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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten Mercedes-Benz BKK

seal butler umzug
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Pflegegerechter Umzug durch die BKK ZF & Partner in Deutschland

Ein pflegegerechter Umzug ist kein Luxus, sondern in vielen Fällen eine Notwendigkeit. 

Die BKK ZF & Partner zeigt sich wie andere Pflegekassen offen, notwendige Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro Zuschuss zu unterstützen. Wichtig ist eine frühzeitige Antragstellung mit nachvollziehbarer Begründung.

Die Kooperation mit spezialisierten Unternehmen wie Butler Umzüge GmbH erleichtert nicht nur die logistische Abwicklung, sondern sorgt auch für professionelle Antragsunterstützung. 

So wird der Übergang in eine pflegegerechtere Wohnung stressfrei, sicher und finanziell entlastet. 

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Die Pflegekasse ist Teil der jeweiligen Krankenkasse – bei der BKK ZF & Partner also organisatorisch angegliedert. Während die Krankenkasse die klassische Krankenversicherung abbildet, übernimmt die Pflegekasse Leistungen, die mit Pflegebedürftigkeit im Zusammenhang stehen. Dazu zählen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, vollstationäre Pflege – und unter bestimmten Bedingungen auch Zuschüsse für Umzüge.

Gesetzliche Basis

Die zentrale Rechtsgrundlage bildet § 40 SGB XI (Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes). Dort ist festgelegt, dass Pflegebedürftige Anspruch auf Zuschüsse haben können, wenn durch bestimmte Maßnahmen die Pflege ermöglicht, erleichtert oder die Selbstständigkeit gefördert wird. Klassischerweise umfasst man unter diesen Maßnahmen:

  1. Umbauten im Badezimmer (z. B. Installation einer bodengleichen Dusche)
  2. Verbreiterung von Türen für Rollstuhlrampen
  3. Treppenlifte oder Handläufe

Aber: Auch ein Umzug in eine bereits pflegegerechte Wohnung zählt, wenn dadurch dasselbe Ziel erreicht wird.

Wann zahlt die Pflegekasse Umzugskosten?

Die Pflegekasse der BKK ZF & Partner zahlt nicht pauschal jede Art von Umzug. Entscheidend ist die Anerkennung als Wohnumfeldverbesserung

Ein Umzug wird gefördert, wenn:

  1. die bisherige Wohnung aufgrund von Barrieren, Enge oder fehlender Ausstattung nicht für eine Sicherstellung der Pflege geeignet ist,
  2. die neue Wohnung durch Barrierefreiheit, angepasste Lage oder installierte Hilfsmittel Pflege und Selbstständigkeit begünstigt,
  3. pflegende Angehörige entlastet werden, weil Wege oder Alltagshandlungen vereinfacht sind.

Beispiel:
Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 lebt in einer Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug. Um den täglichen Transfer für Angehörige und ambulante Pflegedienste zu erleichtern, zieht sie in eine ebenerdige Wohnung mit barrierefreiem Bad. Hier liegt ein klarer Fall einer Wohnumfeldverbesserung vor.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Voraussetzungen für den Zuschuss

Für einen Bewilligungsbescheid durch die Pflegekasse BKK ZF & Partner sind mehrere Bedingungen notwendig:

  1. Pflegegrad 1 oder höher muss vorliegen.
  2. Der Zweck des Umzugs ist eine konkrete Verbesserung des Wohnumfelds.
  3. Die Ziele des Gesetzes werden erfüllt:
    • – Ermöglichung der Pflege zu Hause
    • – Verhinderung einer Überlastung pflegender Angehöriger
    • – Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen
  4. Nachweise (Attest, ärztliche Stellungnahme, Pflegegutachten) müssen den Bedarf dokumentieren.
  5. Der Antrag ist vor dem Umzug bei der Pflegekasse zu stellen.

