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Butler Umzüge GmbH - Bundesweit

Umzugskosten BKK Groz-Beckert Deutschland

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Umzugskostenzuschuss bei der BKK Groz-Beckert in Deutschland

Die BKK Groz-Beckert unterstützt pflegebedürftige Versicherte im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung, wenn ein Umzug aus gesundheitlichen oder pflegebedingten Gründen unvermeidbar ist. Mit bis zu 4.180 Euro pro Person können die Kosten erheblich reduziert werden. 

Wichtig ist die rechtzeitige Antragstellung und die enge Kooperation mit einem zuverlässigen Umzugsunternehmen wie der Butler Umzüge GmbH.

Neben der Pflegekasse kommen alternativ auch Sozialamt, Integrationsamt und steuerliche Entlastungen in Betracht. Für Betroffene lohnt sich daher eine umfassende Beratung, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Übersicht und Schwerpunkteder Umzugsförderung durch die BKK Groz-Beckert

Umzugsdienstleistungen in Deutschland und Umgebung

Grundlagen der Umzugsförderung durch Pflegekassen

Die Förderung von Umzügen ergibt sich primär aus dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), das die Pflegeversicherung regelt. Besonders relevant ist § 40 Abs. 4 SGB XI:

  1. Pflegekassen können Zuschüsse für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren.
  2. Dazu zählt auch ein Umzug, wenn er notwendig ist, um die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu erhalten oder zu verbessern.
  3. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person.
  4. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, addieren sich die Zuschüsse, sodass bis zu 16.720 Euro pro Haushalt möglich sind.
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Abgrenzung zu anderen Leistungen

  1. Keine allgemeinen Umzüge: Ein Umzug aus privaten, beruflichen oder rein wirtschaftlichen Gründen wird nicht von der Pflegekasse übernommen.
  2. Abgrenzung zur Krankenkasse: Die Krankenkasse selbst übernimmt keine Umzüge. Zuständig ist ausschließlich die Pflegekasse (Teil der Krankenkasse).
  3. Alternative Kostenträger: Sind keine Leistungen der Pflegekasse möglich, kommen gegebenenfalls das Sozialamt, das Integrationsamt oder steuerliche Abzugsmöglichkeiten in Betracht.

Die BKK Groz-Beckert und ihre Pflegekasse

Die BKK Groz-Beckert ist eine Betriebskrankenkasse mit Schwerpunkt auf die Region und die Mitarbeitenden des Textilkonzerns Groz-Beckert. Als gesetzliche Krankenkasse übernimmt sie die üblichen Leistungen der GKV und verfügt über eine eigene Pflegekasse.

  1. Website: www.bkk-gb.de
  2. Services: Klassische Kranken- und Pflegeversicherungsleistungen, digitale Anwendungen, Pflegeberatung.
  3. Besonderheit: Starke regionale Verwurzelung und individuelle Betreuung durch persönliche Ansprechpartner.

Leistungen im Bereich Pflege und Umzug

Die Pflegekasse der BKK Groz-Beckert fördert Umzüge, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Es liegt ein anerkanntes Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) vor.
  2. Der Umzug dient dazu, ein barrierefreies oder pflegegerechtes Wohnumfeld zu schaffen.
  3. Alternativ: Der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung ist pflegerisch notwendig.

Voraussetzungen für einen Zuschuss

Medizinische und pflegerische Gründe

Die Pflegekasse bewilligt Zuschüsse insbesondere dann, wenn die bisherige Wohnung:

  1. nicht barrierefrei ist (Treppen, enge Türen, fehlender Aufzug),
  2. nicht den Bedürfnissen einer Pflegeperson entspricht,
  3. gesundheitliche Risiken birgt (Sturzgefahr, ungeeignete Sanitärräume),
  4. zu weit entfernt von pflegerischer Versorgung oder Angehörigen liegt.

