Die BKK EWE bietet mit ihrer wohnumfeldverbessernden Maßnahme eine existenzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Durch klare gesetzliche Vorgaben, praxisnahe Unterstützung und die Möglichkeit, Kooperationspartner wie Butler Umzüge GmbH zu wählen, wird der oft komplizierte Umzugsprozess deutlich erleichtert. Insbesondere bei rechtzeitiger Planung, umfassender Beratung und sorgfältigem Nachweis der Maßnahme ist die Chance auf einen maximalen Zuschuss hoch. Nicht nur Pflegebedürftige profitieren – auch Schwerbehinderte finden alternative Wege zur Förderung über Sozialamt und Integrationsamt. Die beispielhafte Zusammenarbeit mit spezialisierten Umzugsunternehmen zeigt, wie Digitalisierung, professionelle Beratung und „All-Inclusive“-Service für mehr Lebensqualität und Selbstständigkeit sorgen können.
Das Gesetz zur Pflegeversicherung (SGB XI) sieht unter § 40 die Möglichkeit von Zuschüssen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds vor. Ziel ist die Erleichterung der häuslichen Pflege, die Sicherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung und die Vermeidung einer Überforderung der Betroffenen und ihrer Angehörigen.
Grundsätzliche Anforderungen
Die BKK EWE gewährt pro Maßnahme einen Zuschuss bis zu 4.180 Euro – bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt lassen sich Beträge bis 16.720 Euro insgesamt erreichen.
Nicht bezuschusst werden allgemeine Modernisierungen, Komfortsteigerungen, oder Anschaffungen wie neue Waschmaschinen, Schönheitsreparaturen oder Maßnahmen außerhalb der Wohnung (z. B. Parkplatzschaffung).
Die BKK EWE prüft die Anspruchsvoraussetzungen in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst.
Die Maßnahme darf erst nach Genehmigung begonnen werden.
Frau Mayer, Pflegegrad 2, lebt in einer Altbauwohnung mit vielen Stufen. Nach dem medizinischen Gutachten ist ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung notwendig, um die Pflege zu erleichtern. Butler Umzüge GmbH erstellt einen Kostenvoranschlag und unterstützt bei der Antragstellung. Nach Bewilligung durch die BKK EWE erhält Frau Mayer einen Zuschuss von 4.000 Euro für die Umzugskosten und erforderliche Umbauten, wie die Montage einer Rollstuhlrampe und die Verbreiterung von Türen.
Herr Schmidt, schwerbehindert aber ohne anerkannten Pflegegrad, muss seine Wohnung behindertengerecht umbauen lassen. Die Pflegekasse lehnt den Zuschuss ab, da kein Pflegegrad vorliegt. Die Familie wendet sich nun an das Sozialamt und das Integrationsamt. Dort besteht die Möglichkeit, einen separaten Zuschuss im Rahmen der Eingliederungshilfe zu erhalten, insbesondere bei berufsbedingten Wohnanpassungen oder Umzügen.
Die Umzugskostenpauschale des Bundesfinanzministeriums ermöglicht Steuerabzug als Werbungskosten, betrifft jedoch nicht die bezuschussten Leistungen nach SGB XI und ist daher gesondert zu betrachten.
Butler Umzüge GmbH bietet als Full-Service Umzugsunternehmen professionelle Beratung, Planung und Durchführung sämtlicher Umzugs- und Umbauleistungen rund um den Wohnungswechsel für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen.
Leistungen im Überblick:
Vorteile:
Besonderheiten für Senioren, Rentner, Schwerbehinderte
Vor dem Umzug schriftlich oder per Formular Antrag stellen, Nachweis des Pflegegrades und zwei Kostenvoranschläge beifügen.
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1–5, deren Umzug nachweislich die Pflegesituation verbessert oder die Selbstständigkeit erleichtert.
Förderfähig sind notwendige Umzugskosten, bauliche Anpassungen, technische Umrüstungen und Maßnahmen, die das Wohnumfeld optimieren – keine allgemeinen Renovierungen oder Komfortmaßnahmen.
Kein Anspruch bei der Pflegekasse, aber mögliche Förderung durch Sozial- oder Integrationsamt.
Bei wesentlicher Änderung der Pflegesituation, z. B. Verschlechterung der Mobilität. Jede neue Maßnahme wird individuell beurteilt.
Nur Maßnahmen mit direktem Bezug zur Pflegebedürftigkeit (z. B. behindertengerechter Badumbau) sind förderfähig.
Nach erfolgtem Umzug beim Einwohnermeldeamt und ggf. bei der Krankenkasse sowie anderen Stellen (Steuer, Rente, Schwerbehindertenausweis).
Kommunale Sozialdienste, Stiftungen, Integrationsamt oder Wohlfahrtsverbände bieten Unterstützung für Bedürftige und Rentner