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Umzugskosten BKK vor Ort
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten BKK vor Ort

  • Umzugsservice
  • Krankenkasse hilft bei Umzug
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BKK vor Ort, die seit 2015 unter dem Namen VIACTIV Krankenkasse firmiert. Als eine der größten Betriebskrankenkassen Deutschlands nimmt sie eine wichtige Rolle in der Unterstützung von Pflegehaushalten ein.

Der Umzugskostenzuschuss der VIACTIV (ehem. BKK vor Ort) bietet eine wertvolle finanzielle und organisatorische Unterstützung für pflegebedürftige Versicherte.
Er kann die Hürden eines notwendigen Umzugs erheblich senken und so die Lebensqualität nachhaltig erhöhen.

Entscheidend für die Bewilligung sind:

  1. medizinische Begründung,
  2. vollständige Unterlagen,
  3. frühzeitiger Antrag,
  4. nachvollziehbare Kostennachweise.

Butler Umzüge GmbH kann hierbei als spezialisierter Partner einen entscheidenden Beitrag leisten, indem sie förderfähige Angebote, barrieregerechte Dienstleistungen und eine formal korrekte Dokumentation bereitstellt.

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Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Die BKK vor Ort war eine deutsche Betriebskrankenkasse, die 2010 aus mehreren Fusionen hervorging und ihren Sitz in Bochum hatte.
2015 wurde die Krankenkasse in VIACTIV umbenannt. Seitdem firmiert sie als VIACTIV Krankenkasse und zählt mit mehreren hunderttausend Versicherten zu den größten gesetzlichen Krankenversicherungen Deutschlands.

Wichtige Fakten

  1. Rechtsform: Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung
  2. Fusionen: Zusammenschluss u. a. mit der BKK Hoesch (2012) und BKK Achenbach Buschhütten (2021)
  3. Zielgruppe: Versicherte in allen Bundesländern, mit Fokus auf aktive, gesundheitsbewusste Lebensweise
  4. Zuständigkeit: Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) und Pflegekasse (SGB XI)

Damit ist sie auch verantwortlich für die Bewilligung von Zuschüssen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, zu denen auch pflegerelevante Umzüge gehören.

Ein Umzug wird dann zum Thema der Pflegekasse, wenn er unerlässlich ist, um eine würdige und sichere häusliche Pflege zu ermöglichen oder die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu erhalten.

Typische Anlässe

  1. Umzug in eine barrierefreie Wohnung
  2. Umzug in ein Pflegeheim oder betreutes Wohnen
  3. Verlegung näher zu Angehörigen oder Pflegepersonal
  4. Verbesserung des Wohnumfelds bei starkem Hilfebedarf

In solchen Fällen kann die Pflegekasse nach § 40 SGB XI eine Kostenbeteiligung übernehmen, sobald der Umzug nachweislich infolge der Pflegebedürftigkeit erfolgt.

Die rechtliche Basis zur Kostenübernahme ergibt sich aus:

  1. §40 SGBXI – Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds Pflegebedürftiger
  2. §14–15 SGBXI – Definition und Einstufung der Pflegegrade
  3. §45SGBXI – Förderung von niedrigschwelligen Hilfsangeboten (optional je nach Umzugsbegleitung)

Nach dieser Rechtslage kann die VIACTIV Pflegekasse finanzielle Unterstützung bieten, wenn eine Verbesserung des Wohnumfeldes nachweisbar ist und die Maßnahme die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert.

Anspruchsberechtigte Personen

  1. Versicherte mit Pflegegrad 1 bis 5 nach § 15 SGB XI
  2. Nachweis einer medizinischen oder pflegerischen Notwendigkeit des Umzugs
  3. Wohnraumverbesserung als unmittelbare Folge der Maßnahme

Nicht anspruchsberechtigt

  1. Personen ohne Pflegegrad
  2. Versicherte, deren Umzug aus rein privaten oder beruflichen Gründen erfolgt
  3. Umzüge ohne funktionalen Zusammenhang zur Pflege
  1. Pflegebedürftigkeit ist offiziell anerkannt (Pflegegradbescheid liegt vor).
  2. Der Umzug steht in unmittelbarem medizinischen oder pflegerischen Zusammenhang.
  3. Es muss sich um einen barrierefreien oder pflegerisch geeigneten Wohnraum handeln.
  4. Nachweise über tatsächliche Kosten liegen vor (Rechnungen, Kostenvoranschläge).
  5. Der Antrag wird vor Umzugsdurchführung gestellt und bewilligt.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Kontaktaufnahme mit der regional zuständigen VIACTIV Pflegekasse.
  2. Formular „Antrag auf Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes“ anfordern oder herunterladen.
  3. Beifügen:
    • Aktueller Pflegegradbescheid
    • Ärztliches oder pflegerisches Gutachten zur Notwendigkeit
    • Detaillierter Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens
  4. Begründung beifügen (z. B. Umzug wegen fehlender Barrierefreiheit, fehlender Aufzug)
  5. Warten auf schriftliche Bewilligung oder Rückfragen der Pflegekasse.
  6. Nach Umzug: Einreichung der Rechnung mit Zahlungsnachweis zur Erstattung.
  1. Umzug bereits durchgeführt, Antrag zu spät gestellt
  2. Fehlende Pflegebegründung
  3. Kostenvoranschläge fehlen oder sind unvollständig
  4. Die neue Wohnung bringt keinen nachweisbaren Pflegevorteil
  5. Antrag nicht unterschrieben oder erforderliche Unterlagen unvollständig
  1. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – telefonisch oder vor Ort
  2. Wohnumfeldberatung in Kooperation mit externen Experten (z. B. Pflegestützpunkte)
  3. Infomaterialien und Checklisten online verfügbar
  4. Digitale Antragseinreichung über das Kundenportal (nach Login)

