Die BKK PwC unterstützt pflegebedürftige Versicherte bei Umzügen und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen mit Zuschüssen von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Damit werden Pflege, Barrierefreiheit und Selbstständigkeit erheblich gefördert. Die Antragstellung ist unkompliziert, erfordert jedoch einen klaren Nachweis der medizinischen und pflegerischen Notwendigkeit. Besonders in Kombination mit professionellen Umzugsdienstleistern wie Butler Umzüge GmbH lassen sich reibungslose, stressarme Lösungen realisieren.
Pflegebedürftigkeit tritt in verschiedenen Lebenslagen auf: durch Alter, Krankheit, Unfall oder Behinderungen. Damit pflegebedürftige Menschen weiterhin ein weitgehend selbstständiges Leben führen können, muss oft auch das Wohnumfeld angepasst werden. Dazu zählen bauliche Veränderungen wie eine barrierefreie Dusche, aber auch organisatorische Maßnahmen wie ein Umzug in eine pflegegerechte Wohnung.
Gerade in dicht besiedelten Regionen oder Großstädten kann es ratsam sein, die Wohnung zu wechseln – beispielsweise in ein barrierefreies Erdgeschoss oder in die Nähe von pflegenden Angehörigen oder Pflegeeinrichtungen. Diese Veränderungen können allerdings erhebliche Kosten verursachen. Die Pflegeversicherung – und im konkreten Fall die BKK PwC – gewährt daher Zuschüsse, um diese finanzielle Last zu reduzieren.
Die Butler Umzüge GmbH ist ein Berliner Umzugsunternehmen, das sich auf seniorengerechte und barrierefreie Umzüge spezialisiert hat. Gemeinsam mit der BKK PwC können pflegebedürftige Versicherte von folgenden Vorteilen profitieren:
Der Anspruch auf Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ergibt sich direkt aus dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), genauer aus § 40 Abs. 4.
Die BKK PwC setzt diese gesetzlichen Regelungen um und informiert auf ihrer Website über konkrete Leistungen und das Antragsverfahren.
Die BKK PwC unterscheidet bei der Übernahme von Kosten für pflegebedingte Wohnveränderungen zwischen:
Ein klassischer Wohnungswechsel ohne Bezug zur Pflege (z. B. wegen Jobwechsel oder größerer Wohnfläche) wird nicht gefördert.
Es empfiehlt sich, zunächst die Pflegekasse der BKK PwC zu kontaktieren. Hier erhalten Versicherte Informationen zu Voraussetzungen und benötigten Unterlagen.
Ein Kostenvoranschlag, z. B. von Butler Umzüge GmbH, muss eingereicht werden. Oft verlangt die Pflegekasse mehrere vergleichbare Angebote.
Die BKK PwC prüft den Antrag, gegebenenfalls zieht sie den Medizinischen Dienst (MD) zur Begutachtung hinzu.
Nach Bewilligung überweist die Pflegekasse den Zuschuss oder erstattet die Rechnung.
Herr M., 72 Jahre, mit Pflegegrad 2, lebt im vierten Stock ohne Aufzug. Da die Treppen für ihn zur Gefahr werden, genehmigt die BKK PwC den Zuschuss für den Umzug in eine Erdgeschosswohnung. Kosten: 3.200 Euro, davon trägt die Pflegekasse 3.000 Euro.
Frau K., 64 Jahre, mit Pflegegrad 3, entscheidet sich für einen Umzug in die Nähe ihrer Tochter. In der neuen Wohnung wird das Bad mit bodengleicher Dusche ausgestattet. Kosten: 6.000 Euro, Zuschuss durch die BKK PwC: 4.180 Euro.
Ehepaar S., beide pflegebedürftig, zieht in eine betreute Wohnanlage. Neben den Umzugskosten fallen Anpassungen an der Wohnung an. Mit entsprechender Beantragung werden beide Maßnahmen separat gefördert.
In allen Fällen gilt: Die Maßnahme muss die Selbstständigkeit fördern oder die Pflege zu Hause erleichtern.
Über den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei der Pflegekasse der BKK PwC.
Wenn der Umzug nachweislich die häusliche Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit unterstützt.
Transport, Montage, Umzugshilfen sowie bauliche Anpassungen bis max. 4.180 € pro Maßnahme.
Ja, mindestens Pflegegrad 1.
Nach Genehmigung und Vorlage von Rechnungen oder per Direktüberweisung.