Umzugskostenzuschuss bei der MKK meine Krankenkasse in Deutschland
Die MKK meine Krankenkasse ist eine große deutsche gesetzliche Krankenkasse, die ihren Versicherten zahlreiche Zusatzleistungen bietet – darunter den Umzugskostenzuschuss für medizinisch oder pflegebedingt notwendige Wohnortwechsel. Ziel ist es, insbesondere Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder Pflegebedarf den Verbleib in den eigenen vier Wänden zu erleichtern bzw. eine stationäre Heimunterbringung zu vermeiden. Die Zuschusshöhe richtet sich meist nach den gesetzlichen Maximalbeträgen.
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Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Gesetzliche Grundlagen
Die rechtliche Basis bilden insbesondere:
- § 40 Abs. 4 SGB XI (Pflegeversicherung): Förderung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen, wozu auch Umzüge zählen, sofern sie die Pflege erleichtern oder eine Heimunterbringung vermeiden.
- § 33 SGB V (Krankenversicherung): Ermöglicht Leistungen für medizinisch notwendige Verbesserungen, etwa bei chronischer Krankheit oder Behinderung.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses:
- Medizinische/pflegebedingte Notwendigkeit: Ärztlich attestiert, etwa bei starker Einschränkung der Mobilität oder Versorgungsdefiziten in der bisherigen Wohnung.
- Mindestens Pflegegrad 1: Für pflegebedingte Umzüge Voraussetzung.
- Nachweis/Erklärung der Wohnsituation: Detaillierte Begründung, warum ein Umzug erforderlich ist.
- Wirtschaftlichkeit & Subsidiarität: Der Umzug muss im Vergleich die kostengünstigste Lösung sein; ein anderer Kostenträger (z.B. Renten-/Unfallversicherung, Sozialhilfe) darf nicht vorrangig zuständig sein.
- Maximale Zuschusshöhe aktuell: Bis zu 4.180€ pro Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt auch mehr möglich.
Besonderheiten für Menschen mit Behinderungen
Hier gilt besondere Rücksicht, etwa auf spezielle Transport- oder Anpassungsnotwendigkeiten (Hilfsmittel, Barrierefreiheit). Die Prüfung erfolgt eng mit dem Medizinischen Dienst (MDK).