Anerkannter Pflegegrad

  1. Erforderlich ist mindestens Pflegegrad 1.
  2. Bei schwerbehinderten Personen ohne Pflegegrad ist die Pflegekasse nicht zuständig. Hier kann das Sozialamt oder das Integrationsamt einspringen.

Angemessenheit der Kosten

  1. Die Kostenübernahme ist auf maximal 4.000 Euro pro Person begrenzt.
  2. Die Pflegekasse prüft, ob der Umzug tatsächlich notwendig und wirtschaftlich angemessen ist.
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Antragstellung bei der BKK Groz-Beckert

1. Beratung einholen

Kontaktieren Sie die Pflegeberatung der BKK Groz-Beckert. Dort erhalten Sie Hinweise auf die richtigen Antragsformulare und Beratungsleistungen.

2. Nachweise sammeln

  1. Ärztliches Attest, das den Umzugsgrund bestätigt.
  2. Begründung, warum der aktuelle Wohnraum unpassend ist.
  3. Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens (z. B. Butler Umzüge GmbH).

3. Antrag stellen

  1. Antragsformular „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ der Pflegekasse nutzen.
  2. Vollständig mit allen Nachweisen einreichen.

4. Prüfung durch die Pflegekasse

Die Kasse beauftragt ggf. den MDK (Medizinischen Dienst), um den Bedarf zu prüfen.

5. Genehmigung/Bescheid abwarten

Erst nach Zusage sollten Sie den Umzug beauftragen.

6. Durchführung und Kostenerstattung

  1. Nach Abschluss des Umzugs reichen Sie die Rechnungen ein.
  2. Sie erhalten den Zuschuss überwiesen.
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Typische Anwendungsfälle

Umzug in eine barrierefreie Wohnung

Eine pflegebedürftige Rentnerin im zweiten Stock ohne Aufzug kann dank der Förderung in eine Erdgeschosswohnung mit stufenlosem Zugang ziehen.

Umzug in ein Pflegeheim

Bei Eintritt in eine stationäre Pflegeeinrichtung können auch Kosten der Wohnungsauflösung teilweise übernommen werden. Hier greifen zusätzlich Leistungen vom Sozialamt.

Umzug bei Schwerbehinderung ohne Pflegegrad

Wenn kein Pflegegrad vorliegt, jedoch eine Schwerbehinderung, unterstützt in Ausnahmefällen das Sozialamt.

Unterstützung der Butler Umzüge GmbH

Die Butler Umzüge GmbH ist ein auf private, seniorengerechte und pflegebedingte Umzüge spezialisiertes Unternehmen.

Full-Service-Leistungen

  • Ausführliche Beratung und Vorbesichtigung
  • Ein- und Auspackservice
  • Möbelmontage und Küchenabbau/-aufbau
  • Sperrmüllentsorgung und Renovierungsarbeiten
  • Unterstützung bei Anträgen auf Kostenübernahme

Nutzen für Pflegebedürftige

Gerade für ältere oder gesundheitlich eingeschränkte Personen ist ein Full-Service-Umzug sinnvoll, da er alle Arbeitsschritte übernimmt und die körperliche Belastung minimiert.

Rechtliche Grundlagen und Abgrenzungen

Pflegeversicherung (§ 40 SGB XI)

Grundlage für Zuschüsse bis 4.000 Euro.

Sozialhilfe (SGB XII)

Zuständig, wenn kein Pflegegrad vorliegt, aber Pflege oder Unterstützung notwendig ist.

Steuerliche Absetzbarkeit

Unabhängig von Pflegeleistungen können Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung oder als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

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FAQ

Wer zahlt die Wohnungsauflösung bei Umzug ins Pflegeheim?

Je nach Situation Pflegekasse (anteilig) oder Sozialamt.

Sozialamt oder ggf. Darlehen über das Jobcenter.

Primär den Zuschuss zu Umzug / Auflösung als wohnumfeldverbessernde Maßnahme.

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad.

Nur wenn ein medizinischer/pflegerischer Grund vorliegt; allgemeine Umzüge sind ausgeschlossen.

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