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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten SECURVITA Deutschland

seal butler umzug
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Umzugskostenübernahme und Zuschüsse durch die SECURVITA Pflegekasse

Wenn ein Umzug mehr als nur ein Ortswechsel ist

Ein Umzug verbindet man normalerweise mit einem neuen Lebensabschnitt: eine größere Wohnung, ein neues Umfeld, vielleicht auch ein Arbeitsplatzwechsel. Für pflegebedürftige Menschen jedoch ist ein Umzug häufig eine existenzielle Entscheidung. Er bedeutet nicht nur, Kartons zu packen, sondern die eigene Pflege sicherzustellen – sei es durch barrierefreie Räume, die Nähe zu Angehörigen oder den Wegzug aus einem unzugänglichen Gebäude.

Damit ein solcher Schritt nicht an den Kosten scheitert, unterstützt die SECURVITA Pflegekasse als Teil der sozialen Pflegeversicherung ihre Versicherten. Die Grundlage dafür bildet das Sozialgesetzbuch XI (§ 40 SGB XI). Pflegebedürftige Versicherte können bis zu 4.180 Euro je Maßnahme als Zuschuss erhalten, u. a. für Umzugskosten.

Dieses Angebot ist nicht nur eine finanzielle Hilfe, sondern ein Beitrag zu Würde, Selbstständigkeit und Menschenwürde im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Rechtliche Grundlagen

Das Sozialgesetzbuch XI

Seit Einführung der Pflegeversicherung 1995 ist die Unterstützung bei der Gestaltung des Wohnumfeldes Teil der Leistungen. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI können Pflegekassen Zuschüsse für Maßnahmen leisten, die:

  1. die häusliche Pflege ermöglichen,
  2. die Pflege erheblich erleichtern oder
  3. die selbstständige Lebensführung wiederherstellen.

Damit ist gesetzlich klar: Nicht nur der Umbau einer Wohnung, sondern auch ein Umzug selbst kann gefördert werden, wenn er diese Ziele erfüllt.

Umzug als wohnumfeldverbessernde Maßnahme

Ein Umzug wird offiziell dann anerkannt, wenn:

  1. die bisherige Wohnung nicht oder kaum für Pflege geeignet ist (z. B. 4. Stock ohne Aufzug),
  2. durch den Umzug der Zugang zu Pflegepersonen oder Einrichtungen erleichtert wird,
  3. finanzielle oder bauliche Alternativen (Umbau) unverhältnismäßig wären.

Damit ist gesetzlich verankert: Wer pflegebedürftig ist und zum Beispiel in eine barrierefreie Wohnung oder zu den pflegenden Angehörigen zieht, hat Anspruch, Umzugskosten bezuschusst zu bekommen.

Finanzielle Unterstützung

Zuschusshöhe bei SECURVITA

  1. Bis zu 4.180 € pro pflegebedürftige Person und Maßnahme
  2. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung → Summierung möglich, z. B. Ehepaar mit Pflegegrad 2 und 3 = 8.360 Euro Zuschuss
  3. Die Gelder sind zweckgebunden und müssen für den Umzug oder damit verbundene Maßnahmen verwendet werden.

Welche Kosten sind erstattungsfähig?

  1. Umzugskosten durch ein professionelles Umzugsunternehmen
  2. Teilmobilisierung: Umzüge innerhalb des Hauses (z. B. ins Erdgeschoss)
  3. Zusatzleistungen des Umzugsunternehmens (Transport, Tragen, Möbelmontage, Verpackung)
  4. Technische Hilfsmittel im Zusammenhang mit dem Umzug (z. B. Treppensteiger für den Möbeltransport, falls erforderlich)

Oft ergibt sich eine Kombination: Ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung + ein kleiner Umbau (Türverbreiterung, Badanpassung). SECURVITA bewilligt auch kumulierte Maßnahmen.

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Praxis-Tipp

Für die Angemessenheit reicht meist ein einzelner Kostenvoranschlag, aber gerade bei höheren Beträgen empfiehlt es sich, zwei oder drei Angebote einzuholen. Das erleichtert die Prüfung und unterstreicht die Wirtschaftlichkeit des Antrags.

