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Umzugszuschuss bei Pflegegrad

Butler Umzüge GmbH – Bundesweit

Umzugszuschuss bei Pflegegrad

  • Unterstützung durch die Pflegekasse für Umzugskosten
  • Umzug von Pflegebedürftigen schnell und sicher organisiert
  • Erfahrenes Team für einen stressfreien Umzug mit Pflegebedarf
  • Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und Planung!

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Umzüge jeglicher Art

Privat, Büro oder Behörde – wir planen und realisieren Umzüge passgenau für Ihre Situation. Kostenfreie Vor-Ort- oder Online-Besichtigung, maßgeschneidertes Angebot und transparente Fixpreise sorgen für volle Planungssicherheit. Geschultes Fachpersonal und professionelles Equipment machen den Unterschied.

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Umzugszuschuss bei Pflegegrad 1/2/3/4/5

Umzugszuschuss bei Pflegegrad 1/2/3/4/5
Ein Umzug im Alter – sei es der Umzug ins betreute Wohnen, der Umzug in Seniorenwohnen oder ein Wohnungswechsel für pflegebedürftige Angehörige wie Mutti hoặc Vati – stellt viele Familien vor große organisatorische und finanzielle Herausforderungen.

Gerade der Seniorenumzug, besonders wenn er barrierefreies Wohnen im Alter ermöglichen soll, ist oft mit umfangreichen Umzugskosten verbunden.

Viele fragen sich: Wer bezahlt für den Umzug?

Welche Möglichkeiten einer Umzugskostenbeihilfe gibt es, insbesondere mit Pflegegrad?

Wer kann Umzugskosten bei der Pflegekasse beantragen und wie funktioniert die Unterstützung durch die Pflegekasse beim Umzug?

Der Umzug ins betreute Wohnen oder in eine barrierefreie Seniorenwohnung bedeutet oft die Rettung der individuellen Selbstständigkeit im Alter.

Die Antwort: Die Pflegekasse Umzug übernimmt unter klaren Voraussetzungen bis zu 4.180 Euro für den seniorengerechten Umzug, unabhängig vom Pflegegrad.

Wer rechtzeitig einen Antrag stellt, den Umzug detailliert plant und die Unterstützung eines professionellen Umzugsservice für Senioren – wie z. B. der Butler Umzüge GmbH – in Anspruch nimmt, muss Umzugskosten für Mutti/Vati nicht allein schultern.

Barrierefreies Wohnen im Alter, Unterstützung durch die Pflegekasse und ein wohldurchdachter Umzugsservice für Senioren machen den Wohnungswechsel stressfrei – und sichern gleichzeitig die Zukunft Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen.

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Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Die gesetzliche Basis

Die Unterstützung durch die Pflegekasse beim Umzug basiert auf § 40 Abs. 4 SGB XI. Hier wird ausdrücklich geregelt, dass Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes beantragen können, wozu auch der seniorengerechte Umzug zählt.

Wichtige Aspekte:

Pflegekasse Umzug darf nur zur Verbesserung der Lebenssituation oder Pflege erfolgen.

Die aktuelle Wohnung ist nicht oder kaum barrierefrei und kann nicht mit vertretbarem Aufwand umgebaut werden (z. B. zu schmale Flure, kein Aufzug, Badezimmer ungeeignet).

Der Umzug zielt auf eine Verbesserung der Eigenständigkeit oder der Pflege zu Hause – z. B. in eine barrierefreie Wohnung, betreutes Wohnen oder Seniorenwohnen.

Zuschüsse werden auch für Umzugskosten für Mutti/Vati oder Umzugsservice für Senioren übernommen, sofern eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Wer kann Umzugskosten bei der Pflegekasse beantragen?

Pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad 1–5 (unabhängig vom Alter)

Wer als Angehörige/r zum Beispiel einen Umzug für Mutter, Vater oder die Großeltern organisiert und diese einen Pflegegrad besitzen

Betreuer/Befugte mit Nachweis

Wichtig: Die Pflegekasse Umzug steht auch Bewohnern von Seniorenwohnheimen oder Betreutem Wohnen offen, solange keine vollstationäre Dauerpflege (Pflegeheim) erfolgt.

