Umzugskostenübernahme durch die BKK VBU in Potsdam
Die Umzugskostenübernahme durch die BKK VBU bietet pflegebedürftigen Personen in Potsdam eine wertvolle finanzielle und organisatorische Unterstützung, um medizinisch-pflegerisch notwendige Umzüge zu realisieren.
Durch die enge Zusammenarbeit mit spezialisierten Umzugsunternehmen die Butler Umzüge GmbH, die auf Pflegeumzüge zugeschnittenen Dienstleistungen ohne Anfahrtskosten anbietet, wird der Umzugsprozess erleichtert.
Die sorgfältige Antragstellung, unterstützt durch Pflegeberater und regionale Dienstleister, ist entscheidend für den Bewilligungserfolg. Mit der fortschreitenden Digitalisierung und der Verbesserung der Beratungsangebote wird die BKK VBU ihre Dienstleistungen weiter optimieren, um pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen in Potsdam eine umfassende Unterstützung zu bieten.
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Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Die BKK VBU übernimmt Umzugskosten nur, wenn der Umzug aus medizinisch-pflegerischen Gründen notwendig ist. Diese Notwendigkeit muss durch entsprechende Nachweise, wie ärztliche Atteste, Pflegegutachten oder Sozialberichte, dokumentiert werden. Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Pflegegrad: Der Antragsteller muss einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) besitzen, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder Medicproof (bei privater Pflegeversicherung) festgelegt wird. Selbst bei Pflegegrad 1, der geringfügige Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit umfasst, kann ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro gewährt werden.
- Medizinische oder pflegerische Begründung: Der Umzug muss die Pflegebedingungen verbessern, die Selbstständigkeit fördern oder die Nähe zu pflegenden Angehörigen oder Pflegeeinrichtungen ermöglichen. Typische Gründe sind:
- – Umzug in eine barrierefreie Wohnung bei körperlichen Einschränkungen.
- – Verlegung in die Nähe von Angehörigen zur Erleichterung der Pflege.
- – Notwendigkeit spezieller Infrastruktur, wie Rollstuhlrampen oder angepasste Sanitärausstattung.
- Vorherige Genehmigung: Ein Antrag auf Kostenübernahme muss vor dem Umzug bei der Pflegekasse der BKK VBU eingereicht und genehmigt werden. Ohne diese Genehmigung besteht das Risiko, dass die Kosten nicht erstattet werden.
- Mitgliedschaft bei der BKK VBU: Nur Versicherte der BKK VBU können die Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen.












