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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten BKK PwC

seal butler umzug
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Umzug Kostenübernahme bei Pflegebedürftigkeit durch die BKK PwC in Deutschland

Die BKK PwC unterstützt pflegebedürftige Versicherte bei Umzügen und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit Zuschüssen von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Damit werden Pflege, Barrierefreiheit und Selbstständigkeit erheblich gefördert. Die Antragstellung ist unkompliziert, erfordert jedoch einen klaren Nachweis der medizinischen und pflegerischen Notwendigkeit. Besonders in Kombination mit professionellen Umzugsdienstleistern wie Butler Umzüge GmbH lassen sich reibungslose, stressarme Lösungen realisieren.

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Pflegebedürftigkeit und Wohnumfeld

Pflegebedürftigkeit tritt in verschiedenen Lebenslagen auf: durch Alter, Krankheit, Unfall oder Behinderungen. Damit pflegebedürftige Menschen weiterhin ein weitgehend selbstständiges Leben führen können, muss oft auch das Wohnumfeld angepasst werden. Dazu zählen bauliche Veränderungen wie eine barrierefreie Dusche, aber auch organisatorische Maßnahmen wie ein Umzug in eine pflegegerechte Wohnung.

Gerade in dicht besiedelten Regionen oder Großstädten kann es ratsam sein, die Wohnung zu wechseln – beispielsweise in ein barrierefreies Erdgeschoss oder in die Nähe von pflegenden Angehörigen oder Pflegeeinrichtungen. Diese Veränderungen können allerdings erhebliche Kosten verursachen. Die Pflegeversicherung – und im konkreten Fall die BKK PwC – gewährt daher Zuschüsse, um diese finanzielle Last zu reduzieren.

Kooperation mit Butler Umzüge GmbH

Die Butler Umzüge GmbH ist ein Berliner Umzugsunternehmen, das sich auf seniorengerechte und barrierefreie Umzüge spezialisiert hat. Gemeinsam mit der BKK PwC können pflegebedürftige Versicherte von folgenden Vorteilen profitieren:

  • Fachgerechte Planung barrierefreier Umzüge
  • Erstellung von detaillierten Kostenvoranschlägen für Anträge bei der BKK PwC
  • Schonender Umgang mit medizinisch wichtigen Hilfsmitteln und Möbeln
  • Beratung zu Zuschüssen und Unterstützung bei der Antragstellung
  • Direkte Kommunikation zwischen Pflegekasse und Umzugsunternehmen

Rechtliche Grundlagen

Der Anspruch auf Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ergibt sich direkt aus dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), genauer aus § 40 Abs. 4.

  1. Pflegebedürftige haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Maßnahmen, die ihr Wohnumfeld verbessern und ihre Pflege erleichtern.
  2. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme.
  3. Anspruchsvoraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1.
  4. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu ermöglichen, zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu fördern.

Die BKK PwC setzt diese gesetzlichen Regelungen um und informiert auf ihrer Website über konkrete Leistungen und das Antragsverfahren.

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Leistungen der BKK PwC bei Umzugskosten

Grundprinzipien

Die BKK PwC unterscheidet bei der Übernahme von Kosten für pflegebedingte Wohnveränderungen zwischen:

  1. Baulichen Maßnahmen (z. B. Badumbau, Türverbreiterung, Rampen)
  2. Organisatorischen Maßnahmen wie Umzugskosten, wenn ein Umzug medizinisch oder pflegerisch notwendig ist

Ein klassischer Wohnungswechsel ohne Bezug zur Pflege (z. B. wegen Jobwechsel oder größerer Wohnfläche) wird nicht gefördert.

Höhe des Zuschusses

  1. Die maximale Förderung beträgt 4.180 Euro pro Maßnahme.
  2. Mehrere Maßnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen gleichzeitig beantragt werden.
  3. Der Zuschuss wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt oder nachträglich auf Vorlage einer Rechnung erstattet.