Zuschusshöhe und förderfähige Umzugskosten

Wie hoch ist der Umzugszuschuss bei Pflegegrad?

Mit Stand 2025 können bis zu 4.180 Euro Zuschuss von der Pflegekasse für den Umzug beantragt werden – unabhängig vom Pflegegrad. Ziehen mehrere Pflegebedürftige gemeinsam um (z. B. Paar mit jeweils eigenem Pflegegrad), kann die Summe sich vervielfachen.

Welche Umzugskosten übernimmt die Pflegekasse?

  1. Kosten für ein Umzugsunternehmen (seniorengerechter Umzug, barrierefreier Umzug)
  2. Nachgewiesene Eigenkosten für Privatumzug (z. B. Miet-Transporter, Umzugskartons)
  3. Servicekosten für Umzugsservice für Mutter/Vater, Umzugsservice für Großeltern
  4. Gebühren/Bescheinigungen, die für den Umzug notwendig sind
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Voraussetzungen für Umzugskostenübernahme und Zuschuss

  1. Anerkannter Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5
  2. Nachweis, dass die aktuell genutzte Wohnung/Immobilie nicht barrierefrei oder nicht pflegegeeignet ist
  3. Barrierefreie Wohnung in … finden (z. B. Umgebung der Familie, bessere medizinische Anbindung)
  4. Umzug ist mit Blick auf den Gesundheitszustand zwingend erforderlich, ein Umbau der alten Wohnung ist nicht zweckmäßig oder zu teuer

Wann bezahlt die Pflegekasse Umzugskosten?

Die Pflegekasse zahlt Umzugskosten bei:

  1. Umzug ins betreute Wohnen
  2. Umzug in Seniorenwohnen
  3. Wechsel in eine barrierefreie Wohnung
  4. Umzug in die Nähe von pflegenden Angehörigen

Nicht bezuschusst werden:

  1. Umzüge aus privaten/anderen Gründen ohne Bezug zur Pflegesituation
  2. Umzüge ins vollstationäre Pflegeheim

Innungskrankenkassen (IKK)

Landwirtschaftliche Krankenkasse

Die privaten Krankenversicherer in Deutschland

Der Antragsprozess: Schritt für Schritt

Umzugskostenbeihilfe beantragen – So läuft’s ab

  1. Pflegegrad nachweisen (MDK-Gutachten, Pflegekassenbescheid)
  2. Notwendigkeit belegen (ärztliches Gutachten, Stellungnahme, ggf. Beratung eines Pflegedienstes)
  3. Barrierefreie Wohnung in … finden oder Seniorenumzug planen
  4. Kostenvoranschläge einholen (mindestens einen, oft drei empfohlen; am besten von spezialisierten Umzugsfirmen wie Butler Umzüge GmbH)
  5. Antragstellung „Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“ bei der Pflegekasse
  6. Genehmigung abwarten – erst starten, wenn schriftliche Bewilligung der Pflegekasse vorliegt!
  7. Umzugsplanung und Durchführung mit professionellem Umzugsservice für Senioren
  8. Rechnung einreichen – Auszahlung erfolgt meist nach Abschluss und Prüfung aller Nachweise

Tipp: Lassen Sie sich vorab individuell zur Förderung beraten. Wir Butler Umzüge GmbH, kennen den Prozess und unterstützen aktiv.

Förderfähige Umzugsarten im Detail

Umzug ins betreute Wohnen

Oft ist der Umzug ins betreute Wohnen eine notwendige Folge körperlicher Einschränkungen, die ein Verbleib im alten Zuhause unmöglich machen. Dieser Seniorenumzug wird von der Pflegekasse bezuschusst, sofern der neue Wohnraum einen höheren Grad an Barrierefreiheit und Pflegeunterstützung garantiert.