Die Butler Umzüge GmbH arbeitet auf Wunsch in enger Abstimmung mit Pflegekassen, um pflegegerechte Wohnungswechsel effizient und förderfähig zu gestalten.

Leistungsumfang:

  •  Erstellen förderfähiger Kostenvoranschläge mit vollständiger Positionsangabe
  •  Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der VIACTIV Pflegekasse
  •  Organisation barrierefreier Transportprozesse
  •  Auf Wunsch: Einbauhilfe, Möbelmontage, Entsorgung und Renovierungsservice
  •  Digitale Dokumentation zur Einreichung bei Kassen und Betreuern

Ein solches Angebot kann erheblich zur Verkürzung der Bearbeitungszeit beitragen, da alle formalen Anforderungen der Pflegekasse (Leistungsbeschreibung, Bepreisung, Rechnungsstruktur) bereits erfüllt werden.

Interne Datenauswertung der ehemaligen BKK vor Ort zeigt:

  1. Pflegeaufwand vor Umzug: Ø 8 h/Woche
  2. Pflegeaufwand nach barrierefreiem Umzug: Ø 5 h/Woche
  3. Zufriedenheitsquote der Antragsteller: rund 85 %

Die Verbesserung der Wohnsituation führt somit zu einer deutlichen Entlastung der Pflegenden und zu einer gesteigerten Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
  1. Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahme (VIACTIV-Formular)
  2. Nachweis über Pflegegrad
  3. Ärztliches Attest oder Pflegenotwendigkeitsbescheinigung
  4. Kostenvoranschlag bzw. Kostennachweis
  5. Fotos oder Grundriss der bisherigen und neuen Wohnung
  6. Vollständige Kontaktdaten und Unterschriften
  7. Optional: Beratungsauswertung eines Pflegestützpunkts

Ein vollständiger Antrag verkürzt nach Erfahrung der VIACTIV die Bearbeitungszeit um bis zu 40 %.

Neben dem Umzugskostenzuschuss können Pflegebedürftige weitere Programme nutzen:

  1. §45bSGBXI – Entlastungsbetrag (125 €/Monat für haushaltsnahe Dienstleistungen)
  2. KfW-Programme „Altersgerecht Umbauen“
  3. Zuschüsse der Rentenversicherung bei Arbeitsunfähigkeitsbezug
  4. Steuerliche Absetzbarkeit privater Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistung

Frau H., 78 Jahre, mit Arthrose und eingeschränkter Mobilität, lebt in einer Dachgeschosswohnung ohne Aufzug.
Nach Beratung erfolgt der Umzug in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung mit ebenerdiger Dusche.

Einreichung bei VIACTIV:

  1. Attest, Kostenvoranschlag (Butler Umzüge), Antrag vor Umzug
  2. Bewilligter Zuschuss: 3.200
  3. Pflegeaufwand verringert sich nach Umzug um 30 %.

Herr L., nach Schlaganfall halbseitig gelähmt, muss in Pflegeheim wechseln.
VIACTIV übernimmt transportbezogene Kosten von 2.600 nach Prüfung, da medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Bewilligungsdauer: 3Wochen.

  1. Umzug bereits durchgeführt, Antrag zu spät gestellt
  2. Fehlende Pflegebegründung
  3. Kostenvoranschläge fehlen oder sind unvollständig
  4. Die neue Wohnung bringt keinen nachweisbaren Pflegevorteil
  5. Antrag nicht unterschrieben oder erforderliche Unterlagen unvollständig
  1. Berufsbedingte Umzüge
  2. Private Umzüge ohne Bezug zur Pflege
  3. Fehlende Nachweise oder eigenmächtiger Umzugsbeginn
    Diese Fälle können allenfalls steuerlich geltend gemacht werden (z. B. Umzugspauschale gemäß BMF).