Voraussetzungen

Pflegegrad erforderlich

Mindestens Pflegegrad 1, festgestellt durch den MD (Medizinischen Dienst).

Notwendigkeit nachweisen

  1. Ärztliches Attest oder kurzer Bericht, dass der Umzug Pflege erleichtert
  2. Alternativ: schriftliche Begründung im Antrag („Die Pflege in der bisherigen Umgebung ist nicht möglich…“)

Antragstellung vor dem Umzug

Ganz wesentlich: Der Antrag muss vor der Durchführung gestellt werden. Nachträglich bezahlte Rechnungen werden in der Regel nicht übernommen.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
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Antragstellung Schritt für Schritt

  1. Vorbereitung
    • – Pflegegradbescheid
    • – Infos zur neuen Wohnung (barrierefrei, Erdgeschoss, Nähe Angehörige etc.)
    • – Begründung (schriftlich oder ärztlich)
  2. Kostenvoranschlag beilegen
    • Umzugsunternehmen (z. B. Butler Umzüge GmbH)
    • – Detaillierte Leistungsbeschreibung
  3. Antragsformular „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ nutzen
    • – Online im Downloadbereich von SECURVITA oder formlos per Brief
  4. Einreichen bei SECURVITA Pflegekasse
  5. Bearbeitung (ca. 3 Wochen)
    Prüfen der Notwendigkeit → schriftlicher Bescheid
  6. Nachweis & Auszahlung
    Rechnung oder Quittung einreichen → Zuschuss ausgezahlt

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Seniorenumzug

Frau B., 82, Pflegegrad 3, wohnt im vierten Stock ohne Lift. Nach mehreren Stürzen beantragt sie Umzug in eine Erdgeschosswohnung. SECURVITA bewilligt 3.900 € für den Seniorenumzug.

Beispiel 2: Ehepaar in der gleichen Pflegewohnung

Herr und Frau K., Pflegegrad 2 und 4, ziehen gemeinsam in eine rollstuhlgerechte Neubauwohnung. Beide beantragen Förderung – Ergebnis: 8.000 € Gesamtzuschuss.

Beispiel 3: Nähe zu Angehörigen

Herr T., 66, Pflegegrad 2, zieht in die Nähe seiner Tochter, die ihn pflegt. Fachgerechter Umzug durch Dienstleister kostet 2.700 €. Zuschuss deckt fast die gesamten Umzugskosten.

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Kooperation mit Butler Umzüge GmbH

Vorteile für Versicherte

Butler Umzüge GmbH ist auf pflegegerechte und Senioren-Umzüge spezialisiert:

  1. Empathie & Geduld im Umgang mit älteren Menschen
  2. Qualifizierte Kostenvoranschläge → direkt beim Antrag nutzbar
  3. Zusatzangebote wie Entrümpelung und Möbelmontage

Nachhaltigkeit und Kostenersparnis

  1. Wiederverwendbare Verpackungen
  2. Fahrzeuge mit niedrigem Verbrauch
  3. Frühbucherrabatte und Kombipakete

Praxisrelevanz

Durch klare Preisgestaltung und detaillierte Kostenvoranschläge hat Butler Umzüge bereits bei zahlreichen Anträgen die Bewilligung seitens Pflegekassen erleichtert.

FAQ

Übernimmt SECURVITA Umzugskosten?

Ja, wenn ein Umzug die Pflege erleichtert oder ermöglicht. Abrechnung erfolgt über Zuschuss wohnumfeldverbessernder Maßnahmen.

Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person.

Nein. Einer reicht, mehr sind aber empfehlenswert.

Etwa 2–3 Wochen.

Ja, z. B. vom Obergeschoss ins Erdgeschoss.

Ja. Kombination Umzug + Umbau ist förderfähig.

Ja, kostenfrei über SECURVITA Hotline (0800 1414300).

Das Unternehmen stellt Kostenvoranschläge und unterstützt organisatorisch.



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