Umzugskosten bei der Pflegekasse beantragen und finanzielle Unterstützung erhalten
Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihren Umzug in ein neues Zuhause anzugehen – sei es in eine Pflegeeinrichtung oder in eine barrierefreie Wohnung – steht Ihnen möglicherweise eine finanzielle Unterstützung zu.
Das bedeutet laut §40 Abs. 4 Sozialgesetzbuch XI, dass die Pflegekasse die Umzugskosten teilweise oder vollständig übernimmt.
Fördert der Umzug die Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen, kann der Zuschuss bis zu 4.000 Euro ausmachen. Diese Regelung gilt für Personen, die mindestens der Pflegestufe 1 zugeordnet sind.
Jetzt Angebot sichernZuschuss für Umzug von der Krankenkasse oder Pflegekasse AOK
Können keine wohnraumverbessernden Maßnahmen in Ihrem Domizil ergriffen werden, ist ein Umzug in eine barrierefreie Unterkunft eine mögliche Alternative.
Hierfür werden die Umzugskosten von der Pflegekasse AOK oder der Krankenkasse übernommen. Beide Institutionen arbeiten meist Hand in Hand zusammen. Wichtig ist jedoch, dass Sie sich vor dem Wohnwechsel eine schriftliche Bestätigung einholen. Denn jeder Fall wird individuell geprüft.
Insbesondere wenn es um die Kostenübernahme für einen Umzug zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes geht, ist es essenziell, dass Sie zuvor einen Antrag auf Umzugskosten bei der Pflegekasse AOK gestellt haben.
Pro pflegebedürftiger Person können Sie etwa bei einem Seniorenumzug einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro erhalten.
Wir von Butler Umzüge sind auf Seniorenumzüge in Berlin spezialisiert und unterstützen Sie gern bei Ihrem Vorhaben.