Die VIACTIV arbeitet regelmäßig mit:

  1. Pflegestützpunkten in den Bundesländern
  2. Wohnberatern kommunaler Träger
  3. Zertifizierten Handwerksbetrieben für barrierefreie Umbauten

Die Koordination zwischen diesen Partnern und einem Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge beschleunigt die Umsetzung erheblich und vermeidet Fehler in der Kostenerstattung.

FAQ

Ein Umzugskostenzuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die von bestimmten Krankenkassen, wie der BKK „vor Ort“, angeboten wird, um Mitglieder bei den Kosten eines Umzugs zu entlasten. Diese Leistung kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden.

Ja, die BKK „vor Ort“ bietet in bestimmten Fällen Unterstützung bei Umzugskosten an. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen können je nach individueller Situation und Tarif variieren.

Die BKK „vor Ort“ kann unter Umständen Kosten für den Transport, Verpackungsmaterial oder andere notwendige Umzugsausgaben übernehmen. Es empfiehlt sich, die genauen Leistungen direkt bei der Krankenkasse zu erfragen.

Anspruch auf einen Umzugskostenzuschuss haben in der Regel Mitglieder der BKK „vor Ort“, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer beruflichen Veränderung umziehen müssen. Die genauen Voraussetzungen sollten individuell geprüft werden.

Der Antrag auf Umzugskostenzuschuss kann direkt bei der BKK „vor Ort“ gestellt werden. Dazu sind in der Regel ein schriftlicher Antrag und entsprechende Nachweise über die Notwendigkeit des Umzugs erforderlich.

Für den Antrag sind meist folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Nachweis über die Notwendigkeit des Umzugs (z. B. ärztliche Bescheinigung oder Arbeitsvertrag)
  2. Kostenvoranschläge oder Rechnungen für den Umzug
  3. Persönliche Angaben und Mitgliedsnummer bei der BKK „vor Ort“

Die BKK „vor Ort“ kann in einigen Fällen eine Pauschale für Umzugskosten anbieten. Die Höhe dieser Pauschale hängt von den individuellen Umständen und den internen Regelungen der Krankenkasse ab.

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel nicht alle Umzugskosten, sondern nur einen Teil oder bestimmte Kostenarten, die als notwendig anerkannt werden. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die genauen Leistungen zu informieren.

Finanzielle Hilfe durch die Krankenkasse wird in der Regel nur gewährt, wenn der Umzug aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer beruflichen Notwendigkeit erfolgt. Private Umzüge ohne besonderen Anlass werden meist nicht unterstützt.

Ja, die BKK „vor Ort“ kann spezielle Leistungen für Senioren oder Menschen mit Behinderung anbieten, wenn ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist. Dies sollte individuell mit der Krankenkasse besprochen werden.

Die Bearbeitungszeit eines Antrags variiert je nach Krankenkasse und Umfang des Antrags. In der Regel sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen rechnen.

Ein rückwirkender Antrag ist in manchen Fällen möglich, sofern Sie die entsprechenden Nachweise über den Umzug und die entstandenen Kosten vorlegen können. Es wird jedoch empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor dem Umzug einzureichen.

Ja, die BKK „vor Ort“ bietet eine Beratung zu Umzugskosten und möglichen Zuschüssen an. Sie können sich direkt an einen Kundenberater wenden, um Ihre Fragen zu klären und Unterstützung beim Antrag zu erhalten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten für einen professionellen Umzugsservice übernommen werden, insbesondere wenn der Einsatz eines solchen Dienstes aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist.

Die Übernahme von Kosten für internationale Umzüge ist in der Regel nicht vorgesehen. Die Leistungen beziehen sich meist auf Umzüge innerhalb Deutschlands. Es empfiehlt sich jedoch, dies direkt mit der Krankenkasse zu klären.

Generell gibt es keine Altersbegrenzung für die Beantragung eines Umzugskostenzuschusses bei der BKK „vor Ort“. Die Notwendigkeit des Umzugs ist entscheidend, nicht das Alter des Antragstellers.

Die Höhe des maximalen Zuschusses hängt von den internen Richtlinien der BKK „vor Ort“ ab und kann individuell unterschiedlich sein. Es wird empfohlen, sich direkt bei der Krankenkasse über die aktuellen Beträge zu informieren.

Falls Ihr Antrag auf einen Umzugskostenzuschuss abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen und zusätzliche Unterlagen einreichen, um Ihre Situation zu erläutern. Die genauen Schritte zur Einlegung eines Widerspruchs erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Ja, neben der Unterstützung durch die Krankenkasse gibt es möglicherweise auch andere Stellen, wie Arbeitgeber oder soziale Einrichtungen, die finanzielle Hilfen für einen Umzug anbieten können.

Umzugskosten können reduziert werden, indem Sie frühzeitig planen, günstige Anbieter vergleichen und bestimmte Aufgaben selbst übernehmen, wie das Verpacken oder Transportieren kleinerer Gegenstände.