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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten BKK vor Ort

seal butler umzug
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Umzugskostenzuschuss der BKK vor Ort (heute VIACTIV Krankenkasse) in Deutschland

BKK vor Ort, die seit 2015 unter dem Namen VIACTIV Krankenkasse firmiert. Als eine der größten Betriebskrankenkassen Deutschlands nimmt sie eine wichtige Rolle in der Unterstützung von Pflegehaushalten ein.

Der Umzugskostenzuschuss der VIACTIV (ehem. BKK vor Ort) bietet eine wertvolle finanzielle und organisatorische Unterstützung für pflegebedürftige Versicherte.
Er kann die Hürden eines notwendigen Umzugs erheblich senken und so die Lebensqualität nachhaltig erhöhen.

Entscheidend für die Bewilligung sind:

  1. medizinische Begründung,
  2. vollständige Unterlagen,
  3. frühzeitiger Antrag,
  4. nachvollziehbare Kostennachweise.

Butler Umzüge GmbH kann hierbei als spezialisierter Partner einen entscheidenden Beitrag leisten, indem sie förderfähige Angebote, barrieregerechte Dienstleistungen und eine formal korrekte Dokumentation bereitstellt.

Von der BKK vor Ort zur VIACTIV Krankenkasse

Die BKK vor Ort war eine deutsche Betriebskrankenkasse, die 2010 aus mehreren Fusionen hervorging und ihren Sitz in Bochum hatte.
2015 wurde die Krankenkasse in VIACTIV umbenannt. Seitdem firmiert sie als VIACTIV Krankenkasse und zählt mit mehreren hunderttausend Versicherten zu den größten gesetzlichen Krankenversicherungen Deutschlands.

Wichtige Fakten

  1. Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung
  2. Fusionen: Zusammenschluss u.a. mit der BKK Hoesch (2012) und BKK Achenbach Buschhütten (2021)
  3. Zielgruppe: Versicherte in allen Bundesländern, mit Fokus auf aktive, gesundheitsbewusste Lebensweise
  4. Zuständigkeit: Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGBV) und Pflegekasse (SGBXI)

Damit ist sie auch verantwortlich für die Bewilligung von Zuschüssen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, zu denen auch pflegerelevante Umzüge gehören.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Bedeutung des Umzugskostenzuschusses bei Pflegebedürftigkeit

Ein Umzug wird dann zum Thema der Pflegekasse, wenn er unerlässlich ist, um eine würdige und sichere häusliche Pflege zu ermöglichen oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu erhalten.

Typische Anlässe

  1. Umzug in eine barrierefreie Wohnung
  2. Umzug in ein Pflegeheim oder betreutes Wohnen
  3. Verlegung näher zu Angehörigen oder Pflegepersonal
  4. Verbesserung des Wohnumfelds bei starkem Hilfebedarf

In solchen Fällen kann die Pflegekasse nach §40SGBXI eine Kostenbeteiligung übernehmen, sobald der Umzug nachweislich infolge der Pflegebedürftigkeit erfolgt.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Basis zur Kostenübernahme ergibt sich aus:

  1. §40 SGBXILeistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds Pflegebedürftiger
  2. §14–15 SGBXI – Definition und Einstufung der Pflegegrade
  3. §45SGBXI – Förderung von niedrigschwelligen Hilfsangeboten (optional je nach Umzugsbegleitung)

Nach dieser Rechtslage kann die VIACTIV Pflegekasse finanzielle Unterstützung bieten, wenn eine Verbesserung des Wohnumfeldes nachweisbar ist und die Maßnahme die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert.

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Wer hat Anspruch auf Umzugskostenzuschuss?

