Sprache wählen →
Umzugskosten von der BKK Herkules
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten von der BKK Herkules

seal butler umzug

Bitte geben Sie hier den vollständigen Namen der pflegebedürftigen Person ein

Auszugsadresse (Alte Wohnung)

Einzugsadresse (Neue Wohnung)

AOK Nordost etc.

Die Umzugsförderung durch die BKK Herkules ist eine wichtige Unterstützung für pflegebedürftige Versicherte und Personen mit beruflich bedingten Umzugsanforderungen. Insbesondere Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad profitieren von einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro zur Erleichterung der häuslichen Pflege. 

Die klare gesetzliche Grundlage nach § 40 SGB XI und die kooperative Zusammenarbeit mit Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH bieten Versicherte eine transparente und gut organisierte Möglichkeit zur finanziellen Entlastung bei Umzügen.

Für Antragsteller ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren, den Antrag möglichst vor dem Umzug zu stellen und alle erforderlichen Nachweise sorgfältig zu sammeln. So kann ein reibungsloser Ablauf gewährleistet und eine bestmögliche Förderung erreicht werden.

Jetzt Angebot sichern

In Deutschland gibt es grundsätzlich drei Hauptgründe, warum ein Zuschuss für Umzugskosten gewährt wird:

  1. Pflegebedingte Umzüge: Pflegekassen können Umzüge fördern, wenn diese zur Anpassung des Wohnraums und zur Erleichterung der Pflege notwendig sind.
  2. Beruflich bedingte Umzüge: Kostenübernahmen oder Zuschüsse können durch den Arbeitgeber oder das Jobcenter erfolgen, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen notwendig ist.
  3. Umzüge bei Arbeitslosigkeit: Das Jobcenter kann Umzugskosten übernehmen, wenn der Wechsel der Wohnung aufgrund einer neuen Arbeitsaufnahme erfolgt oder wenn die bisherige Wohnung unangemessen teuer ist.

Die BKK Herkules unterstützt ihre Mitglieder insbesondere über ihre Pflegekasse bei pflegebedingten Umzügen mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 Euro.

Die rechtlichen Grundlagen der Umzugsförderung durch die BKK Herkules ergeben sich maßgeblich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) sowie den jeweiligen Satzungen der Pflegekassen:

  1. § 40 Abs. 4 SGB XI: Diese Vorschrift regelt, dass die Pflegekasse einen Zuschuss für Maßnahmen gewähren kann, die dazu dienen das individuelle Wohnumfeld pflegebedürftiger Menschen zu verbessern, wozu auch Umzüge oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zählen.
  2. Beruflicher Umzug und Jobcenter-Regelungen: Der Bezug ergibt sich aus den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches II (SGB II) für Arbeitslosengeld II-Empfänger sowie aus steuerlichen Regelungen zur Werbungskostenabzugsfähigkeit von Umzugskosten bei Arbeitnehmern.

Die BKK Herkules orientiert sich an diesen gesetzlichen Vorgaben, um Anträge zu prüfen und Zuschüsse zu gewähren.

Die Pflegekasse der BKK Herkules gewährt gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro für Umzüge, wenn diese der Verbesserung des Wohnumfelds pflegebedürftiger Personen dienen.

  1. Pflegegrad: Mindestens Pflegegrad 1 muss anerkannt sein.
  2. Zweck des Umzugs: Der Umzug muss die häusliche Pflege erleichtern oder die selbstständige Lebensführung ermöglichen bzw. wiederherstellen.
  3. Eignung der neuen Wohnung: Die neue Wohnung muss so gestaltet sein, dass sie den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entspricht und eine adäquate Pflege ermöglicht.
  1. Antrag einreichen: Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse der BKK Herkules ist erforderlich.
  2. Begründung beifügen: Der Antrag sollte eine nachvollziehbare Begründung enthalten, warum der Umzug notwendig ist.
  3. KostenvoranschlägeAngeboten von Umzugsunternehmen sind als Belege beizufügen.
  4. Prüfung durch die Pflegekasse: Die Kasse entscheidet, ob der Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt wird.
  1. Der Antrag sollte möglichst vor dem Umzug gestellt werden, da rückwirkend nur selten Zuschüsse gezahlt werden.
  2. Bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt kann der Zuschuss entsprechend erhöht werden, bis zu einem Gesamtbetrag von 16.720 Euro.
  3. Zusätzlich zu Umzugskosten können auch Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in der neuen Wohnung (zum Beispiel barrierefreie Anpassungen) gefördert werden.

Wenn ein Umzug nicht pflegebedingt, sondern aufgrund einer beruflichen Veränderung oder Anordnung erfolgt, kann das Jobcenter eine Umzugsförderung gewähren:

  1. Arbeitslosengeld I oder II-Bezieher können einen Umzugskostenzuschuss erhalten, wenn eine neue Arbeitsstelle an einem anderen Ort angetreten wird.
  2. Die Kostenübernahme umfasst UmzugskostenVerpackungsmaterial und eine Helferpauschale.
  3. Ebenso übernimmt das Jobcenter Kosten, wenn die bisherige Wohnung unangemessen teuer ist und ein Umzug wirtschaftlich sinnvoller ist.

Voraussetzung ist eine vorherige Zustimmung des Jobcenters, welche durch einen Antrag eingeholt werden muss.

Arbeitnehmer können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls von einer Umzugsförderung profitieren:

  1. Wenn der Umzug beruflich bedingt ist, kann der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei übernehmen.
  2. Die Höhe der Kostenübernahme kann bis zu dem Betrag reichen, der als Werbungskosten steuerlich absetzbar wäre.
  3. Es handelt sich dabei meist um eine Veranlassung des Umzugs durch den neuen Arbeitsplatz.

