In Deutschland steigt die Zahl pflegebedürftiger Personen kontinuierlich, was immer häufiger zu einem Bedarf an wohnumfeldverbessernden Maßnahmen wie Pflegeumzügen führt.
Die BKK Karl Mayer unterstĂĽtzt ihre Versicherten dabei mit finanziellen ZuschĂĽssen, um UmzĂĽge zu erleichtern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.Â
Diese Umzugsförderung richtet sich vor allem an Personen mit anerkanntem Pflegegrad, die in barrierefreie Wohnungen oder betreute Wohnformen umziehen.Â
Mit über 4,1 Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland (Stand 2023) nimmt die Nachfrage nach Wohnraumanpassungen stetig zu. Pflegeumzüge in barrierefreie oder betreute Wohnungen sind häufig notwendig, um den Anforderungen der Pflege gerecht zu werden und die Selbstständigkeit der Betroffenen zu erhalten.
Die Förderung von Pflegeumzügen wird durch das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), insbesondere § 40 Abs. 4, geregelt. Demnach können Pflegekassen Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds bezuschussen, wenn diese die Pflege erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern. Umzüge mit medizinischer oder pflegerischer Notwendigkeit sind förderfähig.
Als bundesweit tätige Betriebskrankenkasse mit rund 172.719 Versicherten (Stand 01.01.2025) übernimmt die BKK Karl Mayer die Finanzierung von Zuschüssen für Pflegeumzüge im Rahmen der Pflegekasse. Dies gilt insbesondere für Versicherte mit Pflegegrad 1 bis 5.
PflegeumzĂĽge erfordern spezialisierte Leistungen:
Die Butler UmzĂĽge GmbH ĂĽbernimmt diese speziellen Anforderungen professionell.
Die Butler UmzĂĽge GmbH mit Standorten unter anderem in Karlsruhe und Stralsund spezialisiert sich auf:
Durch enge Zusammenarbeit wird der Umzugsprozess einschließlich Förderung effizient abgewickelt. Butler Umzüge übernimmt oft die direkte Kommunikation mit der Pflegekasse, um bürokratische Hürden für Versicherte zu minimieren.
Seit 2012 fördert das PNG Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung, um die Selbstständigkeit zu erhalten und Pflegekräfte zu entlasten. Pflegeumzüge sind Bestandteil dieser Fördermaßnahmen.
Frau Schmidt (78, Pflegegrad 2) benötigte nach Sturz einen Umzug aus einer 3. Etage ohne Aufzug. Butler Umzüge bereitete Kostenvoranschlag (5.200 €) vor, BKK Karl Mayer übernahm 4.000 €. Der Umzug verlief reibungslos inklusive Krankenbetttransport. Frau Schmidt erlebt nun mehr Lebensqualität.
Herr Müller (85, Pflegegrad 3) wollte zur Familie ins betreute Wohnen. Butler Umzüge organisierte Umzug und Antrag; Zuschuss von 4.180 € wurde bewilligt. Herr Müller lobt die professionelle und einfühlsame Betreuung.
Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 1–5, deren Umzug die Pflege erleichtert oder Selbstständigkeit fördert.
Bis zu 4.180 € pro Person, in Wohngruppen bis zu 16.720 €.
Formloser Antrag, Kostenvoranschlag, Nachweis des Pflegegrads, ärztliches Attest oder Pflegeempfehlung.
In der Regel 4–6 Wochen.
Nein, meist nur Umzugskosten.
Fachgerechter Transport, Antragshilfe, transparente Kostenvoranschläge und einfühlsamer Kundenservice.
Die Umzugsförderung durch die BKK Karl Mayer ist eine wichtige Unterstützung für Pflegebedürftige, um ihre Wohnsituation zu verbessern und die Pflege zu erleichtern. Mit Zuschüssen bis zu 4.180 € pro Person und der starken Zusammenarbeit mit spezialisierten Umzugsunternehmen wie Butler Umzüge GmbH wird der Prozess finanziell und organisatorisch erleichtert. Die steigende Zahl der Pflegebedürftigen und deren wachsende Bedürfnisse unterstreichen die Bedeutung solcher Förderprogramme. Zukunftstrends wie digitale Planung und Smart-Home-Lösungen versprechen zusätzliche Verbesserungen.