Höhe der Zuschüsse

  1. Maximalbetrag: 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person (teilweise auch bis zu 4.180 Euro je nach Kassenpraxis).
  2. Zieht mehr als eine pflegebedürftige Person innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft um, summieren sich die Beträge.

Verwendbar für:

  1. Kosten eines professionellen Umzugsunternehmens
  2. Nachweisbare Kosten bei Eigenumzügen: LKW-Miete, Umzugskartons, technische Hilfsmittel
  3. Umbaukosten in der neuen Wohnung
Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung

Antragstellung Schritt für Schritt

1. Kontakt zur Pflegekasse aufnehmen

telefonische oder schriftliche Voranfrage bei der BKK ZF & Partner.

2. Antragsformular anfordern

verfügbar über die Internetseite oder telefonisch.

3. Begründung formulieren und Nachweise beilegen

Pflegegrad-Bescheid, ärztliche Stellungnahme, Kostenvoranschläge.

4. Kostenvoranschläge einreichen

möglichst mehrere (z. B. von Butler Umzüge GmbH).

5. Schriftliche Bestätigung einholen

auf die Zusage vor dem Umzug achten.

6. Rechnungen nachreichen

nach Durchführung des Umzugs.

Praxisbeispiele

Beispiel 1: Umzug in barrierefreien Neubau

Herr M., 76 Jahre, Pflegegrad 2, wohnt im Dachgeschoss ohne Aufzug. Er beantragt Zuschuss für den Umzug in eine barrierefreie Neubauwohnung. Die Pflegekasse bewilligt 4.180 Euro, die Umzugskosten decken fast vollständig die Leistung von Butler Umzüge GmbH ab.

Beispiel 2: Pflegeheim statt Umzug – keine Leistung

Frau K., 82 Jahre, Pflegegrad 3, zieht in ein Pflegeheim. Hier greift kein Zuschuss, da §40 SGB XI auf häusliche Pflege abzielt.

Beispiel 3: Ehepaar mit doppeltem Zuschuss

Ehepaar S., beide mit Pflegegrad 2, ziehen gemeinsam in eine seniorengerechte Wohnung. Die Pflegekasse gewährt doppelt, also insgesamt 8.000 Euro.

Kooperation mit Butler Umzüge GmbH

Die Butler Umzüge GmbH ist ein spezialisierter Dienstleister mit Fokus auf seniorengerechte und pflegegerechte Umsetzungen.
Leistungen:

  • Kostenfreie Vor-Ort-Besichtigung oder digitale Wohnungsbesichtigung
  • Planung barrierefreier Umzüge inkl. Ab- und Aufbau von Hilfsmitteln
  • Keine Anfahrtskosten im Umkreis
  • Unterstützung bei Anträgen und Dokumentation für die Pflegekasse
  • Erfahrung im Umgang mit behördlichen Anforderungen

Damit sind Pflegebedürftige bestens unterstützt, wenn es um die Erstellung von Nachweisen und pflegerelevante Kostenaufstellungen geht.

Umzugsdienstleistungen in Berlin und Umgebung
Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Rechtliche Grundlagen

  1. SGB XI § 40 → Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
  2. Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI definiert
  3. Anspruch: Versicherte mit Pflegegrad und wohnumfeldverbesserndem Bedarf
  4. Zuschuss bis zu 4.180 EUR je Maßnahme und Person

FAQ

Wann zahlt die Pflegekasse Umzugskosten?

Wenn der Umzug die Pflege erleichtert, Angehörige entlastet oder Selbstständigkeit steigert.

Schriftlicher Antrag bei der BKK ZF & Partner, frühzeitig vor dem Umzug.

Bis zu 4.180 EUR pro pflegebedürftiger Person.

Die Krankenkasse selbst nicht – nur die Pflegekasse.

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 oder höher.

Ja, sobald Pflegegrad vorliegt.

Pflegegradbescheid, ärztliche Nachweise, Kostenvoranschläge.

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