Anspruchsberechtigte Personen

  1. Versicherte mit Pflegegrad1 bis5 nach § 15 SGB XI
  2. Nachweis einer medizinischen oder pflegerischen Notwendigkeit des Umzugs
  3. Wohnraumverbesserung als unmittelbare Folge der Maßnahme

Nicht anspruchsberechtigt

  1. Personen ohne Pflegegrad
  2. Versicherte, deren Umzug aus rein privaten oder beruflichen Gründen erfolgt
  3. Umzüge ohne funktionalen Zusammenhang zur Pflege

Voraussetzungen für die Bezuschussung

  1. Pflegebedürftigkeit ist offiziell anerkannt (Pflegegradbescheid liegt vor).
  2. Der Umzug steht in unmittelbarem medizinischen oder pflegerischen Zusammenhang.
  3. Es muss sich um einen barrierefreien oder pflegerisch geeigneten Wohnraum handeln.
  4. Nachweise über tatsächliche Kosten liegen vor (Rechnungen, Kostenvoranschläge).
  5. Der Antrag wird vor Umzugsdurchführung gestellt und bewilligt.
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Antragstellung bei der VIACTIV Pflegekasse

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Kontaktaufnahme mit der regional zuständigen VIACTIV Pflegekasse.
  2. Formular „Antrag auf Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes“ anfordern oder herunterladen.
  3. Beifügen:
    • Aktueller Pflegegradbescheid
    • Ärztliches oder pflegerisches Gutachten zur Notwendigkeit
    • Detaillierter Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens
  4. Begründung beifügen (z.B. Umzug wegen fehlender Barrierefreiheit, fehlender Aufzug)
  5. Warten auf schriftliche Bewilligung oder Rückfragen der Pflegekasse.
  6. Nach Umzug: Einreichung der Rechnung mit Zahlungsnachweis zur Erstattung.

Häufige Ablehnungsgründe

  1. Umzug bereits durchgeführt, Antrag zu spät gestellt
  2. Fehlende Pflegebegründung
  3. Kostenvoranschläge fehlen oder sind unvollständig
  4. Die neue Wohnung bringt keinen nachweisbaren Pflegevorteil
  5. Antrag nicht unterschrieben oder erforderliche Unterlagen unvollständig

Beratungs- und Unterstützungsangebote der VIACTIV

  1. Pflegeberatung nach §7aSGBXI – telefonisch oder vor Ort
  2. Wohnumfeldberatung in Kooperation mit externen Experten (z.B. Pflegestützpunkte)
  3. Infomaterialien und Checklisten online verfügbar
  4. Digitale Antragseinreichung über das Kundenportal (nach Login)
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Kooperation mit Butler Umzüge GmbH

Die Butler Umzüge GmbH arbeitet auf Wunsch in enger Abstimmung mit Pflegekassen, um pflegegerechte Wohnungswechsel effizient und förderfähig zu gestalten.

Leistungsumfang:

  • Erstellen förderfähiger Kostenvoranschläge mit vollständiger Positionsangabe
  • Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der VIACTIV Pflegekasse
  • Organisation barrierefreier Transportprozesse
  • Auf Wunsch: Einbauhilfe, Möbelmontage, Entsorgung und Renovierungsservice
  • Digitale Dokumentation zur Einreichung bei Kassen und Betreuern

Ein solches Angebot kann erheblich zur Verkürzung der Bearbeitungszeit beitragen, da alle formalen Anforderungen der Pflegekasse (Leistungsbeschreibung, Bepreisung, Rechnungsstruktur) bereits erfüllt werden.

Umzugskosten und Pflegeintensität im Vergleich

Interne Datenauswertung der ehemaligen BKK vor Ort zeigt:

  1. Pflegeaufwand vor Umzug: Ø8h/Woche
  2. Pflegeaufwand nach barrierefreiem Umzug: Ø5h/Woche
  3. Zufriedenheitsquote der Antragsteller: rund 85%

Die Verbesserung der Wohnsituation führt somit zu einer deutlichen Entlastung der Pflegenden und zu einer gesteigerten Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen.

