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Umzugskosten BKK PwC
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugskosten BKK PwC

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Die BKK PwC unterstützt pflegebedürftige Versicherte bei Umzügen und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit Zuschüssen von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Damit werden Pflege, Barrierefreiheit und Selbstständigkeit erheblich gefördert. Die Antragstellung ist unkompliziert, erfordert jedoch einen klaren Nachweis der medizinischen und pflegerischen Notwendigkeit. Besonders in Kombination mit professionellen Umzugsdienstleistern wie Butler Umzüge GmbH lassen sich reibungslose, stressarme Lösungen realisieren.

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Pflegebedürftigkeit tritt in verschiedenen Lebenslagen auf: durch AlterKrankheitUnfall oder Behinderungen. Damit pflegebedürftige Menschen weiterhin ein weitgehend selbstständiges Leben führen können, muss oft auch das Wohnumfeld angepasst werden. Dazu zählen bauliche Veränderungen wie eine barrierefreie Dusche, aber auch organisatorische Maßnahmen wie ein Umzug in eine pflegegerechte Wohnung.

Gerade in dicht besiedelten Regionen oder Großstädten kann es ratsam sein, die Wohnung zu wechseln – beispielsweise in ein barrierefreies Erdgeschoss oder in die Nähe von pflegenden Angehörigen oder Pflegeeinrichtungen. Diese Veränderungen können allerdings erhebliche Kosten verursachen. Die Pflegeversicherung – und im konkreten Fall die BKK PwC – gewährt daher Zuschüsse, um diese finanzielle Last zu reduzieren.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Die Butler Umzüge GmbH ist ein Berliner Umzugsunternehmen, das sich auf seniorengerechte und barrierefreie Umzüge spezialisiert hat. Gemeinsam mit der BKK PwC können pflegebedürftige Versicherte von folgenden Vorteilen profitieren:

  •  Fachgerechte Planung barrierefreier Umzüge
  •  Erstellung von detaillierten Kostenvoranschlägen für Anträge bei der BKK PwC
  •  Schonender Umgang mit medizinisch wichtigen Hilfsmitteln und Möbeln
  •  Beratung zu Zuschüssen und Unterstützung bei der Antragstellung
  •  Direkte Kommunikation zwischen Pflegekasse und Umzugsunternehmen
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Der Anspruch auf Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ergibt sich direkt aus dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), genauer aus § 40 Abs. 4.

  1. Pflegebedürftige haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Maßnahmen, die ihr Wohnumfeld verbessern und ihre Pflege erleichtern.
  2. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
  3. Anspruchsvoraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1.
  4. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu fördern.

Die BKK PwC setzt diese gesetzlichen Regelungen um und informiert auf ihrer Website über konkrete Leistungen und das Antragsverfahren.

Die BKK PwC unterscheidet bei der Übernahme von Kosten für pflegebedingte Wohnveränderungen zwischen:

  1. Baulichen Maßnahmen (z. B. Badumbau, Türverbreiterung, Rampen)
  2. Organisatorischen Maßnahmen wie Umzugskosten, wenn ein Umzug medizinisch oder pflegerisch notwendig ist

Ein klassischer Wohnungswechsel ohne Bezug zur Pflege (z. B. wegen Jobwechsel oder größerer Wohnfläche) wird nicht gefördert.

  1. Die maximale Förderung beträgt 4.180 Euro pro Maßnahme.
  2. Mehrere Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig beantragt werden.
  3. Der Zuschuss wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt oder nachträglich auf Vorlage einer Rechnung erstattet.
  1. Kosten für den Transport durch ein Umzugsunternehmen (z. B. Butler Umzüge GmbH)
  2. Fachgerechte Demontage und Montage von Möbeln
  3. Hilfsmittel beim Umzug (z. B. Treppenraupen oder Tragehilfen)
  4. Einrichtung barrierefreier Strukturen in der neuen Wohnung (sofern Teil des Umzugs)
  5. Koordinationsdienstleistungen eines spezialisierten Umzugsunternehmens
  1. Pflegegrad vorhanden
    Es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen.
  2. Notwendigkeit des Umzugs
    Der Wohnungswechsel muss nachweislich der Verbesserung des pflegerischen Umfelds dienen. Beispiele:
    • – Umzug in eine barrierefreie Wohnung
    • – Umzug in die Nähe von pflegenden Angehörigen
    • – Verlegung in ein betreutes Wohnumfeld
  3. Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
    Der Antrag muss bei der Pflegekasse der BKK PwC gestellt und bewilligt werden, bevor der Umzug oder Umbau durchgeführt wird.
  4. Nachweis über Kosten
    • – Kostenvoranschläge (z. B. von Butler Umzüge GmbH)
    • – Rechnungen für bauliche Änderungen
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
  1. Beratung einholen

Es empfiehlt sich, zunächst die Pflegekasse der BKK PwC zu kontaktieren. Hier erhalten Versicherte Informationen zu Voraussetzungen und benötigten Unterlagen.

  1. Formulare ausfüllen
  • – Antrag auf Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
  • – Begründung des Umzugs bzw. der Maßnahme
  • – Pflegegrad-Bescheid als Nachweis
  1. Kostenvoranschlag vorlegen

Ein Kostenvoranschlag, z. B. von Butler Umzüge GmbH, muss eingereicht werden. Oft verlangt die Pflegekasse mehrere vergleichbare Angebote.

  1. Prüfung durch die Pflegekasse

Die BKK PwC prüft den Antrag, gegebenenfalls zieht sie den Medizinischen Dienst (MD) zur Begutachtung hinzu.

  1. Genehmigung und Auszahlung

Nach Bewilligung überweist die Pflegekasse den Zuschuss oder erstattet die Rechnung.

