Die Umzugsförderung durch die BKK EUREGIO ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die ihr Wohnumfeld alters- oder krankheitsbedingt anpassen müssen.
Durch bis zu 4.180 Euro Zuschuss lassen sich viele der Umzugskosten abdecken, was die Belastung für Betroffene wesentlich reduziert. Für einen erfolgreichen Antrag ist die sorgfältige Prüfung des Pflegegrades, eine frühzeitige Antragstellung sowie die Einbindung eines erfahrenen Umzugspartners wie der Butler Umzüge GmbH essenziell.
Neben der finanziellen Förderung der Umzugskosten bietet die Pflegekasse auch umfangreiche Leistungen zur wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, die den Verbleib im eigenen Zuhause oft ermöglichen oder einen Umzug in geeignete Pflegewohnungen erleichtern.
Die ergänzende Beratung durch die Pflegekasse und die Kooperation mit professionellen Umzugsdienstleistern schaffen Sicherheit und entlasten die Betroffenen und ihre Angehörigen in einer belastenden Lebenssituation.
Um von umzugsbezogenen Zuschüssen der BKK EUREGIO profitieren zu können, muss ein anerkannter Pflegegrad von mindestens 1 vorliegen.
Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen ermittelt und basiert auf der Beurteilung der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung, Verhalten, Krankheiten und Alltagsleben.
Das Ziel der Umzugsförderung ist es, durch eine Verbesserung des Wohnumfelds die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person dauerhaft zu unterstützen.
Die Umzugsförderung als wohnumfeldverbessernde Maßnahme ist im § 40 Sozialgesetzbuch (SGB) XI verankert.
Diese Vorschrift ermöglicht es Pflegekassen, Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds mit bis zu 4.180 Euro pro Person zu fördern, sofern der Umzug die Pflege erleichtert oder eine selbstständige Lebensführung erhält bzw. wiederherstellt.
Die BKK EUREGIO kann folgende Kosten für den Umzug bis zu einer Höhe von maximal 4.180 Euro übernehmen:
Befinden sich mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann sich der Zuschuss entsprechend erhöhen – bis zu einer maximalen Summe von ca. 16.480 Euro.
Auch ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung oder Seniorenresidenz kann gefördert werden, wenn dadurch die Pflege und die selbstständige Lebensführung erleichtert wird.
Frau M., Pflegegrad 3, lebt aktuell in einer Wohnung mit vielen Treppenstufen. Ein neuer Mietvertrag für eine barrierefreie Erdgeschosswohnung liegt vor. Sie beantragt bei der BKK EUREGIO den Umzugskostenzuschuss. Nach Einreichen des Kostenvoranschlags der Umzugsfirma und einer Prüfung der Wohnung durch die Pflegekasse erhält sie eine Bewilligung von 3.800 Euro, die direkt an das Umzugsunternehmen ausgezahlt wird.
Herr K., Pflegegrad 2, möchte aus seiner bisherigen Wohnung ins betreute Wohnen umziehen, um die Pflege und ärztliche Versorgung sicherzustellen. Die BKK EUREGIO genehmigt einen Zuschuss von 4.000 Euro, nachdem ein Kostenvoranschlag der Butler Umzüge GmbH vorgelegt wurde. Der Zuschuss deckt Umzug, Renovierungskosten und die ersten zwei Monatsmieten der neuen Wohnung ab.
Die Butler Umzüge GmbH aus Berlin ist ein spezialisiertes Umzugsunternehmen, das deutschlandweit sowie europaweit tätig ist. Das Unternehmen bietet umfassende Dienstleistungen an, die von der kostenlosen Beratung über die kostenfreie Besichtigung vor Ort bis hin zu professioneller Planung, Verpackung, Möbelmontage und Entrümpelung reichen.
Das Team von Butler Umzüge ist besonders geschult im sensiblen Umgang mit Senioren und Pflegebedürftigen. Diskretion, Einfühlungsvermögen und sorgfältige Planung gehören zum Standardservice. Dies erleichtert den Stress bei einem Umzug erheblich und sorgt für eine reibungslose Abwicklung.
Die Butler Umzüge GmbH erstellt auf Wunsch detaillierte Kostenvoranschläge, die für den Antrag auf Umzugszuschuss bei der BKK EUREGIO benötigt werden. Auf diese Weise ist eine schnelle und transparente Abwicklung möglich.
Die Umzugskosten können sich aus verschiedenen Posten zusammensetzen:
Pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 1, die durch den Umzug ihr Wohnumfeld an die Pflegebedürftigkeit anpassen und die Pflege erleichtern.
Bis zu 4.180 Euro pro Person. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt kann sich die Summe erhöhen.
Transport, Umzugshelfer, Verpackungsmaterial, Entsorgung, doppelte Miete bis zu drei Monate, und weitere umzugsspezifische Kosten.
Antrag formlos bei der Pflegekasse stellen, Kostenvoranschlag beifügen, Prüfung der Wohnung und Kosten durch die Pflegekasse, schriftliche Zusage oder Ablehnung erhalten.
Ja, nach Unterzeichnung einer Abtretungserklärung übernimmt die Pflegekasse die Rechnung direkt.