Die Umzugshilfe der BKK MAHLE stellt eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige dar, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation ihre Wohnumgebung anpassen müssen. Der Zuschuss von bis zu 4.180 Euro ermöglicht eine deutliche Entlastung bei finanziell aufwendigen Umzügen.
Die Kombination aus rechtlicher Grundlage (§40 SGB XI), praxisorientierten Richtlinien der BKK MAHLE und der Zusammenarbeit mit professionellen Dienstleistern wie Butler Umzüge schafft damit ein solides Netz für Betroffene.
Wer frühzeitig plant, vollständige Unterlagen einreicht und sich beraten lässt, hat beste Chancen, den Antrag reibungslos bewilligt zu bekommen – und damit in eine Umgebung umzuziehen, die Pflege, Sicherheit und Lebensqualität optimal unterstützt.
Die Umzugshilfe der BKK MAHLE basiert auf den Regelungen des Sozialgesetzbuchs XI (SGB XI), §40. Dieser Paragraph gewährt Versicherten mit anerkannter Pflegebedürftigkeit Anspruch auf finanzielle Leistungen für Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern und eine häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern.
Die zugrundeliegende Leitidee ist einfach: Wenn durch eine Veränderung der Wohnsituation die Pflege verbessert oder ein dauerhafter Heimaufenthalt vermieden werden kann, soll dies finanziell gefördert werden. Dazu zählen auch Umzüge in geeignete Wohnungen oder Wohnformen.
Rechtliche Grundlage: §40 SGB XI
Die BKK MAHLE setzt diese gesetzlichen Vorgaben über interne Richtlinien in die Praxis um. Sie prüft Anträge, holt Gutachten ein, übernimmt Beratung und wickelt genehmigte Kostenübernahmen ab.
Ein pflegebedingter Umzug kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden – etwa wenn die bisherige Wohnung nicht barrierefrei umgebaut werden kann oder zu groß und unübersichtlich ist.
Die Pflegekassen, darunter die BKK MAHLE, übernehmen die notwendigen und angemessenen Kosten für einen Umzug, wenn dieser eindeutig der Verbesserung der Pflegesituation dient. Dazu zählen unter anderem:
Nicht gefördert werden dagegen rein private oder rein wirtschaftliche Motive wie Arbeitsplatzwechsel, größere Wohnungswünsche ohne Pflegebezug oder der Umzug in ein Pflegeheim.
Nach den Leistungsrichtlinien der BKK MAHLE können folgende Kostenpositionen ganz oder teilweise übernommen werden:
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen umfassen nicht nur bauliche Anpassungen, sondern auch den gesamten pflegebedingten Umzug in eine bessere Wohnumgebung.
Wichtig: Der Umzug in ein Pflegeheim ist nicht förderfähig, da §40 SGB XI ausschließlich auf die häusliche Pflege abzielt.
Damit die BKK MAHLE Umzugskosten übernehmen kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Die Antragstellung erfolgt in folgenden Schritten:
Bearbeitungszeit: durchschnittlich 2–3 Wochen.
Viele Umzüge erfordern fachkundige Planung, besonders bei Pflegebedürftigen. Hier kooperieren Krankenkassen und Pflegekassen häufig mit spezialisierten Partnern.
Die Butler Umzüge GmbH (Berlin) bietet:
Für BKK-MAHLE-Versicherte bedeutet dies: reibungslose Organisation, transparente Kosten und fachgerechte Vorbereitung der Förderanträge.
Neben der reinen Kostenübernahme unterstützt die BKK MAHLE auch durch:
Die häufigsten Fehler bei der Antragstellung für Zuschüsse, insbesondere bei wohnumfeldverbessernden Maßnahmen oder Umzugskostenförderungen, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Zusammenfassung
Das Vermeiden dieser Fehler erhöht die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Förderbewilligung deutlich.
Wenn der Umzug nachweislich die Pflege erleichtert oder ermöglicht.
Bis zu 4.180 Euro Zuschuss pro Maßnahme.
Private Umzüge ohne Pflegebezug, arbeitsbedingte Umzüge, der Umzug in ein Pflegeheim.
Im Durchschnitt 14–21 Tage.
Ja, vollständige Rechnungen und Zahlungsnachweise sind nötig.