglich macht.
  3. Antragstellung: Ein schriftlicher Antrag bei der Pflegekasse ist zwingend erforderlich. Ohne Antrag keine Förderung!
  4. Ziel der Förderung: Die Maßnahme muss die Wohnsituation dauerhaft verbessern und die Pflege erleichtern. 

Die BKK Diakonie selbst prüft im Rahmen ihrer Pflegekasse die individuellen Voraussetzungen und entscheidet über die Förderung. 

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Rechtliche Grundlagen der Umzugsförderung

Die Förderung von Umzügen und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt, welches die soziale Pflegeversicherung in Deutschland definiert. 

Wichtige Paragrafen

§ 40 SGB XI – Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

Dieses Gesetz regelt finanzielle Zuschüsse für Anpassungen am Wohnumfeld, damit Pflegebedürftige ihre Wohnung trotz Pflegebedürftigkeit möglichst selbstständig nutzen können. Die Kostenübernahme kann bis zu 4.000 Euro je Maßnahme betragen. 

§ 14 SGB XI – Pflegebedürftigkeit:

Definiert, wer als pflegebedürftig gilt und somit Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse hat. Der Pflegegrad wird hier festgelegt. 

§ 39 SGB XI – Leistungen der Pflegekasse:

Regelt, in welchem Umfang die Pflegekasse bei Umzügen oder Wohnraumanpassungen Kosten übernehmen kann. 

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Grenzen der Förderung

  1. Die Förderung ist begrenzt auf maximal 4.180 Euro je Maßnahme.
  2. Erstattet werden nur notwendig erkannte Maßnahmen, die ärztlich oder pflegefachlich begründet sind.
  3. Kredit– oder Darlehensfinanzierung für Umzugskosten sind nicht Bestandteil der Förderung. Nur Zuschüsse. 

Der Weg zur Umzugsförderung – Schritt für Schritt

Um vom Förderangebot der BKK Diakonie bzw. der Pflegekasse zu profitieren, sollten Sie folgende Schritte beachten und gewissenhaft durchführen: 

Schritt 1: Prüfen Sie Ihren persönlichen Fall

Überlegen Sie, ob Ihr Umzug oder die Wohnraumanpassung zwingend erforderlich ist. 

Beispiele für notwendige Umzüge: 

  1. Wegfall von Barrieren (z.B. Treppensteigen unmöglich)
  2. Nähe zu Pflegeeinrichtungen oder Angehörigen mit Pflegeaufgaben
  3. Verbesserung der Betreuungsmöglichkeiten vor Ort 

Ist der Umzug nur aus persönlichen Gründen (z.B. Arbeitsplatzwechsel), besteht kein Anspruch auf Förderung über die Pflegekasse. 

Schritt 2: Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse der BKK Diakonie

  1. Setzen Sie sich frühzeitig telefonisch oder per E-Mail mit der Pflegekasse in Verbindung.
  2. Klären Sie, welche Unterlagen und Nachweise Sie benötigen – z.B. ärztliche Gutachten, Kostenvoranschläge.
  3. Erfragen Sie die genauen Förderbedingungen und Details zu Ihrem individuellen Fall. 

Schritt 3: Antragstellung

  1. Laden Sie den Antrag wohnumfeldverbessernde Maßnahme 2025 herunter (bzw. fordern Sie ihn bei der BKK Diakonie an).
  2. Füllen Sie den Antrag sorgfältig aus und fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei.
  3. Reichen Sie den Antrag bei der Pflegekasse fristgerecht ein. 

Tipp: Nutzen Sie Beratung, etwa von Pflegeberatern der BKK Diakonie oder auch der Butler Umzüge GmbH. 

Schritt 4: Bearbeitung und Entscheidung abwarten

  1. Die Pflegekasse prüft Ihren Antrag und entscheidet über eine Bewilligung.
  2. Bei erfolgreicher Genehmigung erhalten Sie schriftliche Benachrichtigung.
  3. Anschließend können Sie mit den Umzugs- und/oder Renovierungsmaßnahmen beginnen. 

Wichtig: Bei abgelehntem Antrag besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. 

 

Kooperation mit Butler Umzüge GmbH – Ihr starker Partner im Umzug

Wer ist die Butler Umzüge GmbH?

Butler Umzüge GmbH ist ein erfahrenes Umzugsunternehmen, das sich auf seniorengerechte und pflegebedingte Umzüge spezialisiert hat. Sie unterstützt dabei, Umzugsstress zu reduzierengerade für pflegebedürftige Menschen oder deren Angehörige. 

Warum mit Butler Umzüge zusammenarbeiten?

  • Fachliche Expertise: Versteht die Besonderheiten und Herausforderungen eines Umzugs bei Pflegebedürftigkeit.
  • Individuelle Beratung: Prüfung, welche Maßnahmen sinnvoll und förderfähig sind.
  • Komplette Organisation: Von der Demontage der Möbel bis zur Einrichtung der neuen Wohnung.
  • Papierkram: Unterstützt bei der Antragstellung und Kommunikation mit der BKK Diakonie.
  • Verlässlichkeit: Pünktlich, sicher und stressfrei. 
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Leistungen im Detail

  1. Kostenlose Erstberatung zur Umzugsplanung.
  2. Koordination von Handwerkern für Anpassungen nach Workflow mit der Pflegekasse.
  3. Bereitstellung spezieller Hilfsmittel wie Treppenlifte oder Rollstuhlrampe.
  4. Terminmanagement für alle am Umzug Beteiligten. 

FAQ

Wer hat Anspruch auf die Umzugsförderung?

Jede Person mit einem anerkannten Pflegegrad, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen einen Umzug oder eine Wohnraumanpassung benötigt. 

Die Pflegekasse übernimmt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahmez.B. pro Umzug oder pro Umbaumaßnahme. Die genaue Summe richtet sich nach dem individuellen Bedarf und Kostenvoranschlägen. 

Ja. Butler Umzüge arbeitet eng mit der BKK Diakonie zusammen und kennt die Anforderungen sowie die Fördermodalitäten genau. Eine direkte Beauftragung ist möglich und wird empfohlen. 

Die Bearbeitungszeit hängt vom Einzelfall ab und kann zwischen einigen Wochen bis zu mehreren Monaten variieren. 

Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Dabei hilft Ihnen die Pflegekasse oder unabhängige Beratungsstellen, den Fall nochmal prüfen zu lassen. 

Nein. Die Umzugsförderung greift nur, wenn der Umzug aus pflegebedingten Gründen notwendig ist. Private Umzüge ohne gesundheitlichen Hintergrund sind nicht förderfähig. 

  1. Ausgefülltes Antragsformular (z.B. [Antrag wohnumfeldverbessernde Maßnahme 2025])
  2. Aktueller Nachweis des Pflegegrads
  3. Ärztliches Gutachten oder ärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit der Maßnahme
  4. Kostenvoranschläge für Umzug oder Umbaumaßnahmen 

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