Die Umzugsförderung durch die Debeka BKK ist ein wirkungsvolles Instrument zur Entlastung pflegebedürftiger Menschen. Entscheidend ist, dass der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme bewertet wird. Mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme kann die finanzielle Belastung erheblich gesenkt werden.
Professionelle Unterstützung durch spezialisierte Umzugsunternehmen wie die Butler Umzüge GmbH erleichtert nicht nur die organisatorische Abwicklung, sondern auch die Antragstellung. Für Betroffene ergibt sich dadurch eine Win-Win-Situation: mehr Selbstständigkeit und Lebensqualität bei weniger Belastung.
Die Debeka BKK ist eine gesetzliche Krankenkasse, die neben klassischen Versicherungsleistungen auch Leistungen der sozialen Pflegeversicherung übernimmt. Mit Pflegegraden und den Regelungen nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) stehen der Kasse Instrumente zur Verfügung, um pflegebedürftige Versicherte im Alltag zu entlasten.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Verbesserung des individuellen Wohnumfelds. Während es in klassischen Fällen um den Einbau von Haltegriffen, Treppenliften oder den Umbau eines Badezimmers geht, kann ein Zuschuss auch gewährt werden, wenn ein kompletter Umzug erforderlich ist, um die Pflege überhaupt zu gewährleisten.
Die Kernfrage lautet also: Wann gilt ein Umzug als Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung?
Die Antwort hängt stark von der individuellen Situation ab:
Das Fundament bildet § 40 Abs. 4 SGB XI. Dort ist festgelegt, dass Pflegekassen Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds gewähren können.
Wichtige Eckpunkte nach § 40 SGB XI:
Diese Regelung gilt für alle gesetzlichen Pflegekassen, somit auch für die Debeka BKK.
Ein Pflegegrad ist zentrale Voraussetzung für eine Förderung.
Beispiel: Jemand mit Pflegegrad 2, der im 3. Stockwerk ohne Aufzug wohnt und fortan einen Rollstuhl benötigt, kann einen Zuschuss beantragen, um in eine barrierefreie Erdgeschosswohnung umzuziehen.
Damit die Debeka BKK Umzugskosten fördert, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Ohne anerkannten Pflegegrad ist eine Förderung durch die Pflegekasse in der Regel nicht möglich.
Dokumentation, dass die bisherige Wohnung nicht angepasst werden kann (z. B. bauliche Gegebenheiten, Mietrecht).
Nachweis, dass die neue Wohnung den Anforderungen entspricht.
Ärztliche Bescheinigungen oder Pflegedienstgutachten, die die Notwendigkeit des Umzugs bestätigen.
Antragstellung zwingend vor dem Umzug.
Die Beantragung gestaltet sich in mehreren Schritten:
Eine tabellarische Übersicht erleichtert die Planung:
Benötigte Unterlage | Zweck |
---|---|
Antrag wohnumfeldverbessernde Maßnahmen | Offizieller Antrag bei der Debeka BKK |
Pflegegrad-Bescheid | Nachweis der Anspruchsvoraussetzung |
Ärztliches Attest | Medizinische Begründung des Umzugs |
Kostenvoranschlag Umzugsfirma | Kalkulation der Maßnahme |
Wohnungsnachweis (Exposé, Mietvertrag) | Begründung der Auswahl |
Zustimmung Vermieter (bei Ein- oder Umbau) | Rechtliche Absicherung |
Herr M., 74 Jahre, mit Pflegegrad 3, lebt bisher im 2. Obergeschoss ohne Aufzug. Durch Verschlechterung seiner Mobilität ist er auf einen Rollstuhl angewiesen. Ein Umbau scheitert am Veto des Vermieters. Lösung: Umzug in barrierefreie Neubauwohnung. Debeka BKK gewährt 3.800 Euro Zuschuss.
Frau S., 55 Jahre, hat einen Schwerbehindertenausweis (80% GdB), aber keinen Pflegegrad. Die Debeka BKK lehnt Förderung ab. Frau S. beantragt Unterstützung beim Sozialamt und erhält 2.500 Euro für Umzug in behindertengerechte Wohnung.
Neben Umzügen fördert die Debeka BKK auch bauliche Anpassungen:
Diese sind eigenständige Maßnahmen oder flankierend zu einem Umzug möglich.
Ein wichtiger Partner bei Umzügen für Pflegebedürftige ist die Butler Umzüge GmbH.
Leistungen:
Vorteil: Erfahrung im Umgang mit pflegebedingten Umzügen erleichtert die Kommunikation mit Pflegekassen.
Neben Zuschüssen der Debeka BKK bestehen steuerliche Möglichkeiten:
Bis zu 4.180 € von der Pflegekasse, wenn ein Pflegegrad besteht.
Nicht die Transportleistung an sich, sondern wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zu denen der Umzug zählen kann.
Alle Pflegeversicherten mit Pflegegrad, deren Umzug notwendig ist, um die Pflegesituation zu verbessern.