Förderfähige Kosten im Zusammenhang mit einem Umzug

  1. Kosten für den Transport durch ein Umzugsunternehmen (z. B. Butler Umzüge GmbH)
  2. Fachgerechte Demontage und Montage von Möbeln
  3. Hilfsmittel beim Umzug (z. B. Treppenraupen oder Tragehilfen)
  4. Einrichtung barrierefreier Strukturen in der neuen Wohnung (sofern Teil des Umzugs)
  5. Koordinationsdienstleistungen eines spezialisierten Umzugsunternehmens
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Voraussetzungen für die Kostenübernahme

  1. Pflegegrad vorhanden
    Es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen.
  2. Notwendigkeit des Umzugs
    Der Wohnungswechsel muss nachweislich der Verbesserung des pflegerischen Umfelds dienen. Beispiele:
    • – Umzug in eine barrierefreie Wohnung
    • – Umzug in die Nähe von pflegenden Angehörigen
    • – Verlegung in ein betreutes Wohnumfeld
  3. Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
    Der Antrag muss bei der Pflegekasse der BKK PwC gestellt und bewilligt werden, bevor der Umzug oder Umbau durchgeführt wird.
  4. Nachweis über Kosten
    • – Kostenvoranschläge (z. B. von Butler Umzüge GmbH)
    • – Rechnungen für bauliche Änderungen

Antragstellung bei der BKK PwC erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Beratung einholen

Es empfiehlt sich, zunächst die Pflegekasse der BKK PwC zu kontaktieren. Hier erhalten Versicherte Informationen zu Voraussetzungen und benötigten Unterlagen.

  1. Formulare ausfüllen
  • – Antrag auf Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
  • – Begründung des Umzugs bzw. der Maßnahme
  • – Pflegegrad-Bescheid als Nachweis
  1. Kostenvoranschlag vorlegen

Ein Kostenvoranschlag, z. B. von Butler Umzüge GmbH, muss eingereicht werden. Oft verlangt die Pflegekasse mehrere vergleichbare Angebote.

  1. Prüfung durch die Pflegekasse

Die BKK PwC prüft den Antrag, gegebenenfalls zieht sie den Medizinischen Dienst (MD) zur Begutachtung hinzu.

  1. Genehmigung und Auszahlung

Nach Bewilligung überweist die Pflegekasse den Zuschuss oder erstattet die Rechnung.

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Praxisbeispiele

Beispiel 1: Umzug in eine barrierefreie Wohnung

Herr M., 72 Jahre, mit Pflegegrad 2, lebt im vierten Stock ohne Aufzug. Da die Treppen für ihn zur Gefahr werden, genehmigt die BKK PwC den Zuschuss für den Umzug in eine Erdgeschosswohnung. Kosten: 3.200 Euro, davon trägt die Pflegekasse 3.000 Euro.

Beispiel 2: Badumbau nach Umzug

Frau K., 64 Jahre, mit Pflegegrad 3, entscheidet sich für einen Umzug in die Nähe ihrer Tochter. In der neuen Wohnung wird das Bad mit bodengleicher Dusche ausgestattet. Kosten: 6.000 Euro, Zuschuss durch die BKK PwC: 4.180 Euro.

Beispiel 3: Kombination von Maßnahmen

Ehepaar S., beide pflegebedürftig, zieht in eine betreute Wohnanlage. Neben den Umzugskosten fallen Anpassungen an der Wohnung an. Mit entsprechender Beantragung werden beide Maßnahmen separat gefördert.

Pflegegrade und Relevanz für Zuschüsse

  1. Pflegegrad 1: Förderfähig, auch wenn geringe Einschränkungen vorliegen.
  2. Pflegegrad 2–3: Typische Einstufung für Umzugs- oder Umbauzuschüsse.
  3. Pflegegrad 4–5: Besonders stark erhöhtes Risiko, daher hohe Relevanz für Wohnraumanpassung.

In allen Fällen gilt: Die Maßnahme muss die Selbstständigkeit fördern oder die Pflege zu Hause erleichtern.

Geförderte Maßnahmen und Beispiele

  1. Barrierefreie Dusche: Kosten ca. 5.000–8.000 €, Zuschuss max. 4.180 €
  2. Türverbreiterung: Kosten ca. 800–1.600 €, Zuschuss anteilig
  3. Rampen oder Treppenlifte: je nach Ausführung 3.000–12.000 €, Zuschuss max. 4.180 €
  4. Umzugskosten: je nach Umfang 2.500–5.000 €, Zuschuss nach Bewilligung

FAQ

Wie kann ich Umzugskosten bei der BKK PwC beantragen?

Über den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der Pflegekasse der BKK PwC.

Wenn der Umzug nachweislich die häusliche Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit unterstützt.

Transport, Montage, Umzugshilfen sowie bauliche Anpassungen bis max. 4.180 € pro Maßnahme.

Ja, mindestens Pflegegrad 1.

Nach Genehmigung und Vorlage von Rechnungen oder per Direktüberweisung.

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