Umzugskostenübernahme und Zuschüsse durch die SECURVITA Pflegekasse

Wenn ein Umzug mehr als nur ein Ortswechsel ist
Ein Umzug verbindet man normalerweise mit einem neuen Lebensabschnitt: eine größere Wohnung, ein neues Umfeld, vielleicht auch ein Arbeitsplatzwechsel. Für pflegebedürftige Menschen jedoch ist ein Umzug häufig eine existenzielle Entscheidung. Er bedeutet nicht nur, Kartons zu packen, sondern die eigene Pflege sicherzustellen – sei es durch barrierefreie Räume, die Nähe zu Angehörigen oder den Wegzug aus einem unzugänglichen Gebäude.
Damit ein solcher Schritt nicht an den Kosten scheitert, unterstützt die SECURVITA Pflegekasse als Teil der sozialen Pflegeversicherung ihre Versicherten. Die Grundlage dafür bildet das Sozialgesetzbuch XI (§ 40 SGB XI). Pflegebedürftige Versicherte können bis zu 4.180 Euro je Maßnahme als Zuschuss erhalten, u. a. für Umzugskosten.
Dieses Angebot ist nicht nur eine finanzielle Hilfe, sondern ein Beitrag zu Würde, Selbstständigkeit und Menschenwürde im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit.
Jetzt Angebot sichernRechtliche Grundlagen
Das Sozialgesetzbuch XI
Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 ist die Unterstützung bei der Gestaltung des Wohnumfeldes Teil der Leistungen. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI können Pflegekassen Zuschüsse für Maßnahmen leisten, die:
- die häusliche Pflege ermöglichen,
- die Pflege erheblich erleichtern oder
- die selbstständige Lebensführung wiederherstellen.
Damit ist gesetzlich klar: Nicht nur der Umbau einer Wohnung, sondern auch ein Umzug selbst kann gefördert werden, wenn er diese Ziele erfüllt.
Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Ein Umzug wird offiziell dann anerkannt, wenn:
- die bisherige Wohnung nicht oder kaum für Pflege geeignet ist (z. B. 4. Stock ohne Aufzug),
- durch den Umzug der Zugang zu Pflegepersonen oder Einrichtungen erleichtert wird,
- finanzielle oder bauliche Alternativen (Umbau) unverhältnismäßig wären.
Damit ist gesetzlich verankert: Wer pflegebedürftig ist und zum Beispiel in eine barrierefreie Wohnung oder zu den pflegenden Angehörigen zieht, hat Anspruch, Umzugskosten bezuschusst zu bekommen.













