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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten bei der BKK EWE

seal butler umzug
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Umzugsförderung durch die BKK EWE in Deutschland

Die BKK EWE bietet mit ihrer wohnumfeldverbessernden Maßnahme eine existenzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige. Durch klare gesetzliche Vorgaben, praxisnahe Unterstützung und die Möglichkeit, Kooperationspartner wie Butler Umzüge GmbH zu wählen, wird der oft komplizierte Umzugsprozess deutlich erleichtert. Insbesondere bei rechtzeitiger Planung, umfassender Beratung und sorgfältigem Nachweis der Maßnahme ist die Chance auf einen maximalen Zuschuss hoch. Nicht nur Pflegebedürftige profitieren – auch Schwerbehinderte finden alternative Wege zur Förderung über Sozialamt und Integrationsamt. Die beispielhafte Zusammenarbeit mit spezialisierten Umzugsunternehmen zeigt, wie Digitalisierung, professionelle Beratung und „All-Inclusive“-Service für mehr Lebensqualität und Selbstständigkeit sorgen können.

§ 40 SGB XI und das Pflegeversicherungsgesetz

Das Gesetz zur Pflegeversicherung (SGB XI) sieht unter §40 die Möglichkeit von Zuschüssen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds vor. Ziel ist die Erleichterung der häuslichen Pflege, die Sicherstellung einer möglichst selbstständigen Lebensführung und die Vermeidung einer Überforderung der Betroffenen und ihrer Angehörigen.

Grundsätzliche Anforderungen

  1. Zugrunde gelegt wird eine anerkannte Pflegebedürftigkeit (ab Pflegegrad1).
  2. Die Maßnahme muss entweder die Pflege sicherstellen, erleichtern oder die Selbstständigkeit fördern.
  3. Die Leistung ist auf den Hauptwohnsitz beschränkt; ein Zweitwohnsitz ist ausgeschlossen.
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Förderfähige Maßnahmen und Zuschusshöhe

Die BKK EWE gewährt pro Maßnahme einen Zuschuss bis zu 4.180Euro – bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt lassen sich Beträge bis 16.720Euro insgesamt erreichen.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Beispiele förderfähiger Maßnahmen

  1. Umzüge in barrierefreie Wohnungen
  2. Einbau von Treppenliften, Rampen oder bodengleichen Duschen
  3. Türverbreiterungen, spezielle Fenstergriffe, rollstuhlgerechte Anpassungen
  4. Technische Hilfen, Umbau von Mobiliar, z. B. motorisch betriebene Absenkung von Küchenschränken
  5. Beratung, Planung und Durchführungshandlungen durch Handwerker und Architekten

Ausschluss von Maßnahmen

Nicht bezuschusst werden allgemeine Modernisierungen, Komfortsteigerungen, oder Anschaffungen wie neue Waschmaschinen, Schönheitsreparaturen oder Maßnahmen außerhalb der Wohnung (z.B. Parkplatzschaffung).

Antragstellung bei der BKK EWE

Vorbereitung

  1. Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse
  2. Bedarfsermittlung und Beratung empfiehlt sich
  3. Formloser Antrag oder Nutzung des offiziellen Antragsformulars der BKK EWE

Einzureichende Unterlagen

  1. Nachweis des Pflegegrads
  2. Ärztliches Attest oder Stellungnahme des Pflegedienstes zur Notwendigkeit der Maßnahme
  3. Detaillierte Begründung, warum der Umzug oder die Anpassung erforderlich ist
  4. Mindestens zwei Kostenvoranschläge (mehrere Anbieter) für die beabsichtigte Maßnahme
  5. Zeichnung oder Beschreibung der geplanten Umbauten.

Bewilligung und Durchführung

Die BKK EWE prüft die Anspruchsvoraussetzungen in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst. 

Die Maßnahme darf erst nach Genehmigung begonnen werden.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Umzug in eine barrierefreie Wohnung

Frau Mayer, Pflegegrad2, lebt in einer Altbauwohnung mit vielen Stufen. Nach dem medizinischen Gutachten ist ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung notwendig, um die Pflege zu erleichtern. Butler Umzüge GmbH erstellt einen Kostenvoranschlag und unterstützt bei der Antragstellung. Nach Bewilligung durch die BKK EWE erhält Frau Mayer einen Zuschuss von 4.000 Euro für die Umzugskosten und erforderliche Umbauten, wie die Montage einer Rollstuhlrampe und die Verbreiterung von Türen.

Beispiel 2: Renovierungsmaßnahmen bei Schwerbehinderung

Herr Schmidt, schwerbehindert aber ohne anerkannten Pflegegrad, muss seine Wohnung behindertengerecht umbauen lassen. Die Pflegekasse lehnt den Zuschuss ab, da kein Pflegegrad vorliegt. Die Familie wendet sich nun an das Sozialamt und das Integrationsamt. Dort besteht die Möglichkeit, einen separaten Zuschuss im Rahmen der Eingliederungshilfe zu erhalten, insbesondere bei berufsbedingten Wohnanpassungen oder Umzügen.