Arbeitnehmer sollten hier vorab mit dem Arbeitgeber und gegebenenfalls dem Steuerberater klären, inwieweit ein Zuschuss möglich ist.

Die BKK Herkules arbeitet mit der Butler Umzüge GmbH eng zusammen, um ihren Versicherten einen professionellen und reibungslosen Ablauf beim Umzug zu gewährleisten.

  1. Serviceangebot: Die Butler Umzüge GmbH bietet umfangreiche Umzugsdienstleistungen vom Verpacken bis Transport und Einrichten der neuen Wohnung an.
  2. Kostenvoranschläge: Das Unternehmen stellt detaillierte Kostenvoranschläge aus, die für den Antrag auf Umzugsförderung bei der Pflegekasse oder dem Jobcenter notwendig sind.
  3. BeratungButler Umzüge berät Kunden individuell und betreut insbesondere pflegebedürftige oder beruflich umziehende Personen mit besonderem Anspruch an eine spezialisierte Umzugshilfe.
  4. Erfahrung und Zuverlässigkeit: Die professionelle Durchführung der Umzüge sorgt für einen stressfreien Umzugsprozess.

Frau Müller (Pflegegrad 3) benötigt aufgrund ihrer Mobilitätseinschränkungen eine barrierefreie Wohnung. Ein Umzug wird notwendig, um die häusliche Pflege besser zu ermöglichen. Sie stellt bei der BKK Herkules einen Antrag auf Umzugsförderung und beauftragt die Butler Umzüge GmbH für einen reibungslosen Umzug. Die Pflegekasse genehmigt einen Zuschuss von 4.180 Euro für den Umzug und die nötigen Anpassungen in der neuen Wohnung.

Herr Schmidt bekommt eine neue Arbeitsstelle in einer anderen Stadt. Sein Jobcenter prüft den Antrag auf Übernahme der Umzugskosten und genehmigt die Kostenübernahme inklusive Umzugshilfe und Verpackungsmaterial. Mit Unterstützung der Butler Umzüge GmbH zieht er stressfrei um und nimmt zeitnah seine neue Arbeit auf.

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

FAQ

Die BKK Herkules bietet ihren Mitgliedern eine finanzielle Unterstützung für Umzugskosten, wenn der Umzug aus beruflichen, gesundheitlichen oder familiären Gründen erforderlich ist.

Alle Mitglieder der BKK Herkules können den Zuschuss beantragen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.

  1. Mitgliedschaft bei der BKK Herkules.
  2. Nachweis über den Grund des Umzugs (z. B. Arbeitsvertrag, ärztliches Attest).
  3. Vorlage von Rechnungen und Belegen.

Gefördert werden unter anderem:

  1. Transportkosten (z. B. Mietwagen oder Umzugsunternehmen).
  2. Verpackungsmaterialien wie Kartons und Klebeband.
  3. Reisekosten zum neuen Wohnort.
  4. Maklergebühren oder Renovierungskosten (je nach Einzelfall).

Nicht förderfähig sind:

  1. Luxusleistungen wie Spezialtransporte von Kunstwerken oder Klavieren.
  2. Kosten für neue Möbel oder Dekorationen.
  3. Strafen, Bußgelder oder andere Gebühren.

Die Höhe des Zuschusses hängt vom individuellen Fall ab und wird von der BKK Herkules geprüft. Es gibt keine pauschale Summe.

Nein, auch private Umzüge können gefördert werden, solange die entsprechenden Belege eingereicht werden.

Ja, in der Regel können Anträge bis zu sechs Monate nach dem Umzug eingereicht werden.

  1. Ein ausgefülltes Formular für den Umzugskosten-Zuschuss (erhältlich bei der BKK Herkules).
  2. Kopien von Rechnungen und Quittungen.
  3. Nachweise über die Notwendigkeit des Umzugs (z. B. Arbeitsvertrag, ärztliches Attest).
  1. Formular von der Webseite herunterladen oder telefonisch anfordern.
  2. Ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen beilegen.
  3. Antrag per Post oder online bei der BKK Herkules einreichen.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2–4 Wochen. Bei Rückfragen meldet sich die BKK Herkules direkt bei Ihnen.

Ja, berufliche Umzüge sind förderfähig, wenn ein entsprechender Nachweis (z. B. Arbeitsvertrag) vorgelegt wird.

Ja, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, das die Notwendigkeit des Umzugs aus gesundheitlichen Gründen bestätigt.

Nein, es gibt keine Altersgrenze für die Beantragung des Zuschusses.

Ja, auch familiär bedingte Umzüge können gefördert werden, wenn ein entsprechender Nachweis vorliegt.

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie sich direkt an die BKK Herkules wenden, um weitere Informationen zu erhalten oder den Antrag zu überprüfen.

Ja, Benzinkosten für Fahrten zum neuen Wohnort sind förderfähig, sofern Belege vorgelegt werden.

  1. Sammeln Sie alle relevanten Belege sorgfältig.
  2. Reichen Sie den Antrag vollständig und rechtzeitig ein.
  3. Stellen Sie sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Maklergebühren können im Rahmen des Zuschusses berücksichtigt werden, wenn sie nachweislich notwendig sind.

Ja, die BKK Herkules bietet persönliche Beratung an. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail an die Krankenkasse wenden.

Neben dem Umzugskosten-Zuschuss bietet die BKK Herkules attraktive Zusatzleistungen wie Gesundheitskurse, Präventionsprogramme und Unterstützung bei Familienplanung und Kinderbetreuung.