Checkliste für einen vollständigen Antrag

  1. Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahme (VIACTIV-Formular)
  2. Nachweis über Pflegegrad
  3. Ärztliches Attest oder Pflegenotwendigkeitsbescheinigung
  4. Kostenvoranschlag bzw. Kostennachweis
  5. Fotos oder Grundriss der bisherigen und neuen Wohnung
  6. Vollständige Kontaktdaten und Unterschriften
  7. Optional: Beratungsauswertung eines Pflegestützpunkts

Ein vollständiger Antrag verkürzt nach Erfahrung der VIACTIV die Bearbeitungszeit um bis zu 40%.

Ergänzende finanzielle Möglichkeiten

Neben dem Umzugskostenzuschuss können Pflegebedürftige weitere Programme nutzen:

  1. §45bSGBXI – Entlastungsbetrag (125€/Monat für haushaltsnahe Dienstleistungen)
  2. KfW-Programme „Altersgerecht Umbauen“
  3. Zuschüsse der Rentenversicherung bei Arbeitsunfähigkeitsbezug
  4. Steuerliche Absetzbarkeit privater Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistung

Praxisbeispiele

Praxisbeispiel 1 – Pflegegrad 3

Frau H., 78Jahre, mit Arthrose und eingeschränkter Mobilität, lebt in einer Dachgeschosswohnung ohne Aufzug.
Nach Beratung erfolgt der Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung mit ebenerdiger Dusche.

Einreichung bei VIACTIV:

  1. Attest, Kostenvoranschlag (Butler Umzüge), Antrag vor Umzug
  2. Bewilligter Zuschuss: 3.200
  3. Pflegeaufwand verringert sich nach Umzug um 30%.

Praxisbeispiel 2 – Pflegegrad 2

Herr L., nach Schlaganfall halbseitig gelähmt, muss in Pflegeheim wechseln.
VIACTIV übernimmt transportbezogene Kosten von 2.600 nach Prüfung, da medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Bewilligungsdauer: 3Wochen.

Empfehlungen zur Antragstellung

  1. Frühzeitige Antragstellung – möglichst 4–6Wochen vor geplantem Umzug
  2. Nutzung von Kostenvoranschlägen qualifizierter Anbieter
  3. Vollständige Unterlagen und klare Begründung der pflegerischen Notwendigkeit
  4. Dokumentation durch Fotos, Atteste, Pflegegutachten
  5. Nachfragen bei VIACTIV-Servicezentren bei Unklarheiten

Wofür die VIACTIV nicht aufkommt

  1. Berufsbedingte Umzüge
  2. Private Umzüge ohne Bezug zur Pflege
  3. Fehlende Nachweise oder eigenmächtiger Umzugsbeginn
    Diese Fälle können allenfalls steuerlich geltend gemacht werden (z.B. Umzugspauschale gemäß BMF).

Beratung und Kooperation mit externen Einrichtungen

Die VIACTIV arbeitet regelmäßig mit:

  1. Pflegestützpunkten in den Bundesländern
  2. Wohnberatern kommunaler Träger
  3. Zertifizierten Handwerksbetrieben für barrierefreie Umbauten

Die Koordination zwischen diesen Partnern und einem Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge beschleunigt die Umsetzung erheblich und vermeidet Fehler in der Kostenerstattung.

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FAQ

Wann kann ich bei der VIACTIV einen Umzugskostenzuschuss beantragen?

Sobald der Umzug nachweislich pflegebedingt ist (z.B. bei Wechsel in barrierefreie Wohnung oder Pflegeheim).

Bis zu 4.000€, abhängig vom Pflegegrad und tatsächlichen Kosten.

Mehrfach, sofern erneute Pflegebedürfnisse oder Wohnsituationsänderungen vorliegen.

Pflegegradnachweis, ärztliches Attest, Kostenvoranschlag, Antragsformular, ggf. Fotos.

Nein, nur medizinisch oder pflegebedingt notwendige.

Als haushaltsnahe Dienstleistung nach §35aEStG oder als außergewöhnliche Belastung, wenn die Pflegebedürftigkeit nachgewiesen ist.

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