Die BKK Würth bietet pflegebedürftigen Versicherten mit dem Pflegekassenzuschuss nach § 40 SGB XI eine wertvolle finanzielle Unterstützung beim Umzug, wenn dieser das Wohnumfeld verbessert. Mit bis zu 4.180 Euro pro Person lassen sich notwendige Umzüge in barrierefreie oder pflegegerechte Wohnungen erleichtern.
Die Kombination aus finanzieller Förderung, rechtlicher Absicherung, individueller Beratung und praktischer Unterstützung durch Partner wie Butler Umzüge GmbH stellt eine wichtige Entlastung für Versicherte und deren Familien dar.
Damit trägt die BKK Würth entscheidend dazu bei, Pflegebedürftigen ein Leben in einer angepassten, sicheren und würdevollen Wohnumgebung zu ermöglichen.
Die BKK Würth ist eine gesetzliche Krankenversicherung mit den klassischen Aufgaben einer Betriebskrankenkasse:
Wichtig ist:
Die BKK Würth bietet keine direkte finanzielle Unterstützung für allgemeine Umzugskosten (wie Möbeltransport oder Umzugskartons). Solche Leistungen fallen nicht in den gesetzlichen Aufgabenbereich einer Krankenkasse.
Stattdessen können pflegebedürftige Versicherungsteilnehmer über die Pflegekasse Zuschüsse beantragen, wenn der Umzug als Maßnahme zur Verbesserung des Wohnumfeldes gilt – etwa in eine barrierefreie Wohnung oder in eine Einrichtung, die die Pflege erheblich erleichtert.
Was die BKK Würth anbietet:
Was die BKK Würth nicht anbietet:
Die Pflegeversicherung deckt nach § 40 Abs. 4 SGB XI Maßnahmen ab, die das Wohnumfeld pflegegerechter gestalten. Dazu zählt auch der Wohnungswechsel in eine für die Pflege besser geeignete Umgebung.
Damit ein Umzug von der Pflegekasse der BKK Würth bezuschusst wird, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
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Rechtsgrundlage für den Zuschuss ist das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), konkret § 40 Abs. 4:
„Die Pflegekassen gewähren ergänzende Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird.“
Daraus ergibt sich:
Herr M., Pflegegrad 3, lebte bisher in der dritten Etage ohne Aufzug. Ein Umzug in eine ebenerdige Wohnung mit rollstuhlgerechtem Bad wurde von der BKK Würth mit 4.000 Euro gefördert.
Herr und Frau L., beide pflegebedürftig (Pflegegrad 2), zogen gemeinsam in eine betreute Senioren-WG. Die Pflegekasse bewilligte jedem den maximalen Zuschuss von 4.180 Euro, sodass die gesamte Förderung 8.360 Euro betrug.
Ein Antrag auf Zuschuss für einen Umzug aus rein familiären Gründen (näher bei den Kindern wohnen) ohne pflegerelevante Verbesserung wurde abgelehnt.
Die Butler Umzüge GmbH hat sich auf seniorengerechte und barrierefreie Umzüge spezialisiert. Durch gezielte Erfahrung im Umgang mit Pflegebedürftigen profitieren Versicherte von:
Vorteile für Versicherte
Nein, nur im Rahmen der Pflegeversicherung mit Pflegegrad.
Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person.
Pflegegutachten, Begründung, ggf. Kostenvoranschlag, Versicherungsdaten.
Unbedingt vor dem Umzug, da Nachbewilligungen problematisch sind.