Sonderregelungen für Schwerbehinderte und Rentner

Schwerbehinderte ohne Pflegegrad

  1. Für Umzüge ohne anerkannten Pflegegrad sind andere Träger wie Sozialamt oder Integrationsamt zuständig, besonders bei beruflichen Umzügen.
  2. Renovierungskosten bei Schwerbehinderung können bezuschusst werden, sofern sie auf die besonderen Bedürfnisse ausgerichtet sind und eine Eingliederung ins berufliche oder soziale Leben erleichtern.
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
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Tipps: Umzug melden und finanzielle Unterstützung beantragen

  1. Den neuen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt und ggf. bei der Krankenkasse melden.
  2. Schwerbehindertenausweis ggf. aktualisieren.
  3. Bei finanziellen Schwierigkeiten können Rentner oder schwerbehinderte Personen ergänzende Sozialleistungen bei Kommunen oder Stiftungen beantragen.

Steuerliche Aspekte und Abgrenzungen

Die Umzugskostenpauschale des Bundesfinanzministeriums ermöglicht Steuerabzug als Werbungskosten, betrifft jedoch nicht die bezuschussten Leistungen nach SGB XI und ist daher gesondert zu betrachten.

Vorteile der Zusammenarbeit mit Butler Umzüge GmbH

Butler Umzüge GmbH bietet als Full-Service Umzugsunternehmen professionelle Beratung, Planung und Durchführung sämtlicher Umzugs- und Umbauleistungen rund um den Wohnungswechsel für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen.

Leistungen im Überblick:

  • Vor-Ort-Beratung und detaillierte Planung
  • Verpackungs-, Ein– und Auspackservice (inklusive Dokumentation)
  • Demontage/Montage von Möbeln, Küchen, Beleuchtung
  • Sicherer Transport und Platzierung am neuen Wohnort
  • Aufbau und Einrichtung vor Ort
  • Zusatzleistungen: Sperrmüllentsorgung, Renovierung, Reinigung

Vorteile:

  1. Stressfreier Ablauf durch Komplettservice
  2. Zeitersparnis und professionelle Durchführung
  3. Unterstützung beim Einreichen und Ausfüllen aller erforderlichen Anträge und Nachweise – speziell für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Zuschussanträge bei der BKK EWE.

Besonderheiten für Senioren, Rentner, Schwerbehinderte

  1. Sensibler Umgang mit emotional bedeutsamen Möbeln und persönlichen Gegenständen
  2. Organisation von Spezialtransporten und Schutzverpackungen
  3. Individuelle Beratung zur maximalen Ausnutzung der Fördermittel

Ablauf – Schritt für Schritt zur Umzugsförderung

  1. Bedarf feststellen: Besteht Bedarf an Barrierefreiheit oder Pflegeerleichterung?
  2. Beratung einholen: Fachberatung durch Pflegeberater, medizinischen Dienst, Butler Umzüge GmbH nutzen.
  3. Kostenvoranschläge einholen: Mindestens zwei seriöse Angebote von qualifizierten Fachfirmen oder Umzugsunternehmen.
  4. Antrag stellen: Nutzen des offiziellen Formulars (BKK EWE) oder formloses Schreiben mit Nachweisen.
  5. Unterlagen beifügen: Pflegegradnachweis, Attest/Empfehlung, Kostenvoranschläge, ggf. Skizzen.
  6. Bewilligung abwarten: Keine Maßnahme ohne vorherige Genehmigung starten.
  7. Durchführung: Bei Bewilligung Umzugsunternehmen oder Handwerker beauftragen.
  8. Abschluss und Nachweis: Rechnung und Zahlungsnachweis an die Pflegekasse senden.
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FAQ

Wie beantrage ich Umzugskosten bei der BKK EWE?

Vor dem Umzug schriftlich oder per Formular Antrag stellen, Nachweis des Pflegegrades und zwei Kostenvoranschläge beifügen.

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad1–5, deren Umzug nachweislich die Pflegesituation verbessert oder die Selbstständigkeit erleichtert.

Förderfähig sind notwendige Umzugskosten, bauliche Anpassungen, technische Umrüstungen und Maßnahmen, die das Wohnumfeld optimieren – keine allgemeinen Renovierungen oder Komfortmaßnahmen.

Kein Anspruch bei der Pflegekasse, aber mögliche Förderung durch Sozial- oder Integrationsamt.

Bei wesentlicher Änderung der Pflegesituation, z.B. Verschlechterung der Mobilität. Jede neue Maßnahme wird individuell beurteilt.

Nur Maßnahmen mit direktem Bezug zur Pflegebedürftigkeit (z.B. behindertengerechter Badumbau) sind förderfähig.

Nach erfolgtem Umzug beim Einwohnermeldeamt und ggf. bei der Krankenkasse sowie anderen Stellen (Steuer, Rente, Schwerbehindertenausweis).

Kommunale Sozialdienste, Stiftungen, Integrationsamt oder Wohlfahrtsverbände bieten Unterstützung für Bedürftige und Rentner

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