Umzug in Seniorenwohnen oder barrierefreies Wohnen

Barrierefreies Wohnen im Alter ist für viele ein zentrales Ziel: breite Türen, ebenerdige Duschen, keine Schwellen, günstige Lage. Auch hier fördert die Pflegekasse den Umzug, sofern alle Bedingungen (Pflegegrad, medizinische Notwendigkeit, Notwendigkeit der wohnlichen Verbesserung) erfüllt sind.

Umzug der Eltern/Großeltern: Wer bezahlt für den Umzug?

Umzugskosten für Mutti/Vati, Umzugsservice für Mutter/Vater oder für die Großeltern werden bezuschusst, wenn ein Pflegegrad vorliegt und der Umzug pflegebedingt notwendig ist. Antragstellerin/Antragsteller kann die pflegebedürftige Person selbst oder ein beauftragter Angehöriger sein.Nicht bezuschusst werden:

Umzugsservice für Senioren mit Extra-Komfort

Butler Umzüge GmbH bietet maßgeschneiderten Umzugsservice für Senioren, Eltern und Großeltern, einschließlich:

Spezialleistungen wie Montage von Treppenlifter (Was kostet ein Treppenlifter?) oder Badumbau (Was kostet ein Badumbau Barrierefreie?), falls erforderlich und von der Pflegekasse unterstütztTipp: Lassen Sie sich vorab individuell zur Förderung beraten. Wir Butler Umzüge GmbH, kennen den Prozess und unterstützen aktiv.

Kostenlose Erstberatung zu Umzug mit Pflegekasse

Professionelle Angebotserstellung zur Vorlage bei der Pflegekasse Umzug

Abwicklung des gesamten Seniorenumzugs oder Umzugsservice für Pflegebedürftige inklusive Koordination mit der Pflegekasse

Unterstützung bei der Beantragung der Umzugskostenbeihilfe

Vorteile für Familien

  1. Zeitersparnis dank erfahrener Umzugsunternehmen
  2. Kein Nachweisstress – korrekte Unterlagen und förderfähige Kostenvoranschläge
  3. Transparente Kalkulation: Was kostet ein Umzug für Senioren? Vorab klare Kostenermittlung und Vergleich
  4. Komplettservice bis zur Wohnungsübergabe – auch für komplexe Wohnungswechsel
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Was unsere Kunden sagen

  • Wir mussten einen Umzug für unsere Oma durchführen lassen. Vom Umzugsort bis Ziel sind es knapp 400 km.
    Obwohl die beiden Mitarbeiter schon früh morgens alle Möbel abgebaut und aufgeladen haben, kamen sie hier mit guter Laune und vollem Elan an.
    Möbel und Kartons wurden schnell in die Wohnung transportiert und die schränke wieder montiert.
    Innerhalb von 2 Stunden stand alles an seinem Platz.
    Die beiden hatten immer ein Lächeln auf den Lippen und waren sehr freundlich und hilfsbereit.
    Großes Lob an diese beiden Mitarbeiter. Danke.
    Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
    Stephanie Krüger
  • Sehr zufrieden, hat alles hervorragend geklappt mit meinem Umzug von Hamburg nach Berlin. Recep und Serdar sind sehr freundlich und haben das super gemacht! Zum Weltfrauentag gab es sogar ein Blümchen für mich. 🙂 Danke!
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    Lena Keßler
  • Wir hatten am Montag vor einer Woche mit diesem Unternehmen einen Umzug und Speermüllentsorgung. Die Mitarbeiter waren sehr freundlich und professionell, super schnell und engagiert! Sie waren auch überpünktlich. Auch mein Aquarium von 350 Litern wurde sehr gut transportiert und verpackt. Es wurden alle Möbel verpackt. Ich würde sie jederzeit wieder buchen!
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    T. Krause

Kontakt

Wir sind für Sie da. Ob Fragen, Terminwunsch oder ein kostenloses Angebot – melden Sie sich einfach bei uns. Gemeinsam planen wir Ihren Umzug schnell, transparent und unbürokratisch.

Mit Absenden des Formulars stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu.

