Wenn ein Umzug mehr als nur ein Ortswechsel ist
Ein Umzug verbindet man normalerweise mit einem neuen Lebensabschnitt: eine größere Wohnung, ein neues Umfeld, vielleicht auch ein Arbeitsplatzwechsel. Für pflegebedürftige Menschen jedoch ist ein Umzug häufig eine existenzielle Entscheidung. Er bedeutet nicht nur, Kartons zu packen, sondern die eigene Pflege sicherzustellen – sei es durch barrierefreie Räume, die Nähe zu Angehörigen oder den Wegzug aus einem unzugänglichen Gebäude.
Damit ein solcher Schritt nicht an den Kosten scheitert, unterstützt die SECURVITA Pflegekasse als Teil der sozialen Pflegeversicherung ihre Versicherten. Die Grundlage dafür bildet das Sozialgesetzbuch XI (§ 40 SGB XI). Pflegebedürftige Versicherte können bis zu 4.180 Euro je Maßnahme als Zuschuss erhalten, u. a. für Umzugskosten.
Dieses Angebot ist nicht nur eine finanzielle Hilfe, sondern ein Beitrag zu Würde, Selbstständigkeit und Menschenwürde im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit.
Das Sozialgesetzbuch XI
Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 ist die Unterstützung bei der Gestaltung des Wohnumfeldes Teil der Leistungen. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI können Pflegekassen Zuschüsse für Maßnahmen leisten, die:
Damit ist gesetzlich klar: Nicht nur der Umbau einer Wohnung, sondern auch ein Umzug selbst kann gefördert werden, wenn er diese Ziele erfüllt.
Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme
Ein Umzug wird offiziell dann anerkannt, wenn:
Damit ist gesetzlich verankert: Wer pflegebedürftig ist und zum Beispiel in eine barrierefreie Wohnung oder zu den pflegenden Angehörigen zieht, hat Anspruch, Umzugskosten bezuschusst zu bekommen.
Oft ergibt sich eine Kombination: Ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung + ein kleiner Umbau (Türverbreiterung, Badanpassung). SECURVITA bewilligt auch kumulierte Maßnahmen.
Für die Angemessenheit reicht meist ein einzelner Kostenvoranschlag, aber gerade bei höheren Beträgen empfiehlt es sich, zwei oder drei Angebote einzuholen. Das erleichtert die Prüfung und unterstreicht die Wirtschaftlichkeit des Antrags.
Pflegegrad erforderlich
Mindestens Pflegegrad 1, festgestellt durch den MD (Medizinischen Dienst).
Notwendigkeit nachweisen
Antragstellung vor dem Umzug
Ganz wesentlich: Der Antrag muss vor der Durchführung gestellt werden. Nachträglich bezahlte Rechnungen werden in der Regel nicht übernommen.
Beispiel 1: Seniorenumzug
Frau B., 82, Pflegegrad 3, wohnt im vierten Stock ohne Lift. Nach mehreren Stürzen beantragt sie Umzug in eine Erdgeschosswohnung. SECURVITA bewilligt 3.900 € für den Seniorenumzug.
Beispiel 2: Ehepaar in der gleichen Pflegewohnung
Herr und Frau K., Pflegegrad 2 und 4, ziehen gemeinsam in eine rollstuhlgerechte Neubauwohnung. Beide beantragen Förderung – Ergebnis: 8.000 € Gesamtzuschuss.
Beispiel 3: Nähe zu Angehörigen
Herr T., 66, Pflegegrad 2, zieht in die Nähe seiner Tochter, die ihn pflegt. Fachgerechter Umzug durch Dienstleister kostet 2.700 €. Zuschuss deckt fast die gesamten Umzugskosten.
Vorteile für Versicherte
Butler Umzüge GmbH ist auf pflegegerechte und Senioren-Umzüge spezialisiert:
Nachhaltigkeit und Kostenersparnis
Praxisrelevanz
Durch klare Preisgestaltung und detaillierte Kostenvoranschläge hat Butler Umzüge bereits bei zahlreichen Anträgen die Bewilligung seitens Pflegekassen erleichtert.
Ja, wenn ein Umzug die Pflege erleichtert oder ermöglicht. Abrechnung erfolgt über Zuschuss wohnumfeldverbessernder Maßnahmen.
Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person.
Nein. Einer reicht, mehr sind aber empfehlenswert.
Etwa 2–3 Wochen.
Ja, z. B. vom Obergeschoss ins Erdgeschoss.
Ja. Kombination Umzug + Umbau ist förderfähig.
Ja, kostenfrei über SECURVITA Hotline (0800 1414300).
Das Unternehmen stellt Kostenvoranschläge und unterstützt organisatorisch.