Ein pflegegerechter Umzug ist kein Luxus, sondern in vielen Fällen eine Notwendigkeit.
Die BKK ZF & Partner zeigt sich wie andere Pflegekassen offen, notwendige Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro Zuschuss zu unterstützen. Wichtig ist eine frühzeitige Antragstellung mit nachvollziehbarer Begründung.
Die Kooperation mit spezialisierten Unternehmen wie Butler Umzüge GmbH erleichtert nicht nur die logistische Abwicklung, sondern sorgt auch für professionelle Antragsunterstützung.
So wird der Übergang in eine pflegegerechtere Wohnung stressfrei, sicher und finanziell entlastet.
Die Pflegekasse ist Teil der jeweiligen Krankenkasse – bei der BKK ZF & Partner also organisatorisch angegliedert. Während die Krankenkasse die klassische Krankenversicherung abbildet, übernimmt die Pflegekasse Leistungen, die mit Pflegebedürftigkeit im Zusammenhang stehen. Dazu zählen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, vollstationäre Pflege – und unter bestimmten Bedingungen auch Zuschüsse für Umzüge.
Gesetzliche Basis
Die zentrale Rechtsgrundlage bildet § 40 SGB XI (Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes). Dort ist festgelegt, dass Pflegebedürftige Anspruch auf Zuschüsse haben können, wenn durch bestimmte Maßnahmen die Pflege ermöglicht, erleichtert oder die Selbstständigkeit gefördert wird. Klassischerweise umfasst man unter diesen Maßnahmen:
Aber: Auch ein Umzug in eine bereits pflegegerechte Wohnung zählt, wenn dadurch dasselbe Ziel erreicht wird.
Die Pflegekasse der BKK ZF & Partner zahlt nicht pauschal jede Art von Umzug. Entscheidend ist die Anerkennung als Wohnumfeldverbesserung.
Ein Umzug wird gefördert, wenn:
Beispiel:
Eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 lebt in einer Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug. Um den täglichen Transfer für Angehörige und ambulante Pflegedienste zu erleichtern, zieht sie in eine ebenerdige Wohnung mit barrierefreiem Bad. Hier liegt ein klarer Fall einer Wohnumfeldverbesserung vor.
Für einen Bewilligungsbescheid durch die Pflegekasse BKK ZF & Partner sind mehrere Bedingungen notwendig:
Verwendbar für:
telefonische oder schriftliche Voranfrage bei der BKK ZF & Partner.
verfügbar über die Internetseite oder telefonisch.
Pflegegrad-Bescheid, ärztliche Stellungnahme, Kostenvoranschläge.
möglichst mehrere (z. B. von Butler Umzüge GmbH).
auf die Zusage vor dem Umzug achten.
nach Durchführung des Umzugs.
Herr M., 76 Jahre, Pflegegrad 2, wohnt im Dachgeschoss ohne Aufzug. Er beantragt Zuschuss für den Umzug in eine barrierefreie Neubauwohnung. Die Pflegekasse bewilligt 4.180 Euro, die Umzugskosten decken fast vollständig die Leistung von Butler Umzüge GmbH ab.
Frau K., 82 Jahre, Pflegegrad 3, zieht in ein Pflegeheim. Hier greift kein Zuschuss, da §40 SGB XI auf häusliche Pflege abzielt.
Ehepaar S., beide mit Pflegegrad 2, ziehen gemeinsam in eine seniorengerechte Wohnung. Die Pflegekasse gewährt doppelt, also insgesamt 8.000 Euro.
Die Butler Umzüge GmbH ist ein spezialisierter Dienstleister mit Fokus auf seniorengerechte und pflegegerechte Umsetzungen.
Leistungen:
Damit sind Pflegebedürftige bestens unterstützt, wenn es um die Erstellung von Nachweisen und pflegerelevante Kostenaufstellungen geht.
Wenn der Umzug die Pflege erleichtert, Angehörige entlastet oder Selbstständigkeit steigert.
Schriftlicher Antrag bei der BKK ZF & Partner, frühzeitig vor dem Umzug.
Bis zu 4.180 EUR pro pflegebedürftiger Person.
Die Krankenkasse selbst nicht – nur die Pflegekasse.
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 oder höher.
Ja, sobald Pflegegrad vorliegt.
Pflegegradbescheid, ärztliche Nachweise, Kostenvoranschläge.