Die Umzugskostenförderung der BKK Rieker.RICOSTA.Weisser bietet eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Mit klaren Voraussetzungen, einem transparenten Antragsverfahren und der Möglichkeit, Kooperationen mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH zu nutzen, ergibt sich ein praktischer und sicherer Weg für pflegegerechte Wohnungsanpassungen und Umzüge. Eine fundierte Antragstellung sowie frühzeitige Beratung sind entscheidend, um maximale Zuschüsse zu erhalten und den Umzug stressfrei zu gestalten.
Die Grundlage der Förderungen bildet § 40 SGB XI, der Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen regelt. Diese sind Zuschüsse zu baulichen Veränderungen oder Umzügen, die einer Pflegeperson die häusliche Versorgung erleichtern und ihre Selbstständigkeit erhalten sollen.
Die BKK ist als Betriebskrankenkasse hauptsächlich für Beschäftigte und deren Familienangehörige der Firmen Rieker, RICOSTA und Weisser zuständig. Diese erhalten Leistungen nach den allgemein gültigen gesetzlichen Bestimmungen der Pflegekassen mit teils erweiterten Serviceangeboten.
Weitere Leistungsträger
Die maximalen Zuschüsse betragen im Regelfall bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und pflegebedürftiger Person, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt können sich die Beträge entsprechend erhöhen.
Es empfiehlt sich, frĂĽhzeitig Kontakt mit der BKK aufzunehmen oder eine fachliche Beratung durch einen Pflegedienst oder den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zu nutzen.
Der Antrag auf Zuschuss fĂĽr wohnumfeldverbessernde MaĂźnahmen steht auf der Website der BKK bereit oder kann formlos geschrieben werden. Wichtig sind alle relevanten Angaben inklusive Versichertennummer, detaillierter Beschreibung der MaĂźnahme und Notwendigkeit.
Mindestens zwei Angebote von qualifizierten Handwerksbetrieben oder Umzugsunternehmen (z. B. Butler UmzĂĽge GmbH) sind beizulegen.
Nach der Einreichung prĂĽft die BKK die Antragstellung, gegebenenfalls unter Einbeziehung des MDK. Die MaĂźnahmen dĂĽrfen erst nach schriftlicher Zustimmung gestartet werden.
Nach DurchfĂĽhrung werden Rechnungen und Zahlungsnachweise eingereicht. Die Kasse erstattet dann den bewilligten Betrag.
Dieser Ablauf sichert eine korrekte und vollständige Antragstellung und erhöht die Chancen auf eine schnelle und positive Zusage.
Leistungen von Butler UmzĂĽge GmbH
Vorteile der Zusammenarbeit
Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 3 benötigt eine Wohnung ohne Treppen, da sie auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Die BKK bewilligt einen Zuschuss für den Umzug und die notwendigen Anpassungen. Butler Umzüge sorgt für einen sicheren, stressfreien Transport.
Die BKK übernimmt die Kosten für den Einbau einer barrierefreien Dusche, die das selbstständige Waschen erleichtert. Die Kostenvoranschläge von Handwerksbetrieben werden geprüft, und die Maßnahme wird genehmigt.
Pflegegrad ab 1, Nachweis der Notwendigkeit, medizinische Stellungnahmen und Kostenvoranschläge sind erforderlich.
Bis zu 4.180 Euro, bei mehreren PflegebedĂĽrftigen im Haushalt entsprechend mehr.
Die Umzugskostenpauschale des Bundesfinanzministeriums gilt separat als Werbungskosten, unabhängig von der Pflegekassenzuschussregelung.
vor Beginn der Maßnahmen, nach Erfassung des Bedarfs und Einholung der Kostenvoranschläge.
Sozialamt oder Integrationsamt können je nach Fall Zuschüsse erteilen.
Durch Full-Service-UmzĂĽge, Beratung, Dokumentationshilfe und fachgerechte DurchfĂĽhrung.