Herr M., 72 Jahre, mit Pflegegrad 2, lebt im vierten Stock ohne Aufzug. Da die Treppen für ihn zur Gefahr werden, genehmigt die BKK PwC den Zuschuss für den Umzug in eine Erdgeschosswohnung. Kosten3.200 Euro, davon trägt die Pflegekasse 3.000 Euro.

Frau K., 64 Jahre, mit Pflegegrad 3, entscheidet sich für einen Umzug in die Nähe ihrer Tochter. In der neuen Wohnung wird das Bad mit bodengleicher Dusche ausgestattet. Kosten: 6.000 Euro, Zuschuss durch die BKK PwC: 4.180 Euro.

Ehepaar S., beide pflegebedürftig, zieht in eine betreute Wohnanlage. Neben den Umzugskosten fallen Anpassungen an der Wohnung an. Mit entsprechender Beantragung werden beide Maßnahmen separat gefördert.

  1. Pflegegrad 1: Förderfähig, auch wenn geringe Einschränkungen vorliegen.
  2. Pflegegrad 2–3: Typische Einstufung für Umzugs- oder Umbauzuschüsse.
  3. Pflegegrad 4–5: Besonders stark erhöhtes Risiko, daher hohe Relevanz für Wohnraumanpassung.

In allen Fällen gilt: Die Maßnahme muss die Selbstständigkeit fördern oder die Pflege zu Hause erleichtern.

  1. Barrierefreie Dusche: Kosten ca. 5.000–8.000 €, Zuschuss max. 4.180 €
  2. Türverbreiterung: Kosten ca. 800–1.600 €, Zuschuss anteilig
  3. Rampen oder Treppenlifte: je nach Ausführung 3.000–12.000 €, Zuschuss max. 4.180 €
  4. Umzugskosten: je nach Umfang 2.500–5.000 €, Zuschuss nach Bewilligung

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FAQ

Ja, die BKK PwC kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für einen Umzug bei Pflegebedürftigkeit übernehmen. Dies hängt von der individuellen Situation und den geltenden Richtlinien ab.

Die Kostenübernahme ist möglich, wenn der Umzug medizinisch notwendig ist, beispielsweise in ein Pflegeheim, eine barrierefreie Wohnung oder zu Angehörigen, die die Pflege übernehmen können. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich.

Ein medizinisch notwendiger Umzug liegt vor, wenn die bisherige Wohnsituation nicht mehr den Bedürfnissen einer pflegebedürftigen Person entspricht, z. B. bei fehlender Barrierefreiheit oder unzureichender Betreuung.

Die BKK PwC kann je nach Fall die Kosten für den Transport, die Umzugsorganisation oder auch für notwendige Anpassungen in der neuen Wohnung übernehmen.

Sie sollten sich direkt an Ihre zuständige BKK PwC Geschäftsstelle wenden und einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Es ist hilfreich, ärztliche Atteste oder andere Nachweise beizufügen.

Ja, unter bestimmten Umständen können auch professionelle Umzugsdienste finanziert werden, insbesondere wenn der Pflegebedürftige den Umzug nicht selbst organisieren kann.

Ja, wenn der Umzug in ein Pflegeheim medizinisch notwendig ist, kann die BKK PwC Unterstützung bieten, beispielsweise durch Übernahme von Transportkosten.

Ja, wenn der Umzug aufgrund von Pflegebedürftigkeit und der Notwendigkeit einer barrierefreien Umgebung erfolgt, können Zuschüsse gewährt werden.

Auch bei einem Umzug in eine andere Stadt kann die BKK PwC Unterstützung leisten, sofern die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wird.

Ja, unter bestimmten Bedingungen können Kosten für barrierefreie Umbauten oder andere notwendige Anpassungen übernommen werden. Dies wird jedoch individuell geprüft.

Die Höhe der Unterstützung hängt von der individuellen Situation und den notwendigen Maßnahmen ab. Es empfiehlt sich, dies im Vorfeld mit der BKK PwC zu klären.

Ja, wenn der Möbeltransport Teil des notwendigen Umzugs ist, können diese Kosten übernommen werden. Auch hier ist ein Antrag erforderlich.

Es ist ratsam, den Antrag vor dem Umzug zu stellen. In manchen Fällen kann eine rückwirkende Kostenübernahme erfolgen, dies sollte jedoch im Vorfeld mit der BKK PwC besprochen werden.

Ja, wenn Sie als Angehöriger den Pflegebedürftigen aufnehmen und der Umzug medizinisch notwendig ist, können Sie finanzielle Unterstützung beantragen.

Die BKK PwC bietet in vielen Fällen Beratungsleistungen an und hilft Ihnen bei der Organisation des Umzugs sowie bei der Beantragung von Leistungen.

Nein, es gibt keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist der Grad der Pflegebedürftigkeit und die medizinische Notwendigkeit des Umzugs.

In der Regel beschränkt sich die Unterstützung auf Umzüge innerhalb Deutschlands. Für internationale Umzüge sollten Sie sich direkt bei der BKK PwC erkundigen.

Ja, auch wenn Sie bereits Pflegeleistungen beziehen, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für den Umzug stellen.

Neben der BKK PwC können auch andere Stellen wie das Sozialamt oder Wohlfahrtsverbände Unterstützung anbieten. Es lohnt sich, mehrere Optionen zu prüfen.

Die Bearbeitungszeit kann variieren. In der Regel erhalten Sie jedoch innerhalb weniger Wochen eine Rückmeldung von der BKK PwC.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der BKK PwC oder direkt bei Ihrer zuständigen Geschäftsstelle. Auch Beratungsstellen wie Pflegestützpunkte können Ihnen weiterhelfen.