FAQ

Die Pflegekasse kann sich an den Umzugskosten beteiligen, wenn der Umzug aus pflegerischen Gründen notwendig ist. Dazu zählt z. B. ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung oder in die Nähe von Angehörigen, die die Pflege übernehmen. Es muss jedoch ein Antrag gestellt und die Notwendigkeit nachgewiesen werden.

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten nur, wenn:

  1. Ein anerkannter Pflegegrad vorliegt.
  2. Der Umzug aus gesundheitlichen oder pflegerischen Gründen erforderlich ist.
  3. Der Antrag auf Kostenübernahme vor dem Umzug gestellt und genehmigt wurde.

Ja, neben der Pflegekasse kann auch das Sozialamt unter bestimmten Bedingungen Unterstützung leisten. Dies gilt vor allem für Personen mit geringem Einkommen, wenn der Umzug notwendig ist, um die Pflege sicherzustellen.

Die Kostenübernahme kann folgende Posten umfassen:

  1. Transportkosten für Möbel und persönliche Gegenstände.
  2. Kosten für den Abbau und Aufbau von Möbeln.
  3. Renovierungskosten der alten oder neuen Wohnung (falls erforderlich).
  4. Kosten für Umzugsunternehmen, wenn der Betroffene den Umzug nicht selbst organisieren kann.

Der Antrag auf Kostenübernahme sollte schriftlich bei der zuständigen Pflegekasse oder dem Sozialamt gestellt werden. Folgende Unterlagen sind in der Regel erforderlich:

  1. Nachweis des Pflegegrads.
  2. Begründung, warum der Umzug notwendig ist (z. B. ärztliches Attest oder Gutachten).
  3. Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen oder Handwerkern.

Ja, es gibt spezialisierte Umzugsunternehmen, die sich auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen einstellen. Diese Unternehmen bieten häufig zusätzliche Dienstleistungen wie das Ein- und Auspacken von Gegenständen oder die Organisation von barrierefreien Wohnlösungen an.

Wird der Antrag abgelehnt, können Betroffene Widerspruch einlegen. Es ist ratsam, sich in diesem Fall von einer Beratungsstelle oder einem Anwalt unterstützen zu lassen, um die Erfolgsaussichten des Widerspruchs zu erhöhen.

In der Regel werden nur direkte Kosten für den Umzug übernommen. Eine finanzielle Entschädigung für Angehörige, die helfen, ist nicht vorgesehen. Allerdings können Angehörige unter Umständen Fahrtkosten geltend machen, wenn diese im Zusammenhang mit der Pflege stehen.

Ja, auch bei einem Umzug in ein Pflegeheim können unter bestimmten Bedingungen Kosten übernommen werden. Hierbei handelt es sich häufig um Transportkosten oder Kosten für den Abbau und Aufbau von Möbeln, sofern diese im Pflegeheim benötigt werden.

Ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung kann von der Pflegekasse unterstützt werden, wenn dies zur Erleichterung der Pflege beiträgt. Zusätzlich können Zuschüsse für Wohnraumanpassungen beantragt werden, z. B. für den Einbau eines Treppenlifts oder den Umbau des Badezimmers.

Nein, die Unterstützung richtet sich nach dem Pflegegrad und nicht nach dem Alter der betroffenen Person. Entscheidend ist, dass der Umzug aus pflegerischen Gründen notwendig ist.

In der Regel müssen Anträge auf Kostenübernahme vor dem Umzug gestellt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nur in Ausnahmefällen möglich und sollte gut begründet sein.

Bei der Planung eines Umzugs sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  1. Frühzeitige Klärung der Finanzierung und Beantragung von Zuschüssen.
  2. Einholung von Kostenvoranschlägen für ein spezialisiertes Umzugsunternehmen.
  3. Organisation von Helfern und Hilfsmitteln (z. B. Rollstühle oder Treppenlifte).
  4. Kommunikation mit der neuen Wohnungsverwaltung bezüglich spezieller Anforderungen (z. B. Barrierefreiheit).

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei:

  1. Ihrer zuständigen Pflegekasse.
  2. Dem örtlichen Sozialamt.
  3. Pflegestützpunkten oder Beratungsstellen für pflegende Angehörige in Ihrer Region.