Ein Zuschuss zu den Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit durch die BKK EVM ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wobei umfangreiche rechtliche und praktische Vorgaben gelten.
Der Zuschuss der BKK EVM für Umzugskosten aus Anlass der Pflegebedürftigkeit ist eine sozial bedeutende Leistung, die pflegebedürftigen Versicherten ermöglicht, in ein an ihre Bedürfnisse angepasstes Wohnumfeld umzuziehen und so die Pflege möglichst lange in eigener Häuslichkeit sicherzustellen.
Die Antragsstellung verlangt eine genaue Begründung und Gutachten medizinischer Notwendigkeit sowie transparente Kostenaufstellung. Kooperationen mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge erleichtern den Ablauf und die Kommunikation mit den Kostenträgern.
Die Leistungen sind entscheidend für die Lebensqualität und Selbstständigkeit Pflegebedürftiger und bieten Angehörigen wesentliche Entlastung.
Pflegebedürftigkeit bringt häufig Veränderungen der Wohnsituation mit sich. Die Betriebskrankenkasse EVM (BKK EVM) als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung bietet für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, sofern der Umzug dazu dient, die selbstständige Lebensführung zu erhalten und die häusliche Pflege zu erleichtern.
Der Antrag umfasst Angaben zur pflegebedürftigen Person, Beschreibung der geplanten Maßnahme, Nachweis des Pflegegrades, ärztliches Attest zur Notwendigkeit, Kostenvoranschläge, ggf. Zustimmung des Vermieters.
Eine vollständige Antragstellung ist essenziell für die Bewilligung der Zuschüsse. Alle Anträge sollten vor Umzugsbeginn gestellt werden.
Die BKK EVM ist eine betriebsbezogene Betriebskrankenkasse für die Energieversorgung Mittelrhein und deren Familienangehörige.
Rechtliche Grundlage für Leistungen zu Umzugskosten bei Pflegebedürftigkeit ist § 40 Absatz 4 Sozialgesetzbuch XI. Hiernach können Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 einen Antrag auf Zuschuss stellen. Maßgeblich ist die Notwendigkeit des Umzugs aufgrund der Pflegebedürftigkeit und die konkrete Verbesserung des Wohnumfelds.
Die Kernvoraussetzungen lauten:
Herr Müller (Pflegegrad 3) zieht wegen zunehmender Gehbehinderung aus einer Altbauwohnung ohne Aufzug in eine barrierefreie Wohnung. Mit Hilfe von Butler Umzüge erstellt seine Familie einen Kostenvoranschlag, den die BKK EVM erhält. Die Pflegekasse prüft, ob der Umzug die häusliche Pflege maßgeblich erleichtert und genehmigt einen Zuschuss nach Vorlage des ärztlichen Attests und des Kostenvoranschlags.
Antrag bei der Pflegekasse mit Begründung, Pflegegradnachweis, Kostenvoranschlag
Bei Umzug in eine Wohnung, die Pflege erleichtert oder Selbstständigkeit fördert
Kosten des Umzugsunternehmens, Transport, Material, bauliche Anpassungen
Pflegegrad ab 1, Verbesserung Pflege, medizinische Notwendigkeit, Attest, Genehmigung
Für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds (inkl. Umzug)
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad, bei Maßnahmen zur Wohnraumanpassung
Höhe des Zuschusses gleich ab Pflegegrad 1
Ja, sofern Pflegegrad und weitere Anforderungen erfüllt sind
Nein, nur bei Umzug in individuelle Häuslichkeit oder betreutes Wohnen
Zuschüsse bis zu 16.720 € bei mehreren Pflegebedürftigen im